Stiftung Badhütte gegründet: Die Finanzmittelbeschaffung kann starten

Bild: Ein wichtiger Meilenstein: Stadtpräsident Robert Raths unterzeichnet am 1. April 2026 die Urkunde für die Stiftung Badhütte.
In Kürze
Mit der Zustimmung der Bürgerversammlung zum Startkapital von 420’000 Franken konnten die Stiftung Badhütte gegründet und die nächsten Schritte für den Wiederaufbau aufgegleist werden. Noch vor den Sommerferien soll das Baugesuch eingereicht werden, der Baustart ist jedoch frühestens ab 2027 realistisch, da zuerst die Finanzierung gesichert werden muss. Für Wiederaufbau werden rund 6 Millionen Franken benötigt. Es ist mit einem namhaften Beitrag aus dem Lotteriefonds zu rechnen. Und von der Gebäudeversicherung stehen noch 1,2 Mio. Franken aus. Um auch den späteren Betrieb zu sichern, liegt das Finanzierungsziel bei 8 Mio. Franken. Der Stiftungsrat wird im Übrigen eng mit dem Badhütte Verein zusammenarbeiten. Für die Bevölkerung bleibt die Badhütte bis zum Baubeginn zwar als Ruine sichtbar, doch im Hintergrund laufen die Arbeiten mit grosser Intensität weiter.
Autor: Stadtrat
Nach dem Ja der Bürgerversammlung zum Startkapital, welches die Stadt Rorschach der Stiftung Badhütte mitgibt, konnte die Gründung der Stiftung beurkundet werden. Diese wird sich als erstes um die Baubewilligung und um die Finanzierung kümmern.

Die Überreste der Badhütte präsentieren sich seit Monaten unverändert. Das heisst aber nicht, dass die Stadt sich nicht mit dem Wiederaufbau beschäftigen würde – im Gegenteil. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren. Noch vor den Sommerferien soll das Baugesuch für die neue Badhütte eingereicht werden. Die Ruine muss stehen bleiben, bis mit den Bauarbeiten für den Wiederaufbau begonnen werden kann – einerseits, weil auch der Abbruch Teil der Baubewilligung sein wird, andererseits, weil die Betonkonstruktion die Heimat einer Fledermauskolonie ist. Diesbezüglich wird es Auflagen geben.

Stiftung kann übernehmen

Die Bürgerversammlung vom 31. März 2026 bildete einen weiteren Meilenstein. Die Bürgerschaft stimmte mit dem Budget 2026 auch dem Startkapital von CHF 420’000.00 für die neue Stiftung Badhütte zu. Dieses setzt sich aus der bereits ausbezahlten Teilleistung der Gebäudeversicherung zusammen, abzüglich der bis Ende Jahr angefallenen Planungskosten für den Wiederaufbau.

Damit konnte bereits am 1. April 2026 die Gründungssitzung für die Stiftung Badhütte stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die Stiftung die Konzession für die Badhütte übernimmt und in der Folge als Bauherrin für den Wiederaufbau auftritt. Der Kanton hat die Bewilligung für den Übertrag der Konzession bereits im Vorfeld in Aussicht gestellt. Ebenfalls in Aussicht steht die Bewilligung der Gebäudeversicherung St. Gallen, die ausstehende Versicherungsleistung an die Stiftung auszurichten.

Finanzierung sicherstellen

Damit ist nun die Ausgangslage und damit der Auftrag an die Stiftung klar. Diese wird sich in den kommenden Wochen und Monaten mit der Sicherstellung der Finanzierung befassen. Bevor diese nicht steht, kann der Wiederaufbau nicht beginnen. Nach Abzug der bereits geleisteten Planungsaufwendungen und ohne die Einrichtung braucht es dafür rund 6 Mio. Franken. Da auch der künftige (defizitäre) Betrieb über die Stiftung läuft, ist als Finanzierungsziel ein Betrag von 8 Mio. Franken definiert.

Da die Stiftung Gesuchstellerin ist, kann sie mit namhaften Beiträgen aus dem Lotteriefonds rechnen. Zudem besteht die Aussicht, Finanzhilfen von anderen Stiftungen zu bekommen, welche den Erhalt von Kulturdenkmälern fördern. Bereits liegen auch Zusagen von Privatpersonen und Unternehmen vor. Wäre die Stadt Bauherrin, könnte sie nicht mit Unterstützung in diesem Umfang rechnen. Dank der Stiftung braucht es für die Finanzierung nun keine Urnenabstimmung. Es bleibt aber Sache der Stiftung, gezielt weitere Spenden zu generieren. In diesem Jahr wird es kaum mehr gelingen, die notwendigen 6 Mio. Franken zusammenzubringen. Realistisch ist ein Baubeginn folglich ab 2027. Bis dahin bleibt der Bevölkerung der Anblick der nackten Badhütte-Plattform leider nicht erspart.

Der Stiftungsrat wird eng mit dem Badhütte Verein zusammenarbeiten, sich regelmässig mit ihm austauschen und ihn auch zu Sitzungen einladen. Stiftung und Verein verfolgen nämlich dasselbe Ziel: Ein wichtiges Stück Heimat, das mit dem Brand am 23. Dezember 2024 verloren ging, soll an gleicher Stelle wieder aufgebaut und im bisherigen Sinne betrieben werden.

Neue Eigentümerin, gleicher Betrieb

Auch wenn Eigentum und Betrieb zukünftig bei der Stiftung liegen, werden die Besuchenden der neuen Badhütte keinen Unterschied spüren. Das ist durch die Stiftungsurkunde sichergestellt. Anpassungen sind nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich. Dieser stellt im Übrigen immer mindestens zwei Stiftungsratsmitglieder.

Der Wiederaufbau eines Kulturdenkmals im See ist ein aufwändiges Vorhaben. Die Arbeiten im Hintergrund sind für die Bevölkerung zwar nicht immer sichtbar. Doch es geht voran. Was es aber weiterhin braucht, ist Geduld. Immerhin ist Vorfreude ja bekanntlich die schönste Freude.

Die Überreste der Badhütte präsentieren sich seit Monaten unverändert. Das heisst aber nicht, dass die Stadt sich nicht mit dem Wiederaufbau beschäftigen würde – im Gegenteil. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren. Noch vor den Sommerferien soll das Baugesuch für die neue Badhütte eingereicht werden. Die Ruine muss stehen bleiben, bis mit den Bauarbeiten für den Wiederaufbau begonnen werden kann – einerseits, weil auch der Abbruch Teil der Baubewilligung sein wird, andererseits, weil die Betonkonstruktion die Heimat einer Fledermauskolonie ist. Diesbezüglich wird es Auflagen geben.

Stiftung kann übernehmen

Die Bürgerversammlung vom 31. März 2026 bildete einen weiteren Meilenstein. Die Bürgerschaft stimmte mit dem Budget 2026 auch dem Startkapital von CHF 420’000.00 für die neue Stiftung Badhütte zu. Dieses setzt sich aus der bereits ausbezahlten Teilleistung der Gebäudeversicherung zusammen, abzüglich der bis Ende Jahr angefallenen Planungskosten für den Wiederaufbau.

Damit konnte bereits am 1. April 2026 die Gründungssitzung für die Stiftung Badhütte stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die Stiftung die Konzession für die Badhütte übernimmt und in der Folge als Bauherrin für den Wiederaufbau auftritt. Der Kanton hat die Bewilligung für den Übertrag der Konzession bereits im Vorfeld in Aussicht gestellt. Ebenfalls in Aussicht steht die Bewilligung der Gebäudeversicherung St. Gallen, die ausstehende Versicherungsleistung an die Stiftung auszurichten.

Finanzierung sicherstellen

Damit ist nun die Ausgangslage und damit der Auftrag an die Stiftung klar. Diese wird sich in den kommenden Wochen und Monaten mit der Sicherstellung der Finanzierung befassen. Bevor diese nicht steht, kann der Wiederaufbau nicht beginnen. Nach Abzug der bereits geleisteten Planungsaufwendungen und ohne die Einrichtung braucht es dafür rund 6 Mio. Franken. Da auch der künftige (defizitäre) Betrieb über die Stiftung läuft, ist als Finanzierungsziel ein Betrag von 8 Mio. Franken definiert.

Da die Stiftung Gesuchstellerin ist, kann sie mit namhaften Beiträgen aus dem Lotteriefonds rechnen. Zudem besteht die Aussicht, Finanzhilfen von anderen Stiftungen zu bekommen, welche den Erhalt von Kulturdenkmälern fördern. Bereits liegen auch Zusagen von Privatpersonen und Unternehmen vor. Wäre die Stadt Bauherrin, könnte sie nicht mit Unterstützung in diesem Umfang rechnen. Dank der Stiftung braucht es für die Finanzierung nun keine Urnenabstimmung. Es bleibt aber Sache der Stiftung, gezielt weitere Spenden zu generieren. In diesem Jahr wird es kaum mehr gelingen, die notwendigen 6 Mio. Franken zusammenzubringen. Realistisch ist ein Baubeginn folglich ab 2027. Bis dahin bleibt der Bevölkerung der Anblick der nackten Badhütte-Plattform leider nicht erspart.

Der Stiftungsrat wird eng mit dem Badhütte Verein zusammenarbeiten, sich regelmässig mit ihm austauschen und ihn auch zu Sitzungen einladen. Stiftung und Verein verfolgen nämlich dasselbe Ziel: Ein wichtiges Stück Heimat, das mit dem Brand am 23. Dezember 2024 verloren ging, soll an gleicher Stelle wieder aufgebaut und im bisherigen Sinne betrieben werden.

Neue Eigentümerin, gleicher Betrieb

Auch wenn Eigentum und Betrieb zukünftig bei der Stiftung liegen, werden die Besuchenden der neuen Badhütte keinen Unterschied spüren. Das ist durch die Stiftungsurkunde sichergestellt. Anpassungen sind nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich. Dieser stellt im Übrigen immer mindestens zwei Stiftungsratsmitglieder.

Der Wiederaufbau eines Kulturdenkmals im See ist ein aufwändiges Vorhaben. Die Arbeiten im Hintergrund sind für die Bevölkerung zwar nicht immer sichtbar. Doch es geht voran. Was es aber weiterhin braucht, ist Geduld. Immerhin ist Vorfreude ja bekanntlich die schönste Freude.

Bau des Betonfundaments der alten Badhütte: Leider kann die Plattform nicht weiter verwendet werden.
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