Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf geschützten Objekten: neue Bewilligungspraxis
Bild: Solaranlagen können Ortsbilder beeinträchtigen. In geschützten Gebieten gelten deshalb besondere Vorschriften.
In Rorschach sind grosse Teile des Stadtgebietes im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verzeichnet. Zudem legt auch die Schutzverordnung verschiedene Einzelobjekte als geschützt fest. Bauen in Ortsbildschutzgebieten und an Schutzobjekten ist mit erhöhten Anforderungen verbunden.
Bewilligungspraxis vereinheitlichen und vereinfachen
Die kantonale Denkmalpflege hat sich in diesem Zusammenhang mit der Bewilligungspraxis für Solaranlagen (PV-Anlagen und thermische Anlagen) befasst. Aus verschiedenen Gründen bestand bezüglich der Bewilligung von Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf Schutzobjekten eine verbreitete Unsicherheit bzw. Unzufriedenheit. Der Konflikt zwischen Energie- und Kulturerbe-Zielen war aus Sicht sämtlicher Parteien sehr unbefriedigend. Ein Projektausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Anspruchsgruppen befasste sich deshalb mit der Optimierung der Bewilligungspraxis. Diese war in den Gemeinden oftmals unterschiedlich, was die Übersicht erschwerte und wenig nachvollziehbar machte. Oberstes Ziel der Überarbeitung waren deshalb nicht nur eine Vereinfachung und Lockerung, sondern auch eine kantonale Vereinheitlichung.
Die neue Bewilligungspraxis soll insgesamt folgende Anforderungen erfüllen:
Neues Ampelsystem
Die Arbeit des Projektausschusses sieht eine neue Bewilligungspraxis vor, welche sich im Grundsatz am Wert der Dachlandschaft orientiert und auf einem Ampelsystem basiert:
Im geographischen Informationssystem GIS ist die Gebietseinteilung nach dem vorstehenden Ampelsystem aufgeschaltet. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können sich so in einem sehr frühen Planungsstadium informieren, ob für die Solaranlage auf ihrem Gebäude besondere Vorgaben gelten. Wo dies nicht der Fall ist, braucht es kein ordentliches Baubewilligungsverfahren, sondern einzig eine vorgängige Meldung an die Abteilung Baubewilligung.
In Rorschach sind grosse Teile des Stadtgebietes im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verzeichnet. Zudem legt auch die Schutzverordnung verschiedene Einzelobjekte als geschützt fest. Bauen in Ortsbildschutzgebieten und an Schutzobjekten ist mit erhöhten Anforderungen verbunden.
Bewilligungspraxis vereinheitlichen und vereinfachen
Die kantonale Denkmalpflege hat sich in diesem Zusammenhang mit der Bewilligungspraxis für Solaranlagen (PV-Anlagen und thermische Anlagen) befasst. Aus verschiedenen Gründen bestand bezüglich der Bewilligung von Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf Schutzobjekten eine verbreitete Unsicherheit bzw. Unzufriedenheit. Der Konflikt zwischen Energie- und Kulturerbe-Zielen war aus Sicht sämtlicher Parteien sehr unbefriedigend. Ein Projektausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Anspruchsgruppen befasste sich deshalb mit der Optimierung der Bewilligungspraxis. Diese war in den Gemeinden oftmals unterschiedlich, was die Übersicht erschwerte und wenig nachvollziehbar machte. Oberstes Ziel der Überarbeitung waren deshalb nicht nur eine Vereinfachung und Lockerung, sondern auch eine kantonale Vereinheitlichung.
Die neue Bewilligungspraxis soll insgesamt folgende Anforderungen erfüllen:
Neues Ampelsystem
Die Arbeit des Projektausschusses sieht eine neue Bewilligungspraxis vor, welche sich im Grundsatz am Wert der Dachlandschaft orientiert und auf einem Ampelsystem basiert:
Im geographischen Informationssystem GIS ist die Gebietseinteilung nach dem vorstehenden Ampelsystem aufgeschaltet. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können sich so in einem sehr frühen Planungsstadium informieren, ob für die Solaranlage auf ihrem Gebäude besondere Vorgaben gelten. Wo dies nicht der Fall ist, braucht es kein ordentliches Baubewilligungsverfahren, sondern einzig eine vorgängige Meldung an die Abteilung Baubewilligung.
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