Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko für ein problematisches Konsumverhalten im Erwachsenenalter. Das Jugendschutzgesetz soll mithelfen, eine möglichst gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Der Jugendschutz spielt eine zentrale Rolle in der Alkohol- und Tabakprävention. So dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren weder Alkohol- noch Tabakprodukte abgegeben werden. Für gebrannte Wasser gilt das Abgabeverbot bis 18 Jahre.
Weniger Verstösse dank Testkäufen
Die Erfahrungen zeigen, dass die Verstossquote in den Verkaufsstellen sinkt, wenn Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt werden. Ziel dieser Testkäufe ist die Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Es geht also nicht darum, diesem eine Falle zu stellen und Verstösse rechtlich zu ahnden. Entsprechend findet die Aktion ohne Polizeibegleitung statt. Sie ist für die Verkaufsstellen also in keiner Weise existenziell bedrohlich. Dazu gehört auch, die Testkäufe öffentlich anzukündigen. Wann genau und wo diese stattfinden, wird aber selbstverständlich nicht bekannt gegeben.
Dienstleistung des Gesundheitsdepartements
Das Gesundheitsdepartement bietet den Gemeinden und Städten kostenlose Testkäufe an. Die Stadt liefert einzig die Angaben zu den Betrieben. Die restliche Organisation übernimmt das Departement. Mithilfe der Ergebnisse aus den Testkäufen gewinnen die Gemeinden und Städte einen Überblick über den Stand der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen vor Ort und können entsprechend reagieren. Die Testkäufe sind ein gutes Instrument, um auf die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen aufmerksam zu machen, den Dialog über einen effektiven Jugendschutz zu fördern und die Einhaltung der Jugendschutzmassnahmen nachhaltig zu verbessern. Weiterführende Schulungen durch Fachpersonen können dazu beitragen, dass Hemmschwellen bei der Ausweiskontrolle abgebaut und verschiedene Handlungsoptionen im Umgang mit schwierigen Situationen ausprobiert und erlernt werden.
Der Stadtrat wird über die Rorschacher Ergebnisse zu gegebener Zeit informieren.
Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko für ein problematisches Konsumverhalten im Erwachsenenalter. Das Jugendschutzgesetz soll mithelfen, eine möglichst gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Der Jugendschutz spielt eine zentrale Rolle in der Alkohol- und Tabakprävention. So dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren weder Alkohol- noch Tabakprodukte abgegeben werden. Für gebrannte Wasser gilt das Abgabeverbot bis 18 Jahre.
Weniger Verstösse dank Testkäufen
Die Erfahrungen zeigen, dass die Verstossquote in den Verkaufsstellen sinkt, wenn Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt werden. Ziel dieser Testkäufe ist die Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Es geht also nicht darum, diesem eine Falle zu stellen und Verstösse rechtlich zu ahnden. Entsprechend findet die Aktion ohne Polizeibegleitung statt. Sie ist für die Verkaufsstellen also in keiner Weise existenziell bedrohlich. Dazu gehört auch, die Testkäufe öffentlich anzukündigen. Wann genau und wo diese stattfinden, wird aber selbstverständlich nicht bekannt gegeben.
Dienstleistung des Gesundheitsdepartements
Das Gesundheitsdepartement bietet den Gemeinden und Städten kostenlose Testkäufe an. Die Stadt liefert einzig die Angaben zu den Betrieben. Die restliche Organisation übernimmt das Departement. Mithilfe der Ergebnisse aus den Testkäufen gewinnen die Gemeinden und Städte einen Überblick über den Stand der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen vor Ort und können entsprechend reagieren. Die Testkäufe sind ein gutes Instrument, um auf die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen aufmerksam zu machen, den Dialog über einen effektiven Jugendschutz zu fördern und die Einhaltung der Jugendschutzmassnahmen nachhaltig zu verbessern. Weiterführende Schulungen durch Fachpersonen können dazu beitragen, dass Hemmschwellen bei der Ausweiskontrolle abgebaut und verschiedene Handlungsoptionen im Umgang mit schwierigen Situationen ausprobiert und erlernt werden.
Der Stadtrat wird über die Rorschacher Ergebnisse zu gegebener Zeit informieren.
Hauptstrasse 29 • CH-9400 Rorschach
Hauptstrasse 29
CH-9400 Rorschach