Kanton schützt Entscheide des Stadtrates

Autor: Stadtrat
Mit Entscheid vom 7. Juli 2023 weist das kantonale Baudepartement die Rekurse gegen den Sondernutzungsplan Mariabergstrasse sowie das parallel dazu geführte Baubewilligungsverfahren ab und schützt damit die Entscheide des Stadtrates vollumfänglich.

Der Sondernutzungsplan Mariabergstrasse ermöglicht im Gebiet zwischen Mariabergstrasse und Eisenbahnstrasse die Erstellung von drei miteinander verbundenen, L-förmig angeordneten Einzelbauten. Gesamthaft entsteht ein neues, winkelförmiges Gebäude, in welchem überwiegend Wohnnutzungen vorgesehen sind. Im Erdgeschoss sind aber nebst Gemeinschaftsräumen auch Gewerbeflächen eingeplant.

Sowohl gegen den Sondernutzungsplan als auch gegen das darauf basierende Baugesuch gingen je eine Einsprache ein, welche der Stadtrat im Jahr 2021 bzw. 2022 ablehnte. Gegen beide Entscheide erhob die Einsprecherin Rekurs beim kantonalen Baudepartement. Dieses fasste die beiden Rekurse im Entscheid vom 7. Juli 2023 zusammen. Die Rekursinstanz schützt die Entscheide des Stadtrates vollumfänglich. Die Einsprecherin bzw. die Rekurrentin hat gegen den Entscheid des Baudepartements Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Der Sondernutzungsplan Mariabergstrasse ermöglicht im Gebiet zwischen Mariabergstrasse und Eisenbahnstrasse die Erstellung von drei miteinander verbundenen, L-förmig angeordneten Einzelbauten. Gesamthaft entsteht ein neues, winkelförmiges Gebäude, in welchem überwiegend Wohnnutzungen vorgesehen sind. Im Erdgeschoss sind aber nebst Gemeinschaftsräumen auch Gewerbeflächen eingeplant.

Sowohl gegen den Sondernutzungsplan als auch gegen das darauf basierende Baugesuch gingen je eine Einsprache ein, welche der Stadtrat im Jahr 2021 bzw. 2022 ablehnte. Gegen beide Entscheide erhob die Einsprecherin Rekurs beim kantonalen Baudepartement. Dieses fasste die beiden Rekurse im Entscheid vom 7. Juli 2023 zusammen. Die Rekursinstanz schützt die Entscheide des Stadtrates vollumfänglich. Die Einsprecherin bzw. die Rekurrentin hat gegen den Entscheid des Baudepartements Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt.

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