Löwenhöfe: Ein weiterer Schritt in der Quartierentwicklung

Bild: So oder ähnlich könnte sich die Überbauung Löwenhöfe dereinst präsentieren (Visualisierung aus dem Richtprojekt).
In Kürze
Mit den «Löwenhöfen» soll das Gebiet zwischen Löwenstrasse und Löwengartenstrasse weiterentwickelt werden. Geplant sind 65 Wohnungen, vier Ateliers, begrünte Frei- und Aufenthaltsräume sowie neue Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr. Dafür soll das heute gewerblich genutzte Areal umgezont und mit einem Sondernutzungsplan die Grundlage für die Überbauung geschaffen werden. Die öffentliche Mitwirkung ist abgeschlossen. Diese wird nun ausgewertet. Die Ergebnisse fliessen zusammen mit den Rückmeldungen aus der laufenden kantonalen Vorprüfung in die Planung ein, bevor die öffentliche Auflage folgt.
Autor: Stadtrat
Zwischen der Löwenstrasse und der Löwengartenstrasse soll die neue Wohnüberbauung «Löwenhöfe» entstehen. Geplant sind 65 Wohnungen, attraktive Freiräume und neue Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr. Die dafür notwendigen Planungsinstrumente „Löwenstrasse Süd“ unterstanden bereits der öffentlichen Mitwirkung.

Das Gebiet zwischen der Löwenstrasse und der Löwengartenstrasse hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nach dem Löwengartenquartier und der Überbauung Stadtleben soll nun auch das Areal der ehemaligen Zimmerei Lanter und der Carrosserie Batliner weiterentwickelt werden. Die UZE AG plant dort die Überbauung «Löwenhöfe».

Entwicklung auf bestehenden Grundlagen

Die geplante Entwicklung kommt nicht überraschend. Der Stadtrat hat für das Gebiet bereits vor mehreren Jahren ein städtebauliches Leitbild erarbeitet. Dieses baut auf dem Stadtentwicklungskonzept und dem Siedlungskonzept der Stadt auf und legt die wesentlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets fest.

Diese Grundlagen sind auch in die neue kommunale Richtplanung eingeflossen, die der Stadtrat Anfang 2025 genehmigt hat. Die Planung der Löwenhöfe setzt damit eine bereits länger verfolgte und behördenverbindlich festgelegte Entwicklung des Gebiets konkret um.

65 Wohnungen, Ateliers und begrünte Freiräume

Das Richtprojekt sieht mehrere miteinander verbundene und in der Höhe gestaffelte Gebäudeteile vor. Damit nimmt die Überbauung die Hanglage zwischen der tiefer gelegenen Löwenstrasse und der Löwengartenstrasse auf.

Geplant sind 65 Wohnungen unterschiedlicher Grösse. Einen grossen Anteil bilden 3,5- und 4,5-Zimmer-Wohnungen, womit das Quartier insbesondere auch für Familien attraktiv ist. Ergänzt wird das Angebot durch kleinere Wohnungen sowie vier Ateliers mit separatem Zugang ab der Löwenstrasse.

Zwischen den Gebäuden entstehen begrünte Hof- und Gartenbereiche mit Aufenthaltsmöglichkeiten und einem Kinderspielplatz. Eine durchgehende Fuss- und Veloverbindung soll das Areal in Ost-West-Richtung erschliessen und an bestehende Wege im Quartier anschliessen.

Autos in die Tiefgarage

Die Zufahrt für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Löwenstrasse. Sämtliche Autoabstellplätze werden in einer Tiefgarage angeordnet. Das Richtprojekt sieht derzeit 66 Autoabstellplätze vor. Die definitive Anzahl wird im späteren Baubewilligungsverfahren festgelegt.

Für Velos sind 213 Abstellplätze vorgesehen. Ein grosser Teil davon soll geschützt innerhalb der Gebäude untergebracht werden.

Umzonung und Sondernutzungsplan

Heute liegt das Areal in der Gewerbe-Industriezone. Damit die geplante Wohn- und Gewerbenutzung möglich wird, soll es der Wohn-Gewerbezone WG4 zugewiesen werden.

Der gleichzeitig erarbeitete Sondernutzungsplan legt die besonderen Anforderungen an die Überbauung fest. Dazu gehören unter anderem Lage und Höhe der Gebäude, die Gestaltung, die Erschliessung sowie die Qualität der Frei- und Grünräume.

Mitwirkung wird ausgewertet

Die öffentliche Mitwirkung zu den Planungsinstrumenten fand vom 10. August bis 6. September 2026 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet.

Gleichzeitig läuft die Vorprüfung bei den kantonalen Behörden weiter. Auch daraus können sich noch Änderungen an den Planungsinstrumenten ergeben.

Sobald die Ergebnisse aus der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung in die Planungsunterlagen eingearbeitet sind, kann anschliessend die öffentliche Auflage stattfinden.

Der Sondernutzungsplan ist noch keine Baubewilligung. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das konkrete Bauprojekt, das später das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchläuft.

Das Gebiet zwischen der Löwenstrasse und der Löwengartenstrasse hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nach dem Löwengartenquartier und der Überbauung Stadtleben soll nun auch das Areal der ehemaligen Zimmerei Lanter und der Carrosserie Batliner weiterentwickelt werden. Die UZE AG plant dort die Überbauung «Löwenhöfe».

Entwicklung auf bestehenden Grundlagen

Die geplante Entwicklung kommt nicht überraschend. Der Stadtrat hat für das Gebiet bereits vor mehreren Jahren ein städtebauliches Leitbild erarbeitet. Dieses baut auf dem Stadtentwicklungskonzept und dem Siedlungskonzept der Stadt auf und legt die wesentlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets fest.

Diese Grundlagen sind auch in die neue kommunale Richtplanung eingeflossen, die der Stadtrat Anfang 2025 genehmigt hat. Die Planung der Löwenhöfe setzt damit eine bereits länger verfolgte und behördenverbindlich festgelegte Entwicklung des Gebiets konkret um.

65 Wohnungen, Ateliers und begrünte Freiräume

Das Richtprojekt sieht mehrere miteinander verbundene und in der Höhe gestaffelte Gebäudeteile vor. Damit nimmt die Überbauung die Hanglage zwischen der tiefer gelegenen Löwenstrasse und der Löwengartenstrasse auf.

Geplant sind 65 Wohnungen unterschiedlicher Grösse. Einen grossen Anteil bilden 3,5- und 4,5-Zimmer-Wohnungen, womit das Quartier insbesondere auch für Familien attraktiv ist. Ergänzt wird das Angebot durch kleinere Wohnungen sowie vier Ateliers mit separatem Zugang ab der Löwenstrasse.

Zwischen den Gebäuden entstehen begrünte Hof- und Gartenbereiche mit Aufenthaltsmöglichkeiten und einem Kinderspielplatz. Eine durchgehende Fuss- und Veloverbindung soll das Areal in Ost-West-Richtung erschliessen und an bestehende Wege im Quartier anschliessen.

Autos in die Tiefgarage

Die Zufahrt für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Löwenstrasse. Sämtliche Autoabstellplätze werden in einer Tiefgarage angeordnet. Das Richtprojekt sieht derzeit 66 Autoabstellplätze vor. Die definitive Anzahl wird im späteren Baubewilligungsverfahren festgelegt.

Für Velos sind 213 Abstellplätze vorgesehen. Ein grosser Teil davon soll geschützt innerhalb der Gebäude untergebracht werden.

Umzonung und Sondernutzungsplan

Heute liegt das Areal in der Gewerbe-Industriezone. Damit die geplante Wohn- und Gewerbenutzung möglich wird, soll es der Wohn-Gewerbezone WG4 zugewiesen werden.

Der gleichzeitig erarbeitete Sondernutzungsplan legt die besonderen Anforderungen an die Überbauung fest. Dazu gehören unter anderem Lage und Höhe der Gebäude, die Gestaltung, die Erschliessung sowie die Qualität der Frei- und Grünräume.

Mitwirkung wird ausgewertet

Die öffentliche Mitwirkung zu den Planungsinstrumenten fand vom 10. August bis 6. September 2026 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet.

Gleichzeitig läuft die Vorprüfung bei den kantonalen Behörden weiter. Auch daraus können sich noch Änderungen an den Planungsinstrumenten ergeben.

Sobald die Ergebnisse aus der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung in die Planungsunterlagen eingearbeitet sind, kann anschliessend die öffentliche Auflage stattfinden.

Der Sondernutzungsplan ist noch keine Baubewilligung. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das konkrete Bauprojekt, das später das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchläuft.

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