Neues Sicherheitskonzept für das Strandbad
Bild: Ist der Sprungturm in Betrieb, braucht es eine direkte Aufsicht.
Im August 2020 ereignete sich im Freibad Lerchenfeld in St. Gallen ein schwerer Unfall: Ein unbekannter Jugendlicher stiess einen neunjährigen Jungen auf der Fünf-Meter-Sprungplattform in den Rücken. Der Junge hielt sich am Geländer fest, geriet dadurch auf die Aussenseite der Brüstung und stürzte fünf Meter in die Tiefe. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelbrüchen und Hirnblutungen.
Strafanzeige gegen Angestellte
In der Folge klagte die Staatsanwaltschaft fünf Mitarbeiter der Stadt St. Gallen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung an, darunter zwei Kadermitarbeiter und drei Bademeister. Den Kadermitarbeitern warf sie vor, das zu kurze Geländer der Sprungplattform nicht nachgerüstet und keine Verhaltensregeln für den Sprungturm festgelegt zu haben. Den Bademeistern wurde eine unzureichende Überwachung des Sprungturms zur Last gelegt.
Im September 2024 sprach das Kreisgericht St. Gallen alle fünf Angeklagten frei. Das Gericht befand, dass der Unfall durch das unvorhersehbare Fehlverhalten eines unbekannten Jugendlichen verursacht wurde und nicht durch Versäumnisse der städtischen Mitarbeiter. Es hielt fest, dass der Sprungturm den baulichen Vorschriften entsprach und keine Aufsichtspflichtverletzung vorlag.
Vorbeugen für das Strandbad
Dieser Vorfall sensibilisierte auch den Stadtrat Rorschach. Genügt das bestehende Sicherheitskonzept des Strandbades, um Unfälle soweit möglich zu vermeiden und Mitarbeitende der Stadt vor Klagen bzw. Verurteilungen zu schützen, zumal eine Anklage wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sehr belastende Verfahren nach sich zieht?
Teil der Überprüfung war eine Begehung der Anlagen mit einer Vertretung der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Diese gab in der Folge einige Empfehlungen ab. So braucht es Anpassungen beim Sprungturm. Auch sollten die Badmeister über einen erhöhten Aufsichtsposten verfügen, von dem sie die Schwimmbecken, den Badebereich im See und den Sprungturm im Blick haben. Schliesslich braucht es bauliche Vorrichtungen, um beim Sprungturm einzelne Plattformen oder die gesamte Anlage abzusperren, wenn die Aufsicht nicht in genügendem Ausmass sichergestellt werden kann.
Der Sprungturm wird in Zukunft wohl nicht mehr durchgehend geöffnet sein, weil das zu einem unverhältnismässig hohen Personaleinsatz führen würde. Es muss nämlich ein Badmeister direkt vor Ort sein, wenn das Fünfmeterbrett in Betrieb ist.
Vollständige Dokumentation
Für den Fall, dass es trotz aller Vorkehrungen zu einem Unfall kommt, ist es wichtig, dass die Organisation der Badeaufsicht mit den Vorgaben an die Badmeister sowie die Einsatzpläne dokumentiert und nachvollziehbar sind. Diese Unterlagen sind nun entsprechend vorbereitet.
Im Übrigen hat der leitende Badmeister umfangreiche Checklisten erarbeitet, welche beispielsweise die Vorbereitung der Saisoneröffnung oder wichtige regelmässige Kontrollen vorgeben und die Umsetzung festhalten. Zudem liegt eine neue Badeordnung vor, welche beim Haupteingang prominent angeschlagen ist. Auch beim Sprungturm und bei der Wasserrutschbahn sind die Verhaltensregeln angebracht.
Der Stadtrat und die zuständigen Mitarbeitenden sehen der neuen Saison nun mit einem guten Gefühl entgegen. Das neue Konzept wird gewisse Einschränkungen in Bezug auf den Betrieb der Anlagen geben. Das geschieht aber primär zum Schutz der Badegäste, aber auch der Mitarbeitenden der Stadt.
Im August 2020 ereignete sich im Freibad Lerchenfeld in St. Gallen ein schwerer Unfall: Ein unbekannter Jugendlicher stiess einen neunjährigen Jungen auf der Fünf-Meter-Sprungplattform in den Rücken. Der Junge hielt sich am Geländer fest, geriet dadurch auf die Aussenseite der Brüstung und stürzte fünf Meter in die Tiefe. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelbrüchen und Hirnblutungen.
Strafanzeige gegen Angestellte
In der Folge klagte die Staatsanwaltschaft fünf Mitarbeiter der Stadt St. Gallen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung an, darunter zwei Kadermitarbeiter und drei Bademeister. Den Kadermitarbeitern warf sie vor, das zu kurze Geländer der Sprungplattform nicht nachgerüstet und keine Verhaltensregeln für den Sprungturm festgelegt zu haben. Den Bademeistern wurde eine unzureichende Überwachung des Sprungturms zur Last gelegt.
Im September 2024 sprach das Kreisgericht St. Gallen alle fünf Angeklagten frei. Das Gericht befand, dass der Unfall durch das unvorhersehbare Fehlverhalten eines unbekannten Jugendlichen verursacht wurde und nicht durch Versäumnisse der städtischen Mitarbeiter. Es hielt fest, dass der Sprungturm den baulichen Vorschriften entsprach und keine Aufsichtspflichtverletzung vorlag.
Vorbeugen für das Strandbad
Dieser Vorfall sensibilisierte auch den Stadtrat Rorschach. Genügt das bestehende Sicherheitskonzept des Strandbades, um Unfälle soweit möglich zu vermeiden und Mitarbeitende der Stadt vor Klagen bzw. Verurteilungen zu schützen, zumal eine Anklage wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sehr belastende Verfahren nach sich zieht?
Teil der Überprüfung war eine Begehung der Anlagen mit einer Vertretung der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Diese gab in der Folge einige Empfehlungen ab. So braucht es Anpassungen beim Sprungturm. Auch sollten die Badmeister über einen erhöhten Aufsichtsposten verfügen, von dem sie die Schwimmbecken, den Badebereich im See und den Sprungturm im Blick haben. Schliesslich braucht es bauliche Vorrichtungen, um beim Sprungturm einzelne Plattformen oder die gesamte Anlage abzusperren, wenn die Aufsicht nicht in genügendem Ausmass sichergestellt werden kann.
Der Sprungturm wird in Zukunft wohl nicht mehr durchgehend geöffnet sein, weil das zu einem unverhältnismässig hohen Personaleinsatz führen würde. Es muss nämlich ein Badmeister direkt vor Ort sein, wenn das Fünfmeterbrett in Betrieb ist.
Vollständige Dokumentation
Für den Fall, dass es trotz aller Vorkehrungen zu einem Unfall kommt, ist es wichtig, dass die Organisation der Badeaufsicht mit den Vorgaben an die Badmeister sowie die Einsatzpläne dokumentiert und nachvollziehbar sind. Diese Unterlagen sind nun entsprechend vorbereitet.
Im Übrigen hat der leitende Badmeister umfangreiche Checklisten erarbeitet, welche beispielsweise die Vorbereitung der Saisoneröffnung oder wichtige regelmässige Kontrollen vorgeben und die Umsetzung festhalten. Zudem liegt eine neue Badeordnung vor, welche beim Haupteingang prominent angeschlagen ist. Auch beim Sprungturm und bei der Wasserrutschbahn sind die Verhaltensregeln angebracht.
Der Stadtrat und die zuständigen Mitarbeitenden sehen der neuen Saison nun mit einem guten Gefühl entgegen. Das neue Konzept wird gewisse Einschränkungen in Bezug auf den Betrieb der Anlagen geben. Das geschieht aber primär zum Schutz der Badegäste, aber auch der Mitarbeitenden der Stadt.
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