Sondernutzungsplan Hafenareal

Bild: Grundlage für den Sondernutzungsplan Hafenareal ist die Abstimmungsvorlage vom 12. März 2023.
In Kürze
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Hafenareal gingen verschiedene Rückmeldungen ein. Der Stadtrat hat eine detaillierte Auswertung erstellt und darin alle Eingaben beantwortet. Sobald das Resultat der kantonalen Vorprüfung vorliegt, kann er die Planung ergänzen und in der Folge koordiniert mit dem Baubewilligungsverfahren öffentlich auflegen. Frühester Baubeginn ist im Herbst 2026.
Autor: Stadtrat
Der Stadtrat hat die öffentliche Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Hafenareal ausgewertet.

Vom 10. August bis 15. September 2024 unterstand der Sondernutzungsplan Hafenareal der öffentlichen Mitwirkung. Der Sondernutzungsplan schafft die Grundlage zur Umsetzung der Neugestaltung des Hafenplatzes und den Neubau des Hafengebäudes. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigten dafür an der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 einen Baukredit in der Höhe von 5,9 Mio. Franken.

Dass den Rorschacherinnen und Rorschachern das Hafenareal wichtig ist, zeigt sich an der regen Beteiligung an der Mitwirkung. Es gingen verschiedene Rückmeldungen, Vorschläge und Fragen ein, die der Stadtrat alle einzeln beantwortete. Die detaillierte Auswertung kann unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Nun gilt es, das Resultat der Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation abzuwarten. Die Unterlagen gingen parallel zur Mitwirkung an den Kanton. Die Antwort steht allerdings noch aus. Sobald diese vorliegt, wird der Stadtrat die Anpassungen aus der Mitwirkung und der Vorprüfung in die Planung einfliessen lassen.

Danach erfolgt die öffentliche Auflage des Sondernutzungsplanes. Diese wird koordiniert mit dem Baubewilligungsverfahren. Der Sondernutzungsplan bedarf in der Folge noch der Genehmigung durch den Kanton, bevor er Rechtskraft erlagen kann. Auch wenn sich keine Verzögerungen durch Einsprachen ergeben, ist der Baubeginn frühestens im Herbst 2026 möglich.

Vom 10. August bis 15. September 2024 unterstand der Sondernutzungsplan Hafenareal der öffentlichen Mitwirkung. Der Sondernutzungsplan schafft die Grundlage zur Umsetzung der Neugestaltung des Hafenplatzes und den Neubau des Hafengebäudes. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigten dafür an der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 einen Baukredit in der Höhe von 5,9 Mio. Franken.

Dass den Rorschacherinnen und Rorschachern das Hafenareal wichtig ist, zeigt sich an der regen Beteiligung an der Mitwirkung. Es gingen verschiedene Rückmeldungen, Vorschläge und Fragen ein, die der Stadtrat alle einzeln beantwortete. Die detaillierte Auswertung kann unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Nun gilt es, das Resultat der Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation abzuwarten. Die Unterlagen gingen parallel zur Mitwirkung an den Kanton. Die Antwort steht allerdings noch aus. Sobald diese vorliegt, wird der Stadtrat die Anpassungen aus der Mitwirkung und der Vorprüfung in die Planung einfliessen lassen.

Danach erfolgt die öffentliche Auflage des Sondernutzungsplanes. Diese wird koordiniert mit dem Baubewilligungsverfahren. Der Sondernutzungsplan bedarf in der Folge noch der Genehmigung durch den Kanton, bevor er Rechtskraft erlagen kann. Auch wenn sich keine Verzögerungen durch Einsprachen ergeben, ist der Baubeginn frühestens im Herbst 2026 möglich.

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