Riesiges Potenzial koordiniert nutzen

Bild: Das Ambi Rorschach schliesst Ende März 2025 seine Tore.
In Kürze
Die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St. Gallen und der Stadtrat Rorschach erarbeiten unter Einbezug der Bevölkerung ein städtebauliches Leitbild für die Spitalliegenschaft und angrenzende Grundstücke im Eigentum der Stadt. Ziel ist es, für das Entwicklungsgebiet eine nachhaltige Überbauung von hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität im Sinne der öffentlichen Interessen der Stadt sicherzustellen. Gestützt darauf möchte die Spitalanlagengesellschaft für ihre Liegenschaft einen Investorenwettbewerb durchführen. Die Stadt wird ihre Interessen in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag sichern.
Autor: Stadtrat
Die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St. Gallen und der Stadtrat Rorschach haben eine Absichtserklärung zur Zukunft der Spitalliegenschaft in Rorschach unterzeichnet. Darin sind die Grundsätze der Zusammenarbeit der beiden Parteien im Zusammenhang mit der Entwicklung der Spitalliegenschaft festgelegt.

Auf Ende des ersten Quartals 2025 wird das Kantonsspital für den Betrieb des Ambi Rorschach einen neuen Standort beziehen. Im Kopp-Areal an der Gemeindegrenze zu Rorschach entsteht als Nachfolgelösung das ambulante Gesundheitszentrum AGZ. Die Spitalliegenschaft an der Heidenerstrasse ist ein wichtiges Entwicklungsgebiet mit grossem Potenzial, zumal einige angrenzende Grundstücke im Eigentum der Stadt Rorschach stehen. Wenn es also um die Zukunft des ehemaligen Spitals geht, sind auch diese Nachbarliegenschaften in die Überlegungen einzubeziehen.

Die Spitalliegenschaft und die angrenzenden Grundstücke der Stadt Rorschach ergeben ein riesiges Potenzial für eine koordinierte, langfristige Entwicklung.

Aus diesem Grund haben die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St. Gallen als Eigentümerin der Spitalliegenschaft und die Stadt Rorschach eine Absichtserklärung unterzeichnet. Sie legt fest, wie die Parteien gemeinsam vorgehen.

Städtebauliches Leitbild als Grundlage

Basis für konkrete Planungen im Entwicklungsgebiet ist ein städtebauliches Leitbild, das die Spitalanlagengesellschaft und die Stadt in den nächsten Monaten zusammen erarbeiten. Ziel des städtebaulichen Leitbilds ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Überbauung von hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität im Sinne der öffentlichen Interessen der Stadt. Für den Stadtrat ist klar, dass in diesen Prozess auch die Bevölkerung einzubeziehen ist.

Das Spitalgebäude ist in der Schutzverordnung der Stadt nicht als geschütztes Objekt verzeichnet. Hingegen ist es im ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) dem Erhaltungsziel A zugeordnet. Das städtebauliche Leitbild wird also auch Aussagen zu einem möglichen Abbruch oder Teilabbruch machen müssen.

Verwaltungsrechtlicher Vertrag und Investorenwettbewerb

Das städtebauliche Leitbild ist in der Folge die Grundlage für den Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vertrags zwischen Spitalanlagengesellschaft und Stadt. Verwaltungsrechtliche Verträge sind ein Instrument des Planungs- und Baugesetzes, um beispielsweise die Erschliessung, die Erstellung öffentlicher Infrastrukturanlagen, die Kostentragung, die Erhaltung von Objekten des Heimatschutzes oder die Beteiligung an Planungsmehrwerten verbindlich zu regeln. Das Leitbild gibt aber auch die zukünftige Zonierung vor, welche in die Gesamtrevision der Ortsplanung einfliessen soll. Die Spitalliegenschaft liegt heute in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.

Schliesslich ist das Leitbild auch die Basis für einen Investorenwettbewerb, den die Spitalanlagengesellschaft für die Spitalliegenschaft plant. Die Stadt Rorschach wird in die Fachjury eingebunden.

Ein Erwerb der Spitalliegenschaft steht für den Stadtrat nicht im Vordergrund. Er kann mit dem gewählten Vorgehen die öffentlichen Interessen im gewünschten Umfang wahrnehmen.

Auf Ende des ersten Quartals 2025 wird das Kantonsspital für den Betrieb des Ambi Rorschach einen neuen Standort beziehen. Im Kopp-Areal an der Gemeindegrenze zu Rorschach entsteht als Nachfolgelösung das ambulante Gesundheitszentrum AGZ. Die Spitalliegenschaft an der Heidenerstrasse ist ein wichtiges Entwicklungsgebiet mit grossem Potenzial, zumal einige angrenzende Grundstücke im Eigentum der Stadt Rorschach stehen. Wenn es also um die Zukunft des ehemaligen Spitals geht, sind auch diese Nachbarliegenschaften in die Überlegungen einzubeziehen.

Die Spitalliegenschaft und die angrenzenden Grundstücke der Stadt Rorschach ergeben ein riesiges Potenzial für eine koordinierte, langfristige Entwicklung.

Aus diesem Grund haben die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St. Gallen als Eigentümerin der Spitalliegenschaft und die Stadt Rorschach eine Absichtserklärung unterzeichnet. Sie legt fest, wie die Parteien gemeinsam vorgehen.

Städtebauliches Leitbild als Grundlage

Basis für konkrete Planungen im Entwicklungsgebiet ist ein städtebauliches Leitbild, das die Spitalanlagengesellschaft und die Stadt in den nächsten Monaten zusammen erarbeiten. Ziel des städtebaulichen Leitbilds ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Überbauung von hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität im Sinne der öffentlichen Interessen der Stadt. Für den Stadtrat ist klar, dass in diesen Prozess auch die Bevölkerung einzubeziehen ist.

Das Spitalgebäude ist in der Schutzverordnung der Stadt nicht als geschütztes Objekt verzeichnet. Hingegen ist es im ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) dem Erhaltungsziel A zugeordnet. Das städtebauliche Leitbild wird also auch Aussagen zu einem möglichen Abbruch oder Teilabbruch machen müssen.

Verwaltungsrechtlicher Vertrag und Investorenwettbewerb

Das städtebauliche Leitbild ist in der Folge die Grundlage für den Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vertrags zwischen Spitalanlagengesellschaft und Stadt. Verwaltungsrechtliche Verträge sind ein Instrument des Planungs- und Baugesetzes, um beispielsweise die Erschliessung, die Erstellung öffentlicher Infrastrukturanlagen, die Kostentragung, die Erhaltung von Objekten des Heimatschutzes oder die Beteiligung an Planungsmehrwerten verbindlich zu regeln. Das Leitbild gibt aber auch die zukünftige Zonierung vor, welche in die Gesamtrevision der Ortsplanung einfliessen soll. Die Spitalliegenschaft liegt heute in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.

Schliesslich ist das Leitbild auch die Basis für einen Investorenwettbewerb, den die Spitalanlagengesellschaft für die Spitalliegenschaft plant. Die Stadt Rorschach wird in die Fachjury eingebunden.

Ein Erwerb der Spitalliegenschaft steht für den Stadtrat nicht im Vordergrund. Er kann mit dem gewählten Vorgehen die öffentlichen Interessen im gewünschten Umfang wahrnehmen.

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