Gewässerraum Adlerbach: Öffentliche Mitwirkung zum Sondernutzungsplan

Bild: Gewässerräume stellen sicher, dass ein Gewässer auch zukünftigen seine natürlichen Funktionen erfüllen kann, der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt und eine geordnete Gewässernutzung möglich ist.
In Kürze
Der Stadtrat legt für den Abschnitt des Adlerbachs zwischen dem Stadtwald und der ehemaligen Futtermühle den Gewässerraum verbindlich fest und lädt die Bevölkerung ein, sich bis 2. Mai 2026 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung dazu zu äussern. Mit dem Sondernutzungsplan schafft die Stadt die rechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung in diesem Gebiet und stärkt die Planungs- und Rechtssicherheit. Hintergrund sind die Aufgabe der Futtermühle, der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt sowie die abgeschlossene Bahnentwicklung in diesem Abschnitt. Stellungnahmen können per E-Mail an bus@rorschach.ch eingereicht werden. Die Unterlagen stehen online zum Download bereit.
Autor: Stadtrat
Für den Abschnitt zwischen dem Stadtwald und der ehemaligen Futtermühle soll der Gewässerraum des Adlerbachs verbindlich festgelegt werden. Der Stadtrat lädt die Bevölkerung ein, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung bis 2. Mai 2026 einzubringen.

Mit dem Sondernutzungsplan «Adlerbach, Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle» schafft die Stadt Rorschach die rechtliche Grundlage für den Bestand und die weitere Entwicklung in diesem Gebiet. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die Planungs- und Rechtssicherheit vom Stadtwald bis zur ehemaligen Futtermühle zu stärken.

Ausgangslage im Gebiet der Futtermühle

Die O. Studer AG Futtermühle gab ihren Betrieb an der Neustadtstrasse 13/15 im Jahr 2015 auf. Anfang 2017 konnte die Stadt Rorschach die Liegenschaft erwerben. Damit sicherte sie zugleich die Entwicklungsziele, die im städtebaulichen Leitbild «Neustadt» von 2016 formuliert sind.

Mit der Eröffnung der Doppelspur zwischen Goldach und Rorschach im Jahr 2021 konnte zudem die räumliche Entwicklung der Bahn in diesem Abschnitt abgeschlossen werden. Seither sind die Voraussetzungen gegeben, um die planerischen Rahmenbedingungen in diesem Gebiet weiter zu klären.

Warum der Gewässerraum festgelegt werden muss

Der Adlerbach quert vom Stadtwald herkommend das SBB-Trasse in einer Eindolung. Danach verläuft diese parallel zu den Bahngleisen, bevor der Bach auf der Höhe der Futtermühle stärker in Richtung Norden führt.

Gemäss Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes müssen die Kantone beziehungsweise im Kanton St. Gallen die Gemeinden den Raumbedarf oberirdischer und eingedolte Fliessgewässer festlegen. Dieser sogenannte Gewässerraum ist nötig, damit ein Gewässer auch zukünftigen seine natürlichen Funktionen erfüllen kann, der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt und eine geordnete Gewässernutzung möglich ist.

Solange der Gewässerraum bei Fliessgewässern nicht festgelegt ist, gilt ein übergangsrechtlicher Gewässerabstand von sechzehn Meter Breite plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle respektive Eindolung. Da Rorschach als dicht überbautes Gebiet gilt, kann der Gewässerraum auf dem Stadtgebiet reduziert festgelegt werden. Im Rahmen der Überbauung Stadtwald ist für den Durchlass Richtung SBB-Trasse (Doppelspur) die Abflusskapazität des Adlerbachs mit 6.5 m3/s angegeben. Entsprechend ist, soweit nicht ein Verzicht festgelegt werden kann, ein Gewässerraum von elf Meter Breite auszuscheiden.

Mitwirkung für den Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle

Für den Abschnitt vom SBB-Trasse (Grundstück Nr. 1737) bis zur Grundstücksgrenze östlich der ehemaligen Futtermühle (Grundstück Nr. 833) soll der Gewässerraum nun mit dem Sondernutzungsplan «Adlerbach, Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle» verbindlich festgelegt werden.

Das Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass die betroffenen Kreise vorgängig anzuhören sind. Aus diesem Grund unterstellt der Stadtrat den Sondernutzungsplan der öffentlichen Mitwirkung.

Stellungnahmen können bis 2. Mai 2026 per E-Mail an bus@rorschach.ch eingereicht werden. Die Pläne stehen über den nachstehenden QR-Code zum Download bereit. Nach Abschluss der Mitwirkung folgt die öffentliche Auflage.

Mit dem Sondernutzungsplan «Adlerbach, Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle» schafft die Stadt Rorschach die rechtliche Grundlage für den Bestand und die weitere Entwicklung in diesem Gebiet. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die Planungs- und Rechtssicherheit vom Stadtwald bis zur ehemaligen Futtermühle zu stärken.

Ausgangslage im Gebiet der Futtermühle

Die O. Studer AG Futtermühle gab ihren Betrieb an der Neustadtstrasse 13/15 im Jahr 2015 auf. Anfang 2017 konnte die Stadt Rorschach die Liegenschaft erwerben. Damit sicherte sie zugleich die Entwicklungsziele, die im städtebaulichen Leitbild «Neustadt» von 2016 formuliert sind.

Mit der Eröffnung der Doppelspur zwischen Goldach und Rorschach im Jahr 2021 konnte zudem die räumliche Entwicklung der Bahn in diesem Abschnitt abgeschlossen werden. Seither sind die Voraussetzungen gegeben, um die planerischen Rahmenbedingungen in diesem Gebiet weiter zu klären.

Warum der Gewässerraum festgelegt werden muss

Der Adlerbach quert vom Stadtwald herkommend das SBB-Trasse in einer Eindolung. Danach verläuft diese parallel zu den Bahngleisen, bevor der Bach auf der Höhe der Futtermühle stärker in Richtung Norden führt.

Gemäss Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes müssen die Kantone beziehungsweise im Kanton St. Gallen die Gemeinden den Raumbedarf oberirdischer und eingedolte Fliessgewässer festlegen. Dieser sogenannte Gewässerraum ist nötig, damit ein Gewässer auch zukünftigen seine natürlichen Funktionen erfüllen kann, der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt und eine geordnete Gewässernutzung möglich ist.

Solange der Gewässerraum bei Fliessgewässern nicht festgelegt ist, gilt ein übergangsrechtlicher Gewässerabstand von sechzehn Meter Breite plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle respektive Eindolung. Da Rorschach als dicht überbautes Gebiet gilt, kann der Gewässerraum auf dem Stadtgebiet reduziert festgelegt werden. Im Rahmen der Überbauung Stadtwald ist für den Durchlass Richtung SBB-Trasse (Doppelspur) die Abflusskapazität des Adlerbachs mit 6.5 m3/s angegeben. Entsprechend ist, soweit nicht ein Verzicht festgelegt werden kann, ein Gewässerraum von elf Meter Breite auszuscheiden.

Mitwirkung für den Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle

Für den Abschnitt vom SBB-Trasse (Grundstück Nr. 1737) bis zur Grundstücksgrenze östlich der ehemaligen Futtermühle (Grundstück Nr. 833) soll der Gewässerraum nun mit dem Sondernutzungsplan «Adlerbach, Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle» verbindlich festgelegt werden.

Das Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass die betroffenen Kreise vorgängig anzuhören sind. Aus diesem Grund unterstellt der Stadtrat den Sondernutzungsplan der öffentlichen Mitwirkung.

Stellungnahmen können bis 2. Mai 2026 per E-Mail an bus@rorschach.ch eingereicht werden. Die Pläne stehen über den nachstehenden QR-Code zum Download bereit. Nach Abschluss der Mitwirkung folgt die öffentliche Auflage.

Zwischen SBB-Gleisen und ehemaliger Futtermühle soll der Gewässerraum verbindlich festgelegt werden.
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