Die sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist seit 1. Januar 2018 im Sozialhilfegesetz des Kantons St.Gallen gesetzlich verankert. Die politischen Gemeinden sind damit verpflichtet, dieses Angebot selbständig oder mit Hilfe von privaten Anbietern sicherzustellen. Bis zum heutigen Zeitpunkt übernehmen in Rorschach ausschliesslich private Anbieter die SPF, was mit Vor- aber auch mit Nachteilen verbunden ist. Ein Pilotprojekt über die Dauer von 2 Jahren soll nun zeigen, ob sich die Integration der SPF in die Sozialen Dienste lohnt. Der Stadtrat hat dafür befristet zwei 50 %-Pensen für sozialarbeiterisch ausgebildete Personen bewilligt und im Budget 2023 eingestellt.
Was ist eine sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) und welche Ziele werden damit verfolgt?
Mit der SPF wird im präventiven Sinn primär Gefährdungen im Kindesschutz frühzeitig begegnet, auch um Fremdplatzierungen von Kindern zu verhindern. Initianten einer SPF sind deshalb im Normalfall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die Berufsbeistandschaft der Region Rorschach oder die Sozialen Dienste selbst. In den vergangenen Jahren hat sich dieses Angebot aus dem Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit weiterentwickelt und verfeinert. Mittlerweile sind die Zielgruppen nicht mehr ausschliesslich Familien. Auch für belastete Einzelpersonen können Hilfeleistungen, manchmal auch nur kurz, viel bewirken und einer weiteren bzw. längerfristigen Hilfsbedürftigkeit vorbeugen. Auch gibt es Familienkonstellationen, in welchen nicht der pädagogische Ansatz zur Befähigung der Eltern im Vordergrund steht. In diesen Fällen geht es oft einfach darum, dass Familiensystem unbefristet zu begleiten, damit noch schwerer wiegende Massnahmen verhindert werden können.
Welche Wirkungen konnten bisher mit der Sozialpädagogischen Familienbegleitung erzielt werden?
In der Jahresrechnung 2014 erschienen in der Stadt Rorschach erstmals Kosten über CHF 5’683.70 für die SPF. Bis ins Jahr 2022 stiegen die Ausgaben auf rund CHF 142’130.40 an. Für das Jahr 2023 ist mit einer weiteren Zunahme des Aufwandes zu rechnen. Angesichts der Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Fremdplatzierungen scheint die SPF die gewünschte Wirkung zu erzielen. Lagen die Fremdplatzierungskosten in den Jahren 2016 bis 2020 zwischen CHF 510‘000.00 und CHF 770’000.00, reduzierten sie sich in den Jahren 2021 und 2022 auf CHF 350‘000.00 bzw. CHF 314’000.00. Dies alles bei einem Bevölkerungswachstum von 8‘993 im Jahr 2014 auf 9‘701 im Jahr 2022. Auch wenn Fremdplatzierungen immer wieder Schwankungen unterliegen und ein einzelner Fall die Ausgaben massiv beeinflusst, ist die positive Entwicklung erkennbar. Nicht zuletzt belegen auch wissenschaftliche Studien die positive Wirkung dieser Unterstützungsleistung direkt vor Ort in den Familien.
Wieso wird eine Integration der SPF in die Verwaltungsstruktur der Sozialen Dienste geprüft?
Mengenvolumen und Kosten der SPF haben sich über die Jahre entwickelt. Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass die privaten Anbieter sehr gut ausgelastet sind. Dies widerspiegelt sich nicht nur in der Tatsache, dass sie nicht immer zeitnah abgerufen werden können, sondern auch in der entsprechenden Entwicklung der Preise. Mittlerweile fallen bei den meisten Anbietern über 30 % der Gesamtkosten für Reisezeiten, Fahrkosten und Administration an. Somit kommen weniger als 70 % der eingesetzten Mittel direkt in den Familien an. Nicht zu unterschätzen ist zudem der zeitliche Einsatz, welchen die auftraggebenden Stellen für die Suche nach SPF-Anbietern und das Einholen von Offerten sowie die Antragstellung aufwenden müssen.
Es gibt bereits Gemeinden, welche die SPF selbständig durchführen. Abklärungen haben gezeigt, dass deren Erfahrungen positiv sind und eine Integration in die eigene Verwaltungsstruktur empfohlen wird. Kurze Entscheidungswege, geringerer administrativer Aufwand und eine direktere Mittelverwendung wurden dabei als Hauptgründe für die selbständige Durchführung der SPF genannt. Die Sozialen Dienste werden den Pilotbetrieb detailliert auswerten und dem Stadtrat Bericht erstatten, damit dieser über die langfristige Organisation entscheiden kann.
Die sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist seit 1. Januar 2018 im Sozialhilfegesetz des Kantons St.Gallen gesetzlich verankert. Die politischen Gemeinden sind damit verpflichtet, dieses Angebot selbständig oder mit Hilfe von privaten Anbietern sicherzustellen. Bis zum heutigen Zeitpunkt übernehmen in Rorschach ausschliesslich private Anbieter die SPF, was mit Vor- aber auch mit Nachteilen verbunden ist. Ein Pilotprojekt über die Dauer von 2 Jahren soll nun zeigen, ob sich die Integration der SPF in die Sozialen Dienste lohnt. Der Stadtrat hat dafür befristet zwei 50 %-Pensen für sozialarbeiterisch ausgebildete Personen bewilligt und im Budget 2023 eingestellt.
Was ist eine sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) und welche Ziele werden damit verfolgt?
Mit der SPF wird im präventiven Sinn primär Gefährdungen im Kindesschutz frühzeitig begegnet, auch um Fremdplatzierungen von Kindern zu verhindern. Initianten einer SPF sind deshalb im Normalfall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die Berufsbeistandschaft der Region Rorschach oder die Sozialen Dienste selbst. In den vergangenen Jahren hat sich dieses Angebot aus dem Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit weiterentwickelt und verfeinert. Mittlerweile sind die Zielgruppen nicht mehr ausschliesslich Familien. Auch für belastete Einzelpersonen können Hilfeleistungen, manchmal auch nur kurz, viel bewirken und einer weiteren bzw. längerfristigen Hilfsbedürftigkeit vorbeugen. Auch gibt es Familienkonstellationen, in welchen nicht der pädagogische Ansatz zur Befähigung der Eltern im Vordergrund steht. In diesen Fällen geht es oft einfach darum, dass Familiensystem unbefristet zu begleiten, damit noch schwerer wiegende Massnahmen verhindert werden können.
Welche Wirkungen konnten bisher mit der Sozialpädagogischen Familienbegleitung erzielt werden?
In der Jahresrechnung 2014 erschienen in der Stadt Rorschach erstmals Kosten über CHF 5’683.70 für die SPF. Bis ins Jahr 2022 stiegen die Ausgaben auf rund CHF 142’130.40 an. Für das Jahr 2023 ist mit einer weiteren Zunahme des Aufwandes zu rechnen. Angesichts der Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Fremdplatzierungen scheint die SPF die gewünschte Wirkung zu erzielen. Lagen die Fremdplatzierungskosten in den Jahren 2016 bis 2020 zwischen CHF 510‘000.00 und CHF 770’000.00, reduzierten sie sich in den Jahren 2021 und 2022 auf CHF 350‘000.00 bzw. CHF 314’000.00. Dies alles bei einem Bevölkerungswachstum von 8‘993 im Jahr 2014 auf 9‘701 im Jahr 2022. Auch wenn Fremdplatzierungen immer wieder Schwankungen unterliegen und ein einzelner Fall die Ausgaben massiv beeinflusst, ist die positive Entwicklung erkennbar. Nicht zuletzt belegen auch wissenschaftliche Studien die positive Wirkung dieser Unterstützungsleistung direkt vor Ort in den Familien.
Wieso wird eine Integration der SPF in die Verwaltungsstruktur der Sozialen Dienste geprüft?
Mengenvolumen und Kosten der SPF haben sich über die Jahre entwickelt. Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass die privaten Anbieter sehr gut ausgelastet sind. Dies widerspiegelt sich nicht nur in der Tatsache, dass sie nicht immer zeitnah abgerufen werden können, sondern auch in der entsprechenden Entwicklung der Preise. Mittlerweile fallen bei den meisten Anbietern über 30 % der Gesamtkosten für Reisezeiten, Fahrkosten und Administration an. Somit kommen weniger als 70 % der eingesetzten Mittel direkt in den Familien an. Nicht zu unterschätzen ist zudem der zeitliche Einsatz, welchen die auftraggebenden Stellen für die Suche nach SPF-Anbietern und das Einholen von Offerten sowie die Antragstellung aufwenden müssen.
Es gibt bereits Gemeinden, welche die SPF selbständig durchführen. Abklärungen haben gezeigt, dass deren Erfahrungen positiv sind und eine Integration in die eigene Verwaltungsstruktur empfohlen wird. Kurze Entscheidungswege, geringerer administrativer Aufwand und eine direktere Mittelverwendung wurden dabei als Hauptgründe für die selbständige Durchführung der SPF genannt. Die Sozialen Dienste werden den Pilotbetrieb detailliert auswerten und dem Stadtrat Bericht erstatten, damit dieser über die langfristige Organisation entscheiden kann.
Hauptstrasse 29 • CH-9400 Rorschach
Hauptstrasse 29
CH-9400 Rorschach