Ausübung Kaufrecht für Grundstück Nr. 868, Löwenstrasse 43
Bereits im Jahr 2018 schloss die Stadt Rorschach mit Monika Amrein, Waldkirch, ein Kaufrecht für das Grundstück Nr. 868, Löwenstrasse 43, ab. Damit wollte der Stadtrat die langfristige Entwicklung des Gebietes Neustadt mit Gewerbepark und Kindergarten sicherstellen.
Mit der neuen Kantonsstrasse zum See als Teilprojekt des Autobahnanschluss Witen erhält die Industriestrasse zwischen Löwenstrasse und Bahnlinie eine neue Funktion. Im Bereich der Kreuzung Löwenstrasse-Industriestrasse kommt das nördliche Tunnelportal der verlängerten Blumenfeldstrasse für die Unterführung der SBB-Gleise zu liegen. Damit entfällt oberirdisch die durchgehende Verbindung für Autos und Lastwagen. Die Zufahrt zum Gewerbepark ist dann einzig noch von Süden her bzw. über die Neustadtstrasse oder die Rosenstrasse möglich. Mit dem Kauf von Grundstück Nr. 868 hält sich der Stadtrat die Möglichkeit offen, einen neuen, unterirdischen Korridor von der Löwenstrasse zu einer möglichen Tiefgarage im Bereich der ehemaligen Conservenstrasse zu schaffen und so das Entwicklungsgebiet Neustadt vom Individualverkehr zu entlasten sowie direkt ans übergeordnete Strassennetz anzubinden.
Die Liegenschaft Löwenstrasse 43 ist aktuell mit einem Mehrfamilienhaus überbaut. Der Kaufrechtsvertrag sah einen Kaufpreis von 1,25 Mio. Franken vor. Er war befristet für die Dauer bis 31. Dezember 2022. Die Kaufrechtsentschädigung betrug Fr. 100 000.00.
Das Projekt für die Kantonsstrasse zum See und den Autobahnanschluss ist auf Kurs. Die Zielsetzungen, die dem Abschluss des Kaufrechtsvertrages zugrunde lagen, gelten damit unverändert. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, das Kaufrecht auszuüben. Die Entschädigung von Fr. 100 000.00 wäre ansonsten zu Gunsten der Grundeigentümerin verfallen.
Verkauf Grundstücke Nr. 1037 und 1038, Dufourstrasse
Die Seletivbau AG plant die Überbauung der Grundstücke Nr. 1037 und 1038 mit einem Wohn- und Geschäftshaus. Vom 8. November 2021 bis 8. Dezember 2021 erfolgte dafür die öffentliche Auflage für den Teilzonen- und Sondernutzungsplan «Stadtbahnhof Süd», die Änderung des Baureglements mit Aufnahme der Schwerpunktzone Stadtbahnhof sowie den Teilstrassenplan «Rhätierstrasse, Dufourstrasse». Es gingen zwei Einsprachen ein, die der Stadtrat am 5. April 2022 ablehnend entschied. In der Folge unterstellte er den Teilzonenplan, bestehend aus der Zonenplanänderung und der Änderung des Baureglements, vom 20. April bis 20. Mai 2022 dem fakultativen Referendum. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen.
Aktuell liegen die verschiedenen Erlasse beim kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur oberbehördlichen Genehmigung. Sobald diese vorliegt, erhalten die beiden Einsprecher die Möglichkeit, den Entscheid des Stadtrates beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons mit Rekurs anzufechten.
Die Grundstücke Nr. 1037 und 1038 standen im Eigentum der Stadt Rorschach. Bereits im Dezember 2019 stimmte der Stadtrat einem Verkauf an die Selectivbau AG zu. Der Kaufpreis für die gesamthaft 1381 m² Boden wurde mit 1,95 Mio. Franken oder rund Fr. 1400.00 pro m² vereinbart. Der Grundbucheintrag erfolgte nun im September 2022.
Alleinige Kompetenz des Stadtrates
Gemäss Art. 37 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Ziff. 6.1 bzw. 6.2 des Anhangs ist der Stadtrat abschliessend zuständig für den Kauf und Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens bis zu einem Preis von 2 Mio. Franken, höchstens 3 Mio. Franken pro Jahr.
Beide Liegenschaftsgeschäfte lagen damit in der abschliessenden Kompetenz des Stadtrates.
Ausübung Kaufrecht für Grundstück Nr. 868, Löwenstrasse 43
Bereits im Jahr 2018 schloss die Stadt Rorschach mit Monika Amrein, Waldkirch, ein Kaufrecht für das Grundstück Nr. 868, Löwenstrasse 43, ab. Damit wollte der Stadtrat die langfristige Entwicklung des Gebietes Neustadt mit Gewerbepark und Kindergarten sicherstellen.
Mit der neuen Kantonsstrasse zum See als Teilprojekt des Autobahnanschluss Witen erhält die Industriestrasse zwischen Löwenstrasse und Bahnlinie eine neue Funktion. Im Bereich der Kreuzung Löwenstrasse-Industriestrasse kommt das nördliche Tunnelportal der verlängerten Blumenfeldstrasse für die Unterführung der SBB-Gleise zu liegen. Damit entfällt oberirdisch die durchgehende Verbindung für Autos und Lastwagen. Die Zufahrt zum Gewerbepark ist dann einzig noch von Süden her bzw. über die Neustadtstrasse oder die Rosenstrasse möglich. Mit dem Kauf von Grundstück Nr. 868 hält sich der Stadtrat die Möglichkeit offen, einen neuen, unterirdischen Korridor von der Löwenstrasse zu einer möglichen Tiefgarage im Bereich der ehemaligen Conservenstrasse zu schaffen und so das Entwicklungsgebiet Neustadt vom Individualverkehr zu entlasten sowie direkt ans übergeordnete Strassennetz anzubinden.
Die Liegenschaft Löwenstrasse 43 ist aktuell mit einem Mehrfamilienhaus überbaut. Der Kaufrechtsvertrag sah einen Kaufpreis von 1,25 Mio. Franken vor. Er war befristet für die Dauer bis 31. Dezember 2022. Die Kaufrechtsentschädigung betrug Fr. 100 000.00.
Das Projekt für die Kantonsstrasse zum See und den Autobahnanschluss ist auf Kurs. Die Zielsetzungen, die dem Abschluss des Kaufrechtsvertrages zugrunde lagen, gelten damit unverändert. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, das Kaufrecht auszuüben. Die Entschädigung von Fr. 100 000.00 wäre ansonsten zu Gunsten der Grundeigentümerin verfallen.
Verkauf Grundstücke Nr. 1037 und 1038, Dufourstrasse
Die Seletivbau AG plant die Überbauung der Grundstücke Nr. 1037 und 1038 mit einem Wohn- und Geschäftshaus. Vom 8. November 2021 bis 8. Dezember 2021 erfolgte dafür die öffentliche Auflage für den Teilzonen- und Sondernutzungsplan «Stadtbahnhof Süd», die Änderung des Baureglements mit Aufnahme der Schwerpunktzone Stadtbahnhof sowie den Teilstrassenplan «Rhätierstrasse, Dufourstrasse». Es gingen zwei Einsprachen ein, die der Stadtrat am 5. April 2022 ablehnend entschied. In der Folge unterstellte er den Teilzonenplan, bestehend aus der Zonenplanänderung und der Änderung des Baureglements, vom 20. April bis 20. Mai 2022 dem fakultativen Referendum. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen.
Aktuell liegen die verschiedenen Erlasse beim kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur oberbehördlichen Genehmigung. Sobald diese vorliegt, erhalten die beiden Einsprecher die Möglichkeit, den Entscheid des Stadtrates beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons mit Rekurs anzufechten.
Die Grundstücke Nr. 1037 und 1038 standen im Eigentum der Stadt Rorschach. Bereits im Dezember 2019 stimmte der Stadtrat einem Verkauf an die Selectivbau AG zu. Der Kaufpreis für die gesamthaft 1381 m² Boden wurde mit 1,95 Mio. Franken oder rund Fr. 1400.00 pro m² vereinbart. Der Grundbucheintrag erfolgte nun im September 2022.
Alleinige Kompetenz des Stadtrates
Gemäss Art. 37 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Ziff. 6.1 bzw. 6.2 des Anhangs ist der Stadtrat abschliessend zuständig für den Kauf und Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens bis zu einem Preis von 2 Mio. Franken, höchstens 3 Mio. Franken pro Jahr.
Beide Liegenschaftsgeschäfte lagen damit in der abschliessenden Kompetenz des Stadtrates.
Hauptstrasse 29 • CH-9400 Rorschach
Hauptstrasse 29
CH-9400 Rorschach