Zukunft des Parkrestaurants für weitere fünf Jahre gesichert
Bild: Ferienstimmung direkt vor der Haustüre: Das Parkrestaurant beim Pavillon bleibt weitere fünf Jahre unter der Verantwortung der Brauerei Schützengarten AG.
Das Parkrestaurant gehört seit vielen Jahren zum sommerlichen Bild der Rorschacher Seepromenade. Mit dem neuen Mietvertrag besteht nun Planungssicherheit bis Ende 2031. Mieterin bleibt die Brauerei Schützengarten AG. Sie ist auch Eigentümerin des von ihr erstellten Restaurationsgebäudes und kann den Restaurantbetrieb weiterhin einer Pächterin oder einem Pächter übertragen.
Seepromenade bleibt öffentlich zugänglich
Die Auswahl der Betreiberin oder des Betreibers bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Damit soll sichergestellt werden, dass der Betrieb der besonderen Lage im öffentlichen Raum und den Interessen der Stadt Rechnung trägt. Voraussetzung ist zudem das erforderliche Gastwirtschaftspatent.
Weitere selbständige Verkaufsstände oder Gastronomieangebote auf der gemieteten Fläche sind grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Stadtrates möglich.
Die für das Restaurant genutzte Fläche ist Teil der öffentlichen Seepromenade. Sie bleibt deshalb für die Bevölkerung zugänglich und darf nicht eingezäunt werden. Auch der öffentliche Fussweg und der Bodenseeradwanderweg dürfen durch den Restaurantbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Besondere Rücksicht ist auf die Bäume und die geschützte Parkanlage zu nehmen. Für Installationen, Anlieferungen und die Gestaltung des Restaurantbereichs gelten entsprechende Schutzbestimmungen.
Saisonaler Betrieb mit Rücksicht auf die Umgebung
Das Parkrestaurant ist Teil des Naherholungsgebiets an der Seepromenade und hat auch touristische Bedeutung. Während der für Gartenrestaurants geeigneten Saison soll es deshalb grundsätzlich täglich geöffnet sein. Schliessungstage bei schlechtem Wetter bleiben möglich.
Beim Betrieb sind unter anderem die geltenden Vorschriften zum Gastgewerbe und zum Lärmschutz einzuhalten. Werbung soll mit Rücksicht auf die Parkanlage zurückhaltend eingesetzt werden. Die Zufahrt ist auf notwendige Anlieferungen beschränkt.
Für den Restaurantbetrieb können die öffentlichen WC-Anlagen im Musikpavillon mitbenutzt werden. Hinter der Bühne steht zudem ein Lagerraum zur Verfügung. Sollten sich mit der Neugestaltung des Hafenareals andere geeignete Lagermöglichkeiten ergeben, kann diese Lösung später überprüft werden.
Auch die Bühne des Musikpavillons kann für bewilligte Aufführungen genutzt werden. Die Stadt kann Art und Anzahl solcher Veranstaltungen insbesondere mit Rücksicht auf die Anwohnenden beschränken. Ausserhalb der Restaurantsaison kann die Fläche zudem mit Zustimmung der Stadt für andere Veranstaltungen genutzt werden.
Entschädigung und Unterhalt geregelt
Die Brauerei Schützengarten AG bezahlt der Stadt eine jährliche Entschädigung für die Nutzung der Fläche, der WC-Anlagen und des Lagerraums. Die Höhe berücksichtigt verschiedene Nutzungsbestandteile und bei entsprechendem Geschäftsgang auch den Umsatz des Restaurants. Künftig ist zudem eine Anpassung an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise möglich.
Für den ordentlichen Zustand des Restaurationsgebäudes und die tägliche Reinigung während der Saison ist die Brauerei Schützengarten AG verantwortlich. Die Stadt übernimmt unter anderem den baulichen Unterhalt der öffentlichen Fläche sowie die Reinigung der WC-Anlagen.
Der neue Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird.
Damit ist die Zukunft eines beliebten Treffpunkts an der Rorschacher Seepromenade für die kommenden Jahre geregelt.
Das Parkrestaurant gehört seit vielen Jahren zum sommerlichen Bild der Rorschacher Seepromenade. Mit dem neuen Mietvertrag besteht nun Planungssicherheit bis Ende 2031. Mieterin bleibt die Brauerei Schützengarten AG. Sie ist auch Eigentümerin des von ihr erstellten Restaurationsgebäudes und kann den Restaurantbetrieb weiterhin einer Pächterin oder einem Pächter übertragen.
Seepromenade bleibt öffentlich zugänglich
Die Auswahl der Betreiberin oder des Betreibers bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Damit soll sichergestellt werden, dass der Betrieb der besonderen Lage im öffentlichen Raum und den Interessen der Stadt Rechnung trägt. Voraussetzung ist zudem das erforderliche Gastwirtschaftspatent.
Weitere selbständige Verkaufsstände oder Gastronomieangebote auf der gemieteten Fläche sind grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Stadtrates möglich.
Die für das Restaurant genutzte Fläche ist Teil der öffentlichen Seepromenade. Sie bleibt deshalb für die Bevölkerung zugänglich und darf nicht eingezäunt werden. Auch der öffentliche Fussweg und der Bodenseeradwanderweg dürfen durch den Restaurantbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Besondere Rücksicht ist auf die Bäume und die geschützte Parkanlage zu nehmen. Für Installationen, Anlieferungen und die Gestaltung des Restaurantbereichs gelten entsprechende Schutzbestimmungen.
Saisonaler Betrieb mit Rücksicht auf die Umgebung
Das Parkrestaurant ist Teil des Naherholungsgebiets an der Seepromenade und hat auch touristische Bedeutung. Während der für Gartenrestaurants geeigneten Saison soll es deshalb grundsätzlich täglich geöffnet sein. Schliessungstage bei schlechtem Wetter bleiben möglich.
Beim Betrieb sind unter anderem die geltenden Vorschriften zum Gastgewerbe und zum Lärmschutz einzuhalten. Werbung soll mit Rücksicht auf die Parkanlage zurückhaltend eingesetzt werden. Die Zufahrt ist auf notwendige Anlieferungen beschränkt.
Für den Restaurantbetrieb können die öffentlichen WC-Anlagen im Musikpavillon mitbenutzt werden. Hinter der Bühne steht zudem ein Lagerraum zur Verfügung. Sollten sich mit der Neugestaltung des Hafenareals andere geeignete Lagermöglichkeiten ergeben, kann diese Lösung später überprüft werden.
Auch die Bühne des Musikpavillons kann für bewilligte Aufführungen genutzt werden. Die Stadt kann Art und Anzahl solcher Veranstaltungen insbesondere mit Rücksicht auf die Anwohnenden beschränken. Ausserhalb der Restaurantsaison kann die Fläche zudem mit Zustimmung der Stadt für andere Veranstaltungen genutzt werden.
Entschädigung und Unterhalt geregelt
Die Brauerei Schützengarten AG bezahlt der Stadt eine jährliche Entschädigung für die Nutzung der Fläche, der WC-Anlagen und des Lagerraums. Die Höhe berücksichtigt verschiedene Nutzungsbestandteile und bei entsprechendem Geschäftsgang auch den Umsatz des Restaurants. Künftig ist zudem eine Anpassung an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise möglich.
Für den ordentlichen Zustand des Restaurationsgebäudes und die tägliche Reinigung während der Saison ist die Brauerei Schützengarten AG verantwortlich. Die Stadt übernimmt unter anderem den baulichen Unterhalt der öffentlichen Fläche sowie die Reinigung der WC-Anlagen.
Der neue Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird.
Damit ist die Zukunft eines beliebten Treffpunkts an der Rorschacher Seepromenade für die kommenden Jahre geregelt.
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