Hinreichende Erschliessung Quartier Friedenstrasse
Bild: Die Friedenstrasse ist heute eine schmale Kiesstrasse ohne zusätzliche Kapazitäten.
Die Stadt hat gemäss Planungs- und Baugesetz eine Erschliessungspflicht für rechtskräftig eingezontes Land. Das gilt somit auch für das Grundstück Nr. 1775, das zwischen Promenadenstrasse und Friedenstrasse liegt und aktuell einzig an den Gallusweg angrenzt, der als Gemeindeweg 2. Klasse eingeteilt ist. Damit ist die Liegenschaft nicht genügend erschlossen und erfüllt folglich die Voraussetzungen für eine Überbauung nicht.
Ungenügende Kapazitäten
Die bestehende Friedenstrasse ist aktuell eine schmale Zufahrtsstrasse ohne separate Fussgängerwege. Sie kann mit den bestehenden Massen keine weiteren Wohneinheiten erschliessen und müsste folglich massvoll ausgebaut werden. Für diesen Fall liegt ein entsprechendes Strassenprojekt vor. Danach wird die Friedenstrasse im Bereich der Einmündung in die Mariabergstrasse auf einer Länge von 10 m auf 5 m verbreitert. So ist die Einfahrt in die Strasse auch möglich, wenn dort ein Auto wartet, um in die Mariabergstrasse abzubiegen. Weiter erfordert die Verkehrssicherheit im Bereich des Gallusweges eine zusätzliche Ausweichstelle für den Begegnungsfall von zwei Fahrzeugen. Diese verbreitert die Friedenstrasse auf einer Länge von 22 m auf 5 m.
Um eine Zufahrt zum Grundstück Nr. 1775 ab der Friedenstrasse über den Gallusweg zu ermöglichen, muss dieser auf einer Teilstrecke entsprechend verbreitert werden. Gleichzeitig soll die Umteilung in eine Gemeindestrasse 3. Klasse erfolgen. Die Verlängerung bis zur Promenadenstrasse bleibt ein Gemeindeweg. Über das Grundstück Nr. 1775 könnte durch eine gemeinsame Tiefgarage auch der nördliche Teil des Grundstücks Nr. 709 erschlossen werden, das zwar direkt an der Promenadenstrasse liegt, jedoch keine Zufahrt für Autos bietet. Beide Liegenschaften gehören dem gleichen Eigentümer.
Weiterhin moderates Verkehrsaufkommen
Die neue Erschliessung erfüllt die Vorgaben für die zu erwartende Verkehrsbelastung. Damit wäre es möglich, das moderate Verkehrsaufkommen der bestehenden Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 15 Parkplätzen zu Gunsten der Grundstücke Nr. 1775 und 709 aufzunehmen.
Die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrradfahrende würden sich die Friedenstrasse weiterhin mit dem motorisierten Verkehr teilen. Dies entspricht den geltenden Normen für Erschliessungsstrassen in Wohnquartieren.
Öffentliche Mitwirkung
Das Strassenbauprojekt wird zusammen mit allen Plangundlagen (Situation, Teilstrassenplan, Landerwerbsplan, Querprofile) der öffentlichen Mitwirkung unterstellt, und zwar bis 15. Mai 2025. Interessierte können ihre Eingaben an die Stadtkanzlei (stadtkanzlei@rorschach.ch) richten.
Die direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden direkt informiert.
Die Stadt hat gemäss Planungs- und Baugesetz eine Erschliessungspflicht für rechtskräftig eingezontes Land. Das gilt somit auch für das Grundstück Nr. 1775, das zwischen Promenadenstrasse und Friedenstrasse liegt und aktuell einzig an den Gallusweg angrenzt, der als Gemeindeweg 2. Klasse eingeteilt ist. Damit ist die Liegenschaft nicht genügend erschlossen und erfüllt folglich die Voraussetzungen für eine Überbauung nicht.
Ungenügende Kapazitäten
Die bestehende Friedenstrasse ist aktuell eine schmale Zufahrtsstrasse ohne separate Fussgängerwege. Sie kann mit den bestehenden Massen keine weiteren Wohneinheiten erschliessen und müsste folglich massvoll ausgebaut werden. Für diesen Fall liegt ein entsprechendes Strassenprojekt vor. Danach wird die Friedenstrasse im Bereich der Einmündung in die Mariabergstrasse auf einer Länge von 10 m auf 5 m verbreitert. So ist die Einfahrt in die Strasse auch möglich, wenn dort ein Auto wartet, um in die Mariabergstrasse abzubiegen. Weiter erfordert die Verkehrssicherheit im Bereich des Gallusweges eine zusätzliche Ausweichstelle für den Begegnungsfall von zwei Fahrzeugen. Diese verbreitert die Friedenstrasse auf einer Länge von 22 m auf 5 m.
Um eine Zufahrt zum Grundstück Nr. 1775 ab der Friedenstrasse über den Gallusweg zu ermöglichen, muss dieser auf einer Teilstrecke entsprechend verbreitert werden. Gleichzeitig soll die Umteilung in eine Gemeindestrasse 3. Klasse erfolgen. Die Verlängerung bis zur Promenadenstrasse bleibt ein Gemeindeweg. Über das Grundstück Nr. 1775 könnte durch eine gemeinsame Tiefgarage auch der nördliche Teil des Grundstücks Nr. 709 erschlossen werden, das zwar direkt an der Promenadenstrasse liegt, jedoch keine Zufahrt für Autos bietet. Beide Liegenschaften gehören dem gleichen Eigentümer.
Weiterhin moderates Verkehrsaufkommen
Die neue Erschliessung erfüllt die Vorgaben für die zu erwartende Verkehrsbelastung. Damit wäre es möglich, das moderate Verkehrsaufkommen der bestehenden Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 15 Parkplätzen zu Gunsten der Grundstücke Nr. 1775 und 709 aufzunehmen.
Die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrradfahrende würden sich die Friedenstrasse weiterhin mit dem motorisierten Verkehr teilen. Dies entspricht den geltenden Normen für Erschliessungsstrassen in Wohnquartieren.
Öffentliche Mitwirkung
Das Strassenbauprojekt wird zusammen mit allen Plangundlagen (Situation, Teilstrassenplan, Landerwerbsplan, Querprofile) der öffentlichen Mitwirkung unterstellt, und zwar bis 15. Mai 2025. Interessierte können ihre Eingaben an die Stadtkanzlei (stadtkanzlei@rorschach.ch) richten.
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