Der Sondernutzungsplan Mariabergstrasse ermöglicht im Gebiet zwischen Mariabergstrasse und Eisenbahnstrasse die Erstellung von drei miteinander verbundenen, L-förmig angeordneten Einzelbauten. Gesamthaft entsteht ein neues, winkelförmiges Gebäude, in welchem überwiegend Wohnnutzungen vorgesehen sind. Im Erdgeschoss sind aber nebst Gemeinschaftsräumen auch Gewerbeflächen eingeplant.
Sowohl gegen den Sondernutzungsplan als auch gegen das darauf basierende Baugesuch gingen je eine Einsprache ein, welche der Stadtrat im Jahr 2021 bzw. 2022 ablehnte. Gegen beide Entscheide erhob die Einsprecherin Rekurs beim kantonalen Baudepartement. Dieses fasste die beiden Rekurse im Entscheid vom 7. Juli 2023 zusammen. Die Rekursinstanz schützt die Entscheide des Stadtrates vollumfänglich. Die Einsprecherin bzw. die Rekurrentin hat gegen den Entscheid des Baudepartements Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Der Sondernutzungsplan Mariabergstrasse ermöglicht im Gebiet zwischen Mariabergstrasse und Eisenbahnstrasse die Erstellung von drei miteinander verbundenen, L-förmig angeordneten Einzelbauten. Gesamthaft entsteht ein neues, winkelförmiges Gebäude, in welchem überwiegend Wohnnutzungen vorgesehen sind. Im Erdgeschoss sind aber nebst Gemeinschaftsräumen auch Gewerbeflächen eingeplant.
Sowohl gegen den Sondernutzungsplan als auch gegen das darauf basierende Baugesuch gingen je eine Einsprache ein, welche der Stadtrat im Jahr 2021 bzw. 2022 ablehnte. Gegen beide Entscheide erhob die Einsprecherin Rekurs beim kantonalen Baudepartement. Dieses fasste die beiden Rekurse im Entscheid vom 7. Juli 2023 zusammen. Die Rekursinstanz schützt die Entscheide des Stadtrates vollumfänglich. Die Einsprecherin bzw. die Rekurrentin hat gegen den Entscheid des Baudepartements Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Hauptstrasse 29 • CH-9400 Rorschach
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CH-9400 Rorschach
Eine Antwort
Ja ganz genau,Super! Bin auch vollumgänglich für den Rorschacher Stadtrat.