Vorbereitungen für Stiftung Badhütte abgeschlossen

Bild: So soll sich die Betonkonstruktion der Badhütte schon bald wieder präsentieren. Im Hintergrund die alte Badhütte.
In Kürze
Mit der geplanten Stiftung Badhütte sind die Weichen für den Wiederaufbau der Badhütte Rorschach gestellt. Stadtrat und designierter Stiftungsrat haben alle nötigen Grundlagen vorbereitet, damit die Stiftung voraussichtlich im April 2026 gegründet werden kann und noch vor Baubeginn Konzession und Eigentum übernimmt. Damit wird der Wiederaufbau rechtlich und finanziell klar geregelt – und vor allem erleichtert die Stiftung die Finanzierung durch Spenden sowie Beiträge von Stiftungen und dem Lotteriefonds. Der Kanton stellt die Bewilligung für den Übertrag in Aussicht, und die GVSG wird Versicherungsleistungen an die Stiftung auszahlen. Die bereits geleisteten Versicherungssummen bringt die Stadt als Stiftungskapital ein. Das sind netto rund 420’000 Franken. Darüber entscheidet die Bürgerschaft an der Versammlung vom 31. März 2026. Auf Basis des Kostenvoranschlags liegt das Sammelziel für den Wiederaufbau bei rund 4,375 Mio. Franken. Die Stadt stellt einen Beitrag von 1 Mio. Franken in Aussicht. Die Planung läuft bis zur Stiftungsgründung ohne Verzögerung weiter.
Autor: Stadtrat
Stadtrat und designierter Stiftungsrat haben die Grundlagen geschaffen, damit die Stiftung Badhütte gegründet werden kann. Ziel ist, Konzession und Eigentum vor Baubeginn auf die Stiftung zu übertragen – als Basis für Finanzierung, Spenden und Beiträge.

Der Wiederaufbau der Badhütte Rorschach soll über eine neu zu gründende Stiftung erfolgen. Damit dieser Schritt rechtlich und finanziell sauber möglich ist, haben der Stadtrat und der designierte Stiftungsrat die notwendigen Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen. Die Stiftung soll Eigentümerin der neuen Badhütte werden und den Wiederaufbau sowie den künftigen Betrieb verantworten.

Warum eine Stiftung?

Dieses Vorgehen ist vor allem aus Finanzierungsgründen notwendig. Wenn die Stadt Eigentümerin und Bauherrin bliebe, wäre es erfahrungsgemäss deutlich schwieriger, die erforderlichen Spenden zu generieren. Zudem kann die Stadt kaum Beiträge von anderen Stiftungen oder aus dem Lotteriefonds erhalten. Eine eigenständige Stiftung schafft hier bessere Voraussetzungen, um zusätzliche Mittel für den Wiederaufbau zu gewinnen.

Voraussetzungen für die Gründung

Damit die Stiftung gegründet und handlungsfähig werden kann, mussten insbesondere zwei Punkte geklärt werden:

  • Übertrag der wasserbaulichen Sondernutzungsbewilligung (Konzession) auf die künftige Stiftung
  • Auszahlung bzw. Übertrag von Versicherungsleistungen an die Stiftung


Das Ziel ist, die Konzession noch vor Baubeginn auf die Stiftung zu übertragen. Damit wäre die Stiftung formell Eigentümerin der neuen Badhütte und würde folglich auch die Verantwortung für den Wiederaufbau tragen.

Positive Signale von Kanton und Versicherung

Das Amt für Wasser und Energie hat mit Brief vom 27. November 2025 die Zustimmung zur Übertragung der Sondernutzungsbewilligung vom Stadtrat Rorschach auf die noch zu gründende Stiftung grundsätzlich in Aussicht gestellt. Zu gegebener Zeit erwartet das Amt ein konkretes Übertragungsgesuch.

Die GVSG teilt mit Brief vom 16. Dezember 2025 mit, dass sie – unter der Auflage, dass die Stiftung den Betrieb der Badhütte Rorschach dauerhaft gewährleistet – eine Gleichstellung aufgrund eines Härtefalls grundsätzlich in Aussicht stellt. Das entsprechende Gesuch kann nach der Gründung der Stiftung eingereicht werden.

Einbringung der Versicherungsleistungen als Stiftungskapital

Die Stiftungsurkunde liegt vor. Für die Errichtung ist ein Stiftungskapital zu widmen, welches von der Stadt zu leisten ist. Vorgesehen ist, die bereits ausbezahlten Versicherungsleistungen – abzüglich der bereits angefallenen Planungskosten – als Anfangskapital in die Stiftung einzubringen.

Bereits eingegangen sind:

  • CHF 610’000 (Zeitwert, ausbezahlt durch GVSG an die Stadt)
  • CHF 70’000 (Hausratsversicherung)


Die Widmung des Anfangskapitals setzt sich damit wie folgt zusammen (gerundete Beträge):

Versicherungsleistung GVSG: CHF 610’000
Versicherungsleistung Hausrat: CHF 70’000

Total Versicherungsleistungen: CHF 680’000
./. aufgelaufene Planungskosten Wiederaufbau: CHF 260’000

Total Widmung Anfangskapital Stiftung Badhütte: CHF 420’000

Beschluss der Bürgerschaft

Der Stadtrat sieht vor, diesen Betrag ins Budget 2026 aufzunehmen und der Bürgerversammlung vom 31. März 2026 zu unterbreiten. Der Kredit wird mit der Bemerkung ergänzt, dass mit der Genehmigung auch der Übertrag der Konzession an die Stiftung Badhütte verbunden ist. Damit will der Stadtrat die politische Legitimation stärken, den Wiederaufbau und den zukünftigen Betrieb an die Stiftung zu überbinden.

Sammelziel für den Wiederaufbau

Gestützt auf den Kostenvoranschlag (+/– 10 %) von Ladner & Partner ergibt sich für die Stiftung folgende Ausgangslage:

Vorbereitungsarbeiten: CHF 301’000
Gebäude: CHF 5’397’000
Betriebseinrichtungen: CHF 195’000
Baunebenkosten: CHF 62’000

Total Baukosten: CHF 5’955’000
./. ausstehende Versicherungsleistung GVSG: CHF 1’200’000
./. Stiftungskapital: CHF 420’000

Sammelziel für Wiederaufbau: CHF 4’335’000

Nicht enthalten sind Kosten für die Ausstattung von CHF 235’000. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die angestrebten Beiträge aus dem Lotteriefonds sowie der Regionsgemeinden. Der Stadtrat hat einen städtischen Anteil von 1 Mio. Franken in Aussicht gestellt.

Nächste Schritte

Die Errichtung der Stiftung ist nach der Bürgerversammlung an einer Sitzung im April 2026 vorgesehen. Bis dahin läuft der Planungsprozess für den Wiederaufbau weiterhin unter der Führung der Stadt Rorschach. Insbesondere soll das Baubewilligungsverfahren ohne Aufschub vorangetrieben werden.

Das Planungsbüro wird die ab 2026 anfallenden Kosten erst nach der Stiftungsgründung in Rechnung stellen. Die Stiftung verfügt dann über das notwendige Kapital, um diese Kosten zu tragen

Der Wiederaufbau der Badhütte Rorschach soll über eine neu zu gründende Stiftung erfolgen. Damit dieser Schritt rechtlich und finanziell sauber möglich ist, haben der Stadtrat und der designierte Stiftungsrat die notwendigen Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen. Die Stiftung soll Eigentümerin der neuen Badhütte werden und den Wiederaufbau sowie den künftigen Betrieb verantworten.

Warum eine Stiftung?

Dieses Vorgehen ist vor allem aus Finanzierungsgründen notwendig. Wenn die Stadt Eigentümerin und Bauherrin bliebe, wäre es erfahrungsgemäss deutlich schwieriger, die erforderlichen Spenden zu generieren. Zudem kann die Stadt kaum Beiträge von anderen Stiftungen oder aus dem Lotteriefonds erhalten. Eine eigenständige Stiftung schafft hier bessere Voraussetzungen, um zusätzliche Mittel für den Wiederaufbau zu gewinnen.

Voraussetzungen für die Gründung

Damit die Stiftung gegründet und handlungsfähig werden kann, mussten insbesondere zwei Punkte geklärt werden:

  • Übertrag der wasserbaulichen Sondernutzungsbewilligung (Konzession) auf die künftige Stiftung
  • Auszahlung bzw. Übertrag von Versicherungsleistungen an die Stiftung


Das Ziel ist, die Konzession noch vor Baubeginn auf die Stiftung zu übertragen. Damit wäre die Stiftung formell Eigentümerin der neuen Badhütte und würde folglich auch die Verantwortung für den Wiederaufbau tragen.

Positive Signale von Kanton und Versicherung

Das Amt für Wasser und Energie hat mit Brief vom 27. November 2025 die Zustimmung zur Übertragung der Sondernutzungsbewilligung vom Stadtrat Rorschach auf die noch zu gründende Stiftung grundsätzlich in Aussicht gestellt. Zu gegebener Zeit erwartet das Amt ein konkretes Übertragungsgesuch.

Die GVSG teilt mit Brief vom 16. Dezember 2025 mit, dass sie – unter der Auflage, dass die Stiftung den Betrieb der Badhütte Rorschach dauerhaft gewährleistet – eine Gleichstellung aufgrund eines Härtefalls grundsätzlich in Aussicht stellt. Das entsprechende Gesuch kann nach der Gründung der Stiftung eingereicht werden.

Einbringung der Versicherungsleistungen als Stiftungskapital

Die Stiftungsurkunde liegt vor. Für die Errichtung ist ein Stiftungskapital zu widmen, welches von der Stadt zu leisten ist. Vorgesehen ist, die bereits ausbezahlten Versicherungsleistungen – abzüglich der bereits angefallenen Planungskosten – als Anfangskapital in die Stiftung einzubringen.

Bereits eingegangen sind:

  • CHF 610’000 (Zeitwert, ausbezahlt durch GVSG an die Stadt)
  • CHF 70’000 (Hausratsversicherung)


Die Widmung des Anfangskapitals setzt sich damit wie folgt zusammen (gerundete Beträge):

Versicherungsleistung GVSG: CHF 610’000
Versicherungsleistung Hausrat: CHF 70’000

Total Versicherungsleistungen: CHF 680’000
./. aufgelaufene Planungskosten Wiederaufbau: CHF 260’000

Total Widmung Anfangskapital Stiftung Badhütte: CHF 420’000

Beschluss der Bürgerschaft

Der Stadtrat sieht vor, diesen Betrag ins Budget 2026 aufzunehmen und der Bürgerversammlung vom 31. März 2026 zu unterbreiten. Der Kredit wird mit der Bemerkung ergänzt, dass mit der Genehmigung auch der Übertrag der Konzession an die Stiftung Badhütte verbunden ist. Damit will der Stadtrat die politische Legitimation stärken, den Wiederaufbau und den zukünftigen Betrieb an die Stiftung zu überbinden.

Sammelziel für den Wiederaufbau

Gestützt auf den Kostenvoranschlag (+/– 10 %) von Ladner & Partner ergibt sich für die Stiftung folgende Ausgangslage:

Vorbereitungsarbeiten: CHF 301’000
Gebäude: CHF 5’397’000
Betriebseinrichtungen: CHF 195’000
Baunebenkosten: CHF 62’000

Total Baukosten: CHF 5’955’000
./. ausstehende Versicherungsleistung GVSG: CHF 1’200’000
./. Stiftungskapital: CHF 420’000

Sammelziel für Wiederaufbau: CHF 4’335’000

Nicht enthalten sind Kosten für die Ausstattung von CHF 235’000. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die angestrebten Beiträge aus dem Lotteriefonds sowie der Regionsgemeinden. Der Stadtrat hat einen städtischen Anteil von 1 Mio. Franken in Aussicht gestellt.

Nächste Schritte

Die Errichtung der Stiftung ist nach der Bürgerversammlung an einer Sitzung im April 2026 vorgesehen. Bis dahin läuft der Planungsprozess für den Wiederaufbau weiterhin unter der Führung der Stadt Rorschach. Insbesondere soll das Baubewilligungsverfahren ohne Aufschub vorangetrieben werden.

Das Planungsbüro wird die ab 2026 anfallenden Kosten erst nach der Stiftungsgründung in Rechnung stellen. Die Stiftung verfügt dann über das notwendige Kapital, um diese Kosten zu tragen

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