Neugestaltung Hafenplatz und Neubau Hafengebäude: Planung läuft
Bild: So wird sich der neue Hafenplatz frühestens im Sommer 2027 präsentieren.
Nach der positiven Abstimmung über den Kredit für den neuen Hafenplatz und das neue Hafengebäude beauftragte der Stadtrat die Rietmann Raum- & Projektentwicklung mit der Erarbeitung des Sondernutzungsplans. Ein solcher ist nötig, weil das Vorhaben den Gewässerabstand tangiert.
Gemeinsame Auflage mit Baugesuch
Der Sondernutzungsplan Hafenplatz regelt die Erschliessung und Parkierung, die Bebauung sowie die Umgebungs- und Platzgestaltung. Zudem enthält er Bestimmungen zu Umwelt und Ökologie.
Es ist geplant, den Sondernutzungsplan im Anschluss an die Mitwirkung zur Richtplanung im Februar 2024 ebenfalls einer öffentlichen Mitwirkung zu unterstellen. Parallel dazu wird die Vorprüfung bei den kantonalen Stellen laufen.
Ebenfalls bereits aufgegleist ist das Baugesuch. Sondernutzungsplan und Baugesuch sollen, voraussichtlich nach den Sommerferien 2024, koordiniert öffentlich aufgelegt werden. Frühester Baubeginn ist im Herbst 2025.
Vorvertrag mit der Brauerei Schützengarten AG
Schliesslich ist auch bereits ein Vorvertrag mit der Brauerei Schützengarten AG über den Abschluss eines Mietvertrages unterzeichnet. Die Brauerei Schützengarten AG wird auf eine feste Laufzeit von 10 Jahren die verantwortliche Mieterin sein, den Gastwirtschaftsbestrieb im Hafengebäude aber an einen Pächter oder eine Pächterin untervermieten. Sie hört den Stadtrat vor dem Abschluss des Vertrages an. Der Mietzins für die wohl vorwiegend als Saisonbetrieb geführte Gastwirtschaft beläuft sich, wie im Abstimmungsgutachten kommuniziert, auf CHF 24’000.00 pro Jahr.
Als Hauptmieterin erstellt die Brauerei Schützengarten AG auf eigene Rechnung die Betriebseinrichtungen (Produktionsküche) und die Ausstattung (Innen- und Aussen-Mobiliar, Gross- und Kleininventar). Dabei achtet sie auf die städtebaulich und geschichtlich sensible Lage des Hafengebäudes und gewährt der Stadt beim Aussenmobiliar ein Mitspracherecht.
Nach der positiven Abstimmung über den Kredit für den neuen Hafenplatz und das neue Hafengebäude beauftragte der Stadtrat die Rietmann Raum- & Projektentwicklung mit der Erarbeitung des Sondernutzungsplans. Ein solcher ist nötig, weil das Vorhaben den Gewässerabstand tangiert.
Gemeinsame Auflage mit Baugesuch
Der Sondernutzungsplan Hafenplatz regelt die Erschliessung und Parkierung, die Bebauung sowie die Umgebungs- und Platzgestaltung. Zudem enthält er Bestimmungen zu Umwelt und Ökologie.
Es ist geplant, den Sondernutzungsplan im Anschluss an die Mitwirkung zur Richtplanung im Februar 2024 ebenfalls einer öffentlichen Mitwirkung zu unterstellen. Parallel dazu wird die Vorprüfung bei den kantonalen Stellen laufen.
Ebenfalls bereits aufgegleist ist das Baugesuch. Sondernutzungsplan und Baugesuch sollen, voraussichtlich nach den Sommerferien 2024, koordiniert öffentlich aufgelegt werden. Frühester Baubeginn ist im Herbst 2025.
Vorvertrag mit der Brauerei Schützengarten AG
Schliesslich ist auch bereits ein Vorvertrag mit der Brauerei Schützengarten AG über den Abschluss eines Mietvertrages unterzeichnet. Die Brauerei Schützengarten AG wird auf eine feste Laufzeit von 10 Jahren die verantwortliche Mieterin sein, den Gastwirtschaftsbestrieb im Hafengebäude aber an einen Pächter oder eine Pächterin untervermieten. Sie hört den Stadtrat vor dem Abschluss des Vertrages an. Der Mietzins für die wohl vorwiegend als Saisonbetrieb geführte Gastwirtschaft beläuft sich, wie im Abstimmungsgutachten kommuniziert, auf CHF 24’000.00 pro Jahr.
Als Hauptmieterin erstellt die Brauerei Schützengarten AG auf eigene Rechnung die Betriebseinrichtungen (Produktionsküche) und die Ausstattung (Innen- und Aussen-Mobiliar, Gross- und Kleininventar). Dabei achtet sie auf die städtebaulich und geschichtlich sensible Lage des Hafengebäudes und gewährt der Stadt beim Aussenmobiliar ein Mitspracherecht.
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