Wiederaufbau Badhütte – viel Knochenarbeit

Bild: Die Badhütte ist nicht komplett zerstört. So scheint beispielsweise die Badeplattform das Feuer weitgehend überstanden zu haben.
In Kürze
Die Stadt Rorschach treibt den Wiederaufbau der abgebrannten Badhütte voran, doch der Prozess ist anspruchsvoll und benötigt Zeit. So konnte der eigentliche Rückbau noch nicht starten, da eine Baubewilligung mit kantonaler Beteiligung erforderlich ist. Bis dahin sind nur erste Aufräumarbeiten möglich. Der Rückbau erfolgt unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege, um erhaltene Bauteile für eine spätere Rekonstruktion zu sichern. Einzelne wertvolle Elemente haben das Feuer nämlich überstanden. Auch eine nochmalige Untersuchung der Betonelemente steht an, um letzte Klarheit über die Möglichkeit zur Weiterverwendung zu erhalten. Die Brandursache ist weiterhin ungeklärt, da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch andauern. In Bezug auf die Finanzierung ist der Rückbau durch die Versicherung abgedeckt, ebenso der Neuwert des Gebäudes in der Höhe von 1,8 Mio. Franken. Weitere Gelder erhofft sich die Stadt aus kantonalen Denkmalpflege-Beiträgen. Zusätzlich soll eine Stiftung gegründet werden, und ein Förderverein könnte viele Unterstützende einbinden. Bevor konkrete Finanzierungsmassnahmen starten, will der Stadtrat Klarheit über die Gesamtkosten und eine mögliche Finanzierungslücke haben.
Planer informieren an der Baustelle

Das Interesse am Wiederaufbau der Badhütte ist nach wie vor sehr gross. Eine Vertretung des Planungsbüros Ladner & Partner steht der Bevölkerung deshalb für Informationen aus erster Hand zur Verfügung und beantwortet Fragen, und zwar an folgenden Daten:

Mittwoch, 30. April 2025, 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 28. Mai 2025, 14.00 bis 16.00 Uhr

Treffpunkt ist an der Seepromenade beim Zugangssteg zur Badhütte.

Autor: Stadtrat
Bald sind vier Monate vergangen, seit die Badhütte ein Raub der Flammen wurde. Wo stehen die Arbeiten aktuell?

Noch am Brandplatz liess Stadtpräsident Robert Raths keinen Zweifel daran, dass die Stadt ihre Badhütte wiederhaben will. An seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 bekräftigte der Stadtrat den unbedingten Willen für den Wiederaufbau. Kurz darauf fand ein runder Tisch mit allen Anspruchsgruppen statt. Insbesondere waren alle beteiligten Kantonsbehörden und die Gebäudeversicherung St. Gallen GVSG vertreten.

Schnell keimte in der Bevölkerung die Hoffnung auf, dass die neue Badhütte allenfalls bereits im Jahr 2026 den Betrieb wieder aufnehmen könnte, wenn die Behörden das Projekt mit soviel Elan angehen. Doch gleich vorweg: Das ist leider nicht realistisch. Woran liegt’s?

Aufwändiger Rückbau

Die Badhütte war ein Kulturobjekt von kantonaler Bedeutung. Das wirkt sich bereits auf den Rückbau aus. Bevor dieser starten kann, ist ein Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und kantonaler Beteiligung nötig. Die vom Stadtrat beauftragte Ladner & Partner AG war in den ersten Wochen also nebst dem Sammeln von Plangrundlagen und dem Aufbereiten von Daten auch mit dem Ausarbeiten eines Baugesuches beschäftigt.

Die öffentliche Auflage ist Ende März 2025 unbenutzt abgelaufen. Der Stadtrat kann die Baubewilligung für den Rückbau aber erst dann erteilen, wenn die Teilverfügungen des Kantons vorliegen. Bis dahin sind einzig erste Aufräumarbeiten möglich.

Erhaltene Elemente sichern

Der eigentliche Rückbau erfolgt danach unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Weiter wird ein externer Holzfachmann, der bereits beim Wiederaufbau der Kapellbrücke in Luzern beteiligt war, die Arbeiten begleiten. Dabei gilt es alle noch erhaltenen, wertvollen Teile für eine spätere Rekonstruktion zu sichern. So gibt es im Eingangsbereich und in der westlichen Eckbaute gut erhaltene Elemente. Die südliche Sonnenterrasse hat das Feuer gar fast vollständig überstanden. Und auch die Badeplattform scheint zu einem grossen Teil intakt. Als nicht möglich erwies sich der Beizug des Militärs. Deren Angehörigen sind für sorgfältige Rückbauarbeiten nicht geschult.

Zur Sicherung der Baustelle bzw. der beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter müssen in die Betonkonstruktion Netze gespannt werden. Sämtliche eingeleiteten Massnahmen und alle Arbeitsvergaben sind jeweils vorgängig mit der GVSG abzusprechen, welche die Rückbaukosten trägt.

Neubeurteilung der Betonelemente

Sobald die Plattform freigelegt ist, können die abschliessenden Untersuchungen der Betonelemente erfolgen. Eine erste Beurteilung, welche zu einem negativen Ergebnis führte, liegt bereits vor. Wegen der grossen Tragweite dieses Entscheides hat der Stadtrat eine Zweitmeinung veranlasst. Sollte es eine Chance geben, die neue Badhütte auf dem bestehenden, allenfalls ertüchtigten Fundament aufzubauen, möchte er diese auch unbedingt nutzen, zumal dieser Teil des Gebäudes nicht versicherbar ist.

Bevor die Projektierung des Neubaus starten kann, muss Klarheit darüber bestehen, ob die Holzkonstruktion auf Bestehendem aufbauen kann. Ein kompletter Neubau auch der Fundation wirkt sich nicht nur massgeblich auf die Kosten, sondern auch auf den Aufbau aus. Folglich können die Planungsarbeiten nicht parallel laufen, was zu weiteren Verzögerungen führt.

Ebenfalls noch anzugehen ist die Räumung des Seegrundes von Brandschutt. Auch hier ist sorgfältige Arbeit gefragt, können sich darunter doch ebenfalls noch erhaltenswerte Teile befinden.

Keine Vertuschung der Brandursache

Länger als vielen lieb ist dauern auch die Untersuchungen zur Brandursache. Entgegen den Vermutungen auf sozialen Medien, die Behörden wollten die Angelegenheit unter den Teppich kehren, liegen die Resultate tatsächlich noch nicht vor. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an. Auch die Stadtbehörde erhält dazu keinerlei Informationen. Sie ist diesbezüglich ebenso gespannt wie die Rorschacherinnen und Rorschacher.

Eine weitere Herausforderung stellt sich in Bezug auf die Finanzierung. Versichert ist einerseits der gesamte Rückbau und zusätzlich der Neuwert des Gebäudes, welcher sich auf rund 1,8 Mio. Franken beläuft. Weiter hofft die Stadt auf Beiträge der kantonalen Denkmalpflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Badhütte ein Baudenkmal bleibt, was dank der Wiederverwendung erhaltener Bauteile möglich scheint.

Stiftung und Verein als mögliche Finanzierungsträger

Der Stadtrat sieht vor, die Finanzierung über eine Stiftung zu regeln. Aktuell laufen die formellen Vorbereitungen für die Gründung. Angedacht ist auch, einen Verein ins Leben zu rufen (z. B. Freunde der Badhütte), um möglichst vielen einheimischen und externen Liebhaberinnen und Liebhabern der Seebadanstalt die Möglichkeit zu geben, sich im Kleinen an der Finanzierung zu beteiligen. Es sind im Übrigen weitere kreative Geldbeschaffungsvorschläge aus der Bevölkerung eingegangen. Bevor der Stadtrat die Finanzierung aktiv angeht, will er aber Klarheit über die Kosten bzw. über die Finanzierungslücke haben.

Der Wiederaufbau der Badhütte ist also Knochenarbeit in vielen Bereichen. Der Teufel liegt auch hier im Detail. Schnelle Resultate sind deshalb nicht möglich. Wichtig ist aber, den eingeschlagenen Weg unbeirrt weiter zu gehen mit einem klaren Ziel vor Augen: „Die Stadt und die Region wollen ihre Badhütte zurück!“

Noch am Brandplatz liess Stadtpräsident Robert Raths keinen Zweifel daran, dass die Stadt ihre Badhütte wiederhaben will. An seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 bekräftigte der Stadtrat den unbedingten Willen für den Wiederaufbau. Kurz darauf fand ein runder Tisch mit allen Anspruchsgruppen statt. Insbesondere waren alle beteiligten Kantonsbehörden und die Gebäudeversicherung St. Gallen GVSG vertreten.

Schnell keimte in der Bevölkerung die Hoffnung auf, dass die neue Badhütte allenfalls bereits im Jahr 2026 den Betrieb wieder aufnehmen könnte, wenn die Behörden das Projekt mit soviel Elan angehen. Doch gleich vorweg: Das ist leider nicht realistisch. Woran liegt’s?

Aufwändiger Rückbau

Die Badhütte war ein Kulturobjekt von kantonaler Bedeutung. Das wirkt sich bereits auf den Rückbau aus. Bevor dieser starten kann, ist ein Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und kantonaler Beteiligung nötig. Die vom Stadtrat beauftragte Ladner & Partner AG war in den ersten Wochen also nebst dem Sammeln von Plangrundlagen und dem Aufbereiten von Daten auch mit dem Ausarbeiten eines Baugesuches beschäftigt.

Die öffentliche Auflage ist Ende März 2025 unbenutzt abgelaufen. Der Stadtrat kann die Baubewilligung für den Rückbau aber erst dann erteilen, wenn die Teilverfügungen des Kantons vorliegen. Bis dahin sind einzig erste Aufräumarbeiten möglich.

Erhaltene Elemente sichern

Der eigentliche Rückbau erfolgt danach unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Weiter wird ein externer Holzfachmann, der bereits beim Wiederaufbau der Kapellbrücke in Luzern beteiligt war, die Arbeiten begleiten. Dabei gilt es alle noch erhaltenen, wertvollen Teile für eine spätere Rekonstruktion zu sichern. So gibt es im Eingangsbereich und in der westlichen Eckbaute gut erhaltene Elemente. Die südliche Sonnenterrasse hat das Feuer gar fast vollständig überstanden. Und auch die Badeplattform scheint zu einem grossen Teil intakt. Als nicht möglich erwies sich der Beizug des Militärs. Deren Angehörigen sind für sorgfältige Rückbauarbeiten nicht geschult.

Zur Sicherung der Baustelle bzw. der beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter müssen in die Betonkonstruktion Netze gespannt werden. Sämtliche eingeleiteten Massnahmen und alle Arbeitsvergaben sind jeweils vorgängig mit der GVSG abzusprechen, welche die Rückbaukosten trägt.

Neubeurteilung der Betonelemente

Sobald die Plattform freigelegt ist, können die abschliessenden Untersuchungen der Betonelemente erfolgen. Eine erste Beurteilung, welche zu einem negativen Ergebnis führte, liegt bereits vor. Wegen der grossen Tragweite dieses Entscheides hat der Stadtrat eine Zweitmeinung veranlasst. Sollte es eine Chance geben, die neue Badhütte auf dem bestehenden, allenfalls ertüchtigten Fundament aufzubauen, möchte er diese auch unbedingt nutzen, zumal dieser Teil des Gebäudes nicht versicherbar ist.

Bevor die Projektierung des Neubaus starten kann, muss Klarheit darüber bestehen, ob die Holzkonstruktion auf Bestehendem aufbauen kann. Ein kompletter Neubau auch der Fundation wirkt sich nicht nur massgeblich auf die Kosten, sondern auch auf den Aufbau aus. Folglich können die Planungsarbeiten nicht parallel laufen, was zu weiteren Verzögerungen führt.

Ebenfalls noch anzugehen ist die Räumung des Seegrundes von Brandschutt. Auch hier ist sorgfältige Arbeit gefragt, können sich darunter doch ebenfalls noch erhaltenswerte Teile befinden.

Keine Vertuschung der Brandursache

Länger als vielen lieb ist dauern auch die Untersuchungen zur Brandursache. Entgegen den Vermutungen auf sozialen Medien, die Behörden wollten die Angelegenheit unter den Teppich kehren, liegen die Resultate tatsächlich noch nicht vor. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an. Auch die Stadtbehörde erhält dazu keinerlei Informationen. Sie ist diesbezüglich ebenso gespannt wie die Rorschacherinnen und Rorschacher.

Eine weitere Herausforderung stellt sich in Bezug auf die Finanzierung. Versichert ist einerseits der gesamte Rückbau und zusätzlich der Neuwert des Gebäudes, welcher sich auf rund 1,8 Mio. Franken beläuft. Weiter hofft die Stadt auf Beiträge der kantonalen Denkmalpflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Badhütte ein Baudenkmal bleibt, was dank der Wiederverwendung erhaltener Bauteile möglich scheint.

Stiftung und Verein als mögliche Finanzierungsträger

Der Stadtrat sieht vor, die Finanzierung über eine Stiftung zu regeln. Aktuell laufen die formellen Vorbereitungen für die Gründung. Angedacht ist auch, einen Verein ins Leben zu rufen (z. B. Freunde der Badhütte), um möglichst vielen einheimischen und externen Liebhaberinnen und Liebhabern der Seebadanstalt die Möglichkeit zu geben, sich im Kleinen an der Finanzierung zu beteiligen. Es sind im Übrigen weitere kreative Geldbeschaffungsvorschläge aus der Bevölkerung eingegangen. Bevor der Stadtrat die Finanzierung aktiv angeht, will er aber Klarheit über die Kosten bzw. über die Finanzierungslücke haben.

Der Wiederaufbau der Badhütte ist also Knochenarbeit in vielen Bereichen. Der Teufel liegt auch hier im Detail. Schnelle Resultate sind deshalb nicht möglich. Wichtig ist aber, den eingeschlagenen Weg unbeirrt weiter zu gehen mit einem klaren Ziel vor Augen: „Die Stadt und die Region wollen ihre Badhütte zurück!“

Planer informieren an der Baustelle

Das Interesse am Wiederaufbau der Badhütte ist nach wie vor sehr gross. Eine Vertretung des Planungsbüros Ladner & Partner steht der Bevölkerung deshalb für Informationen aus erster Hand zur Verfügung und beantwortet Fragen, und zwar an folgenden Daten:

Mittwoch, 30. April 2025, 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 28. Mai 2025, 14.00 bis 16.00 Uhr

Treffpunkt ist an der Seepromenade beim Zugangssteg zur Badhütte.

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