Sondernutzungsplan Stadelstrasse vor der Genehmigung durch den Kanton

In Kürze
Nach der rechtskräftigen Erledigung der Einsprachen konnte der Stadtrat den Sondernutzungsplan Stadelstrasse samt dem dazugehörigen Teilstrassenplan zur oberbehördlichen Genehmigung ans kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation einreichen. Der Sondernutzungsplan umfasst ein Gebiet von 3’700 m2 nördlich dem Bahnhof Rorschach Stadt. Zwischen Löwenstrasse, Sonnenweg und Bahnlinie sollen fünf viergeschossige Punktbauten entstehen, die teilweise durch dreigeschossige Zwischenbauten verbunden sind. Die Erschliessung erfolgt von der Löwenstrasse her über die Stadelstrasse direkt in eine Tiefgarage. Das Baubewilligungsverfahren soll nach den Sommerferien starten. Bauherrin ist die SWICA Krankenkasse AG.
Autor: Stadtrat
In diesem Frühjahr konnte der Stadtrat von der rechtskräftigen Erledigung der Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan Stadelstrasse Kenntnis nehmen. Dieser liegt nun beim kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG zur oberbehördlichen Genehmigung.

Der Sondernutzungsplan Stadelstrasse umfasst 3’700 m2 Boden zwischen Löwenstrasse, Sonnenweg und Bahnlinie nördlich des Bahnhofs Rorschach Stadt. Basierend auf dem Stadtentwicklungskonzept und in Anlehnung an das für das Plangebiet erarbeitete städtebauliche Leitbild soll eine erste Etappe einer Siedlungserneuerung im Umfeld des Stadtbahnhofes entstehen. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Häuser zurückzubauen und an deren Stelle eine neue Überbauung zu realisieren. Geplant sind fünf viergeschossige Punktbauten. Ost- und westseitig sind je zwei Gebäude mit dreigeschossigen Zwischenbauten, auf denen Dachgärten vorgesehen sind, miteinander verbunden. Die Parkierung erfolgt in einer Tiefgarage, welche über die Stadelstrasse erschlossen ist. Bestehen bleibt im Plangebiet einzig das Gebäude Sonnenweg 6.

Die neue Überbauung dient primär der Wohnnutzung. Es ist aber auch ein Gewerbeanteil vorgesehen. Der Sondernutzungsplan bezeichnet die für die Gewerbenutzung reservierten Flächen.

Zusätzlicher Teilstrassenplan

Parallel zum Sondernutzungsplan erliess der Stadtrat einen Teilstrassenplan. Mit diesem wird die Stadelstrasse bis zum Einlenker in die Löwenstrasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umgeteilt (bisher Gemeindestrasse 3. Klasse). Gleichzeitig erfolgt am südlichen Ende eine Erweiterung als Wendeplatz im Untergeschoss der Überbauung und im nördlichen Bereich, vor dem Einlenker in die Löwenstrasse, eine Verbreiterung auf 5.5 m. Zwischen der Stadelstrasse und dem Sonnenweg sichert der Teilstrassenplan im Übrigen eine Ost-Westverbindung durch das Quartier mit einem Gemeindeweg 3. Klasse. Schliesslich hebt er im Bereich des Plangebietes den bestehenden Sonnenweg auf.

Anspruchvolle Einspracheverhandlungen

Für den Sondernutzungsplan und den Teilstrassenplan fand – nach der gesetzlich vorgegebenen Mitwirkung – vom 11. Mai 2021 bis 10. Juni 2021 die öffentliche Auflage statt. Es gingen zwei Einsprachen ein. Nach langwierigen Verhandlungen ist es schliesslich gelungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Stadtrat konnte an seiner Sitzung vom 4. April 2023 davon Kenntnis nehmen, die Planungsinstrumente festsetzen und für das Einreichen zur oberbehördlichen Genehmigung freigeben. Derzeit liegen die Pläne beim zuständigen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG.

Für das Plangebiet – mit Ausnahme der Liegenschaften Sonnenweg 6 und 10 – ist die SWICA Krankenversicherung AG Bauherrin. Sie wird diese Grundstücke entsprechend ins Eigentum übernehmen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Aktuell laufen die Vorbereitungen für das Baubewilligungsverfahren. Dieses wird nach den Sommerferien stattfinden. Die Liegenschaften Sonnenweg 6 und 10 bleiben im Eigentum der Streule Immobilien AG.

Der Sondernutzungsplan Stadelstrasse umfasst 3’700 m2 Boden zwischen Löwenstrasse, Sonnenweg und Bahnlinie nördlich des Bahnhofs Rorschach Stadt. Basierend auf dem Stadtentwicklungskonzept und in Anlehnung an das für das Plangebiet erarbeitete städtebauliche Leitbild soll eine erste Etappe einer Siedlungserneuerung im Umfeld des Stadtbahnhofes entstehen. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Häuser zurückzubauen und an deren Stelle eine neue Überbauung zu realisieren. Geplant sind fünf viergeschossige Punktbauten. Ost- und westseitig sind je zwei Gebäude mit dreigeschossigen Zwischenbauten, auf denen Dachgärten vorgesehen sind, miteinander verbunden. Die Parkierung erfolgt in einer Tiefgarage, welche über die Stadelstrasse erschlossen ist. Bestehen bleibt im Plangebiet einzig das Gebäude Sonnenweg 6.

Die neue Überbauung dient primär der Wohnnutzung. Es ist aber auch ein Gewerbeanteil vorgesehen. Der Sondernutzungsplan bezeichnet die für die Gewerbenutzung reservierten Flächen.

Zusätzlicher Teilstrassenplan

Parallel zum Sondernutzungsplan erliess der Stadtrat einen Teilstrassenplan. Mit diesem wird die Stadelstrasse bis zum Einlenker in die Löwenstrasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umgeteilt (bisher Gemeindestrasse 3. Klasse). Gleichzeitig erfolgt am südlichen Ende eine Erweiterung als Wendeplatz im Untergeschoss der Überbauung und im nördlichen Bereich, vor dem Einlenker in die Löwenstrasse, eine Verbreiterung auf 5.5 m. Zwischen der Stadelstrasse und dem Sonnenweg sichert der Teilstrassenplan im Übrigen eine Ost-Westverbindung durch das Quartier mit einem Gemeindeweg 3. Klasse. Schliesslich hebt er im Bereich des Plangebietes den bestehenden Sonnenweg auf.

Anspruchvolle Einspracheverhandlungen

Für den Sondernutzungsplan und den Teilstrassenplan fand – nach der gesetzlich vorgegebenen Mitwirkung – vom 11. Mai 2021 bis 10. Juni 2021 die öffentliche Auflage statt. Es gingen zwei Einsprachen ein. Nach langwierigen Verhandlungen ist es schliesslich gelungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Stadtrat konnte an seiner Sitzung vom 4. April 2023 davon Kenntnis nehmen, die Planungsinstrumente festsetzen und für das Einreichen zur oberbehördlichen Genehmigung freigeben. Derzeit liegen die Pläne beim zuständigen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG.

Für das Plangebiet – mit Ausnahme der Liegenschaften Sonnenweg 6 und 10 – ist die SWICA Krankenversicherung AG Bauherrin. Sie wird diese Grundstücke entsprechend ins Eigentum übernehmen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Aktuell laufen die Vorbereitungen für das Baubewilligungsverfahren. Dieses wird nach den Sommerferien stattfinden. Die Liegenschaften Sonnenweg 6 und 10 bleiben im Eigentum der Streule Immobilien AG.

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