Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Hafenplatz
Bild: Der Hafenplatz soll auch nach der Neugestaltung vielfältigen öffentlichen Nutzungen offenstehen.
An der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 genehmigten die Rorschacher Stimmberechtigten mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 74,5 % einen Kredit über 5,9 Mio. Franken für die Neugestaltung des Hafenplatzes und den Neubau eines Hafengebäudes. Für die Umsetzung des Vorhabens braucht es einen Sondernutzungsplan, um den Gewässerraum für den Bodensee sowie die Gestaltung des Platzes und des neuen Gebäudes zu sichern.
Rahmenbedingungen
Das Plangebiet umfasst den Abschnitt zwischen See und Bahnperron einerseits und zwischen den Bahnübergängen Seestrasse und Hafenbahnhof andererseits. Das betroffene Grundstück Nr. 269 liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) als Gebiet mit Erhaltungsziel „a“ aufgeführt. Konkrete Schutzobjekte sind aber nicht bezeichnet. Hingegen ist das Plangebiet von einer Hochwassergefährdung betroffen (geringe bis mittlere Gefährdung). Bauten sind entsprechend vor Hochwasser zu schützen.
Der minimale gesetzliche Gewässerabstand zum Bodensee beträgt 15 m ab der Uferlinie. Die bestehenden Hafenanlagen geniessen Bestandesschutz. Durch das Plangebiet verläuft im Übrigen der eingedolte Haiderbach. Für diesen ist mittel- bis langfristig eine Vereinigung mit dem Feldmühlebach vorgesehen. Danach dient der Kanal im Plangebiet einzig noch dem Meteorwasser, weshalb im Sondernutzungsplan darauf verzichtet wird, einen entsprechenden Gewässerraum auszuscheiden.
Projekt gemäss Abstimmungsvorlage
Wie bereits im Abstimmungsgutachten beschrieben, soll das Projekt für die Neugestaltung des Hafenplatzes und den Neubau des Hafengebäudes einerseits eine würdige Visitenkarte für die Stadt Rorschach abgeben und andererseits für Einheimische und Gäste eine ortsbauliche Situation schaffen, die zum Verweilen einlädt. Der Sondernutzungsplan orientiert sich entsprechend an der Abstimmungsvorlage.
Nebst der neuen Oberflächengestaltung umfasst das Projekt für den neuen Hafenplatz die teilweise Sanierung der bestehenden Werkleitungen, ergänzt mit den notwendigen Anschlüssen, um den Platz als vielseitigen Veranstaltungsort zu nutzen. Als Gestaltungselemente sind die Stillwasserflächen besonders auffällig. Sie entstehen durch die leichte Modellierung des Asphaltbelags. Grundsätzlich sind drei einzelne Wasserflächen mit separaten Zu- und Abflüssen vorgesehen mit einer Tiefe zwischen 5 – 9 cm. Sie lassen sich je nach Nutzung der restlichen Platzfläche zu einem einzigen grossen Teich mit einer Tiefe bis 12 cm vereinigen und über den Tag spielerisch verändern.
Gerade in der heissen Jahreszeit beeinflusst das verdunstende Seewasser aus diesen Stillwasserflächen das Mikroklima positiv. Weiter gehören viele zusätzliche schattenspendende Bäume, die den Platz einfassen, und öffentliche Sitzgelegenheiten zur Platzgestaltung.
Hafengebäude mit Restaurant, WC-Anlagen und Hafeninfrastruktur
Das Hafengebäude präsentiert sich als eingeschossige Baute mit teilweiser Unterkellerung. Es ist um 80 cm über Terrain angehoben, um der Hochwassergefahr zu begegnen und zugleich die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Gegen den See hin bietet der frei zugängliche Bereich mit grossem Vordach dem Publikum Schutz vor Sonne und Regen. Im Erdgeschoss befinden sich ein Gastronomiebetrieb sowie das Büro des Hafenmeisters. Weiter sind von aussen zugängliche WC-Anlagen integriert. Im Osten des Gebäudes schliesst der Aussenbereich des Restaurants an. Im Untergeschoss sind verschiedene Neben- und Lagerräume untergebracht.
Besondere Regelungen im Sondernutzungsplan
Der Sondernutzungsplan regelt die vorstehend beschriebene Gestaltung und Nutzung des Platzes, des Hafengebäudes und der Hafeninfrastruktur. Die besonderen Vorschriften enthalten nebst den allgemeinen Bestimmungen Vorschriften zur Erschliessung und Parkierung, zur Bebauung, zur Umgebungs- und Platzgestaltung und zur Umwelt/Ökologie.
Im Einzelnen sind folgende Bestimmungen von Bedeutung:
Öffentliche Mitwirkung
Der Stadtrat unterstellt den Sondernutzungsplan Hafenplatz der öffentlichen Mitwirkung, und zwar vom 10. August bis 15. September 2024. Während dieser Zeit können Rückmeldungen online unter mitwirken-rorschach.ch eingereicht werden. Parallel zur Mitwirkung geht der Sondernutzungsplan an die kantonalen Stellen zur Vorprüfung. Ziel ist es, den Plan noch in diesem Jahr öffentlich aufzulegen.
An der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 genehmigten die Rorschacher Stimmberechtigten mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 74,5 % einen Kredit über 5,9 Mio. Franken für die Neugestaltung des Hafenplatzes und den Neubau eines Hafengebäudes. Für die Umsetzung des Vorhabens braucht es einen Sondernutzungsplan, um den Gewässerraum für den Bodensee sowie die Gestaltung des Platzes und des neuen Gebäudes zu sichern.
Rahmenbedingungen
Das Plangebiet umfasst den Abschnitt zwischen See und Bahnperron einerseits und zwischen den Bahnübergängen Seestrasse und Hafenbahnhof andererseits. Das betroffene Grundstück Nr. 269 liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) als Gebiet mit Erhaltungsziel „a“ aufgeführt. Konkrete Schutzobjekte sind aber nicht bezeichnet. Hingegen ist das Plangebiet von einer Hochwassergefährdung betroffen (geringe bis mittlere Gefährdung). Bauten sind entsprechend vor Hochwasser zu schützen.
Der minimale gesetzliche Gewässerabstand zum Bodensee beträgt 15 m ab der Uferlinie. Die bestehenden Hafenanlagen geniessen Bestandesschutz. Durch das Plangebiet verläuft im Übrigen der eingedolte Haiderbach. Für diesen ist mittel- bis langfristig eine Vereinigung mit dem Feldmühlebach vorgesehen. Danach dient der Kanal im Plangebiet einzig noch dem Meteorwasser, weshalb im Sondernutzungsplan darauf verzichtet wird, einen entsprechenden Gewässerraum auszuscheiden.
Projekt gemäss Abstimmungsvorlage
Wie bereits im Abstimmungsgutachten beschrieben, soll das Projekt für die Neugestaltung des Hafenplatzes und den Neubau des Hafengebäudes einerseits eine würdige Visitenkarte für die Stadt Rorschach abgeben und andererseits für Einheimische und Gäste eine ortsbauliche Situation schaffen, die zum Verweilen einlädt. Der Sondernutzungsplan orientiert sich entsprechend an der Abstimmungsvorlage.
Nebst der neuen Oberflächengestaltung umfasst das Projekt für den neuen Hafenplatz die teilweise Sanierung der bestehenden Werkleitungen, ergänzt mit den notwendigen Anschlüssen, um den Platz als vielseitigen Veranstaltungsort zu nutzen. Als Gestaltungselemente sind die Stillwasserflächen besonders auffällig. Sie entstehen durch die leichte Modellierung des Asphaltbelags. Grundsätzlich sind drei einzelne Wasserflächen mit separaten Zu- und Abflüssen vorgesehen mit einer Tiefe zwischen 5 – 9 cm. Sie lassen sich je nach Nutzung der restlichen Platzfläche zu einem einzigen grossen Teich mit einer Tiefe bis 12 cm vereinigen und über den Tag spielerisch verändern.
Gerade in der heissen Jahreszeit beeinflusst das verdunstende Seewasser aus diesen Stillwasserflächen das Mikroklima positiv. Weiter gehören viele zusätzliche schattenspendende Bäume, die den Platz einfassen, und öffentliche Sitzgelegenheiten zur Platzgestaltung.
Hafengebäude mit Restaurant, WC-Anlagen und Hafeninfrastruktur
Das Hafengebäude präsentiert sich als eingeschossige Baute mit teilweiser Unterkellerung. Es ist um 80 cm über Terrain angehoben, um der Hochwassergefahr zu begegnen und zugleich die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Gegen den See hin bietet der frei zugängliche Bereich mit grossem Vordach dem Publikum Schutz vor Sonne und Regen. Im Erdgeschoss befinden sich ein Gastronomiebetrieb sowie das Büro des Hafenmeisters. Weiter sind von aussen zugängliche WC-Anlagen integriert. Im Osten des Gebäudes schliesst der Aussenbereich des Restaurants an. Im Untergeschoss sind verschiedene Neben- und Lagerräume untergebracht.
Besondere Regelungen im Sondernutzungsplan
Der Sondernutzungsplan regelt die vorstehend beschriebene Gestaltung und Nutzung des Platzes, des Hafengebäudes und der Hafeninfrastruktur. Die besonderen Vorschriften enthalten nebst den allgemeinen Bestimmungen Vorschriften zur Erschliessung und Parkierung, zur Bebauung, zur Umgebungs- und Platzgestaltung und zur Umwelt/Ökologie.
Im Einzelnen sind folgende Bestimmungen von Bedeutung:
Öffentliche Mitwirkung
Der Stadtrat unterstellt den Sondernutzungsplan Hafenplatz der öffentlichen Mitwirkung, und zwar vom 10. August bis 15. September 2024. Während dieser Zeit können Rückmeldungen online unter mitwirken-rorschach.ch eingereicht werden. Parallel zur Mitwirkung geht der Sondernutzungsplan an die kantonalen Stellen zur Vorprüfung. Ziel ist es, den Plan noch in diesem Jahr öffentlich aufzulegen.

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