Schade, wenn Ihre Stimme nicht zählt
Bild: Wer Stimmausweis und Stimmzettel ins selbe Kuvert legt, stimmt ungültig.
Die Schweiz ist das Land mit der wohl am weitesten ausgebauten direkten Demokratie weltweit. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene regelmässig über Sachfragen abstimmen, ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen und mit Volksinitiativen und Referenden direkt in die Gesetzgebung eingreifen.
Von diesen umfassenden politischen Rechten macht aber regelmässig nur eine Minderheit Gebrauch. In Rorschach ist eine Stimmbeteiligung zwischen 30 und 40 % üblich. An der letzten Urnenabstimmung waren es mit 46 % überdurchschnittlich viel. Umso bedauerlicher ist es, wenn eingegangene Stimmen nicht zählen. Dabei gibt es nur wenige Regeln zu beachten:
Stimmrechtsausweis unterschreiben bei brieflicher Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist die mit Abstand beliebteste Form der Stimmabgabe. Am 8. März 2026 gingen 1’761 Stimmen brieflich ein. 161 Stimmberechtigte wählten die elektronische Form und 36 erschienen persönlich an der Urne.
Damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist, muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein. Das geht leider immer wieder vergessen.
Stimmrechtsausweis und Stimmzettel nicht ins selbe Kuvert
Die Stimmzettel müssen sich in einem separaten Kuvert befinden. Dem Stimmmaterial liegt deshalb immer ein leeres Stimmzettelkuvert bei. Der Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert können im Zustellkuvert der Post übergeben, in den Briefkasten beim Rathaus geworfen oder an der Urne abgegeben werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Stimmzettel offen im Zustellkuvert liegen oder der Stimmausweis mit ins Stimmzettelkuvert verpackt wird. Beides macht die Stimmabgabe ungültig.
Rechtzeitige Postaufgabe
Wer das Zustellkuvert der Post übergibt, muss das frühzeitig tun. Die Zustellung an die Stadt erfolgt per B-Post. Die Postaufgabe muss folglich spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag erfolgen. Ansonsten kommen die Briefe erst nach dem Abstimmungssonntag bei der Stadtverwaltung an und fliessen folglich nicht ins Abstimmungsresultat ein. Das kommt leider sehr oft vor.
Wer also kurzfristig brieflich stimmen will, muss das Zustellkuvert beim Rathaus in den Briefkasten werfen. Das ist noch bis am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr möglich. Dann wird der Briefkasten letztmals geleert. Die briefliche Stimme kann auch den Stimmenzählenden an der Urne übergeben werden.
Nie ungültig stimmen mit E-Voting
Die Rorschacher Stimmberechtigten können seit April 2024 elektronisch abstimmen. Das bedingt eine einmalige Anmeldung unter https://anmeldung.e-voting.sg.ch/. Einmal registriert, erhält man in Zukunft einen Stimmausweis mit den Zugangsdaten zu E-Voting. Die übrigen Stimmkanäle bleiben weiterhin hoffen. Das E-Voting-System verhindert eine ungültige Stimmabgabe. Die elektronische Urne schliesst jeweils am Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag.
So erleichtern Sie die Arbeit des Stimmbüros
Für die Auszählung der brieflichen und der Urnen-Stimmen ist das Stimmbüro zuständig. Sie können diesem die Arbeit vereinfachen, wenn Sie die Stimmzettel nicht zusammenfalten und sie bei mehreren Vorlagen nicht voneinander trennen. Das erleichtert das Auspacken und Sortieren sowie die Kontrolle, dass pro Vorlage nur ein Stimmzettel beiliegt.
Die Schweiz ist das Land mit der wohl am weitesten ausgebauten direkten Demokratie weltweit. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene regelmässig über Sachfragen abstimmen, ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen und mit Volksinitiativen und Referenden direkt in die Gesetzgebung eingreifen.
Von diesen umfassenden politischen Rechten macht aber regelmässig nur eine Minderheit Gebrauch. In Rorschach ist eine Stimmbeteiligung zwischen 30 und 40 % üblich. An der letzten Urnenabstimmung waren es mit 46 % überdurchschnittlich viel. Umso bedauerlicher ist es, wenn eingegangene Stimmen nicht zählen. Dabei gibt es nur wenige Regeln zu beachten:
Stimmrechtsausweis unterschreiben bei brieflicher Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist die mit Abstand beliebteste Form der Stimmabgabe. Am 8. März 2026 gingen 1’761 Stimmen brieflich ein. 161 Stimmberechtigte wählten die elektronische Form und 36 erschienen persönlich an der Urne.
Damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist, muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein. Das geht leider immer wieder vergessen.
Stimmrechtsausweis und Stimmzettel nicht ins selbe Kuvert
Die Stimmzettel müssen sich in einem separaten Kuvert befinden. Dem Stimmmaterial liegt deshalb immer ein leeres Stimmzettelkuvert bei. Der Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert können im Zustellkuvert der Post übergeben, in den Briefkasten beim Rathaus geworfen oder an der Urne abgegeben werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Stimmzettel offen im Zustellkuvert liegen oder der Stimmausweis mit ins Stimmzettelkuvert verpackt wird. Beides macht die Stimmabgabe ungültig.
Rechtzeitige Postaufgabe
Wer das Zustellkuvert der Post übergibt, muss das frühzeitig tun. Die Zustellung an die Stadt erfolgt per B-Post. Die Postaufgabe muss folglich spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag erfolgen. Ansonsten kommen die Briefe erst nach dem Abstimmungssonntag bei der Stadtverwaltung an und fliessen folglich nicht ins Abstimmungsresultat ein. Das kommt leider sehr oft vor.
Wer also kurzfristig brieflich stimmen will, muss das Zustellkuvert beim Rathaus in den Briefkasten werfen. Das ist noch bis am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr möglich. Dann wird der Briefkasten letztmals geleert. Die briefliche Stimme kann auch den Stimmenzählenden an der Urne übergeben werden.
Nie ungültig stimmen mit E-Voting
Die Rorschacher Stimmberechtigten können seit April 2024 elektronisch abstimmen. Das bedingt eine einmalige Anmeldung unter https://anmeldung.e-voting.sg.ch/. Einmal registriert, erhält man in Zukunft einen Stimmausweis mit den Zugangsdaten zu E-Voting. Die übrigen Stimmkanäle bleiben weiterhin hoffen. Das E-Voting-System verhindert eine ungültige Stimmabgabe. Die elektronische Urne schliesst jeweils am Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag.
So erleichtern Sie die Arbeit des Stimmbüros
Für die Auszählung der brieflichen und der Urnen-Stimmen ist das Stimmbüro zuständig. Sie können diesem die Arbeit vereinfachen, wenn Sie die Stimmzettel nicht zusammenfalten und sie bei mehreren Vorlagen nicht voneinander trennen. Das erleichtert das Auspacken und Sortieren sowie die Kontrolle, dass pro Vorlage nur ein Stimmzettel beiliegt.
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