Publikationsplattform als einziges amtliches Publikationsorgan

In Kürze
Der Stadtrat veröffentlicht seine amtlichen Publikationen einzig noch unter publikationen.sg.ch. Es entfällt damit der Aushang im Anschlagkasten beim Rathaus. Die elektronische Publikationsplattform ermöglicht das Einrichten von Suchabos.
Autor: Stadtrat Rorschach
Der öffentliche Anschlag beim Rathaus entfällt.

Der Stadtrat hat die Publikationsplattform des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden als einziges amtliches Publikationsorgan der Stadt festgesetzt. Er verzichtet damit insbesondere auf den Aushang im Anschlagkasten beim Rathaus. Öffentliche Aushänge sind im Publikationsgesetz ohnehin nicht als mögliche Publikationsorgane vorgesehen.

Die Publikationsplattform ist unter publikationen.sg.ch einsehbar. Sie bietet die Möglichkeit, individuelle Suchen zu abonnieren, beispielsweise für alle amtlichen Publikationen der Stadt Rorschach. In der Folge werden Interessierte jeweils per Mail auf neue Beiträge mit dem abonnierten Inhalt aufmerksam gemacht.

Selbstverständlich wird der Stadtrat über wichtige Geschäfte auch über andere Kanäle wie die Tageszeitung oder die Stadtinfo informieren. Zudem erhalten Direktbetroffene bei Auflagen von Baugesuchen oder sonstigen Plänen immer eine persönliche Anzeige. So ist auch informiert, wer komplett offline unterwegs ist.

Der Stadtrat hat die Publikationsplattform des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden als einziges amtliches Publikationsorgan der Stadt festgesetzt. Er verzichtet damit insbesondere auf den Aushang im Anschlagkasten beim Rathaus. Öffentliche Aushänge sind im Publikationsgesetz ohnehin nicht als mögliche Publikationsorgane vorgesehen.

Die Publikationsplattform ist unter publikationen.sg.ch einsehbar. Sie bietet die Möglichkeit, individuelle Suchen zu abonnieren, beispielsweise für alle amtlichen Publikationen der Stadt Rorschach. In der Folge werden Interessierte jeweils per Mail auf neue Beiträge mit dem abonnierten Inhalt aufmerksam gemacht.

Selbstverständlich wird der Stadtrat über wichtige Geschäfte auch über andere Kanäle wie die Tageszeitung oder die Stadtinfo informieren. Zudem erhalten Direktbetroffene bei Auflagen von Baugesuchen oder sonstigen Plänen immer eine persönliche Anzeige. So ist auch informiert, wer komplett offline unterwegs ist.

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