Erhöhte Lebensqualität dank reduzierter Geschwindigkeiten auf Rorschacher Strassen

Bild: An schönen Wochenenden staut sich in der Innenstadt der Verkehr.
In Kürze
Der Stadtrat ist daran, ein gesamtheitliches Konzept für Niedrigtempogebiete in der Innenstadt zu erarbeiten. Er hat dafür einen Auftrag an das Büro Widmer AG, Frauenfeld, erteilt. Ziel ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner von Rorschach bestmöglich von Strassenlärm zu entlasten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ein umfassendes Gutachten ist Voraussetzung, um auf verkehrsorientierten Strassen, wozu insbesondere die Hauptverkehrsachsen zählen, eine Bewilligung für Temporeduktionen zu erwirken. Es muss nachgewiesen werden, dass diese Massnahme verhältnismässig ist und die Ziele mit anderen Mitteln, beispielsweise einem lärmarmen Belag, nicht zu erreichen sind. In diesem und im nächsten Jahr finden dazu verschiedene Verkehrs- und Lärmmessungen statt mit dem Ziel, im Jahr 2025 gestützt auf das Gesamtkonzept einen Versuchsbetrieb mit Tempo 30 in der Innenstadt zu starten.
Autor: Stadtrat
Mit dem Budget 2023 genehmigten die Rorschacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen Kredit über CHF 100’000.00 zur Klärung der Möglichkeiten für Tempo 30. Zusammen mit dem kantonalen Tiefbauamt und dem spezialisierten Büro Widmer AG, Frauenfeld, erarbeitet der Stadtrat unter Federführung der Bau und Stadtentwicklung ein Gutachten über Niedrigtempogebiete in der Innenstadt.

Auf den 1. Januar 2023 setzte der Bundesrat die angepasste Verordnung des UVEK über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen in Kraft. Danach können Behörden Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen (z. B. Quartierstrassen) neu ohne Gutachten, also mit tieferen Hürden, einrichten. In Bezug auf die verkehrsorientierten Strassen, in der Regel die Hauptverkehrsachsen, ergeben sich aus den Änderungen keine Erleichterungen. Tiefere Geschwindigkeiten sollen zu reduzierten Lärmemissionen und zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen.

Lärmgrenzwerte

Das Mass an Lärm, das Anwohnende akzeptieren müssen, richtet sich nach der eidg. Lärmschutzverordnung und ist im Übrigen abhängig von der jeweiligen Bauzone, welche einer Empfindlichkeitsstufe zugeteilt ist. Die Belastungsgrenzwerte unterscheiden sich nach Empfindlichkeitsstufe und Uhrzeit (Tag/Nacht). Werden die jeweils geltenden Grenzwerte überschritten, ergibt sich eine Sanierungspflicht, die primär an der Lärmquelle ansetzen muss, zum Beispiel mit dem Einbau eines lärmarmen Belags. Anwohnende können aber auch durch Schallschutzfenster vor zu hohen Lärmimmissionen geschützt werden.

Reichen diese Massnahmen nicht aus, kommen auch auf verkehrsorientierten Strassen Geschwindigkeitsreduktionen in Frage.

Situation in Rorschach

In Rorschach leiden viele Einwohnerinnen und Einwohner unter hoher Verkehrslärmbelastung. Selbstredend sind Anwohnerinnen und Anwohner an den Hauptverkehrsachsen stärker betroffen.

Ein spezielles Problem stellen die Autoposer dar. Obwohl sie gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen deutlich in der Minderheit sind, machen sie einen Grossteil der störenden Immissionen aus. Die zeitweise unzumutbare Belastung der Anwohnenden lässt sich aber mit Lärmmessungen alleine nicht adäquat belegen, weil die kurzfristigen Lärmspitzen, welche die Poser verursachen, in den Durchschnittswerten über einen längeren Zeitraum geglättet werden. Hier sind auch neue Ansätze auf Bundes- oder zumindest Kantonsebene gefragt.

Verkehrssicherheit

Nebst dem Lärm ist auch die Verkehrssicherheit ein wichtiger Grund, um tiefere Geschwindigkeiten einzufordern. Betroffen sind dabei auch Anwohnende an siedlungsorientierten Strassen. Der Stadtrat ertüchtigt solche Strassen seit mittlerweile mehr als 15 Jahren gestützt auf Betriebs- und Gestaltungskonzepte BGK. Ziel ist es, durch bauliche Massnahmen tiefere Geschwindigkeiten zu erreichen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Gesamtheitliche Betrachtung

Über das Budget 2023 unterbreitete der Stadtrat der Bürgerschaft einen Kredit, um ein gesamtheitliches Konzept für Niedrigtempogebiete in der Innenstadt zu erarbeiten. Teil davon sind verschiedene Verkehrs- und Lärmmessungen, die insbesondere an verkehrsorientierten Strassen teilweise schon in diesem Jahr durchgeführt oder später noch stattfinden werden. Beispielsweise sind an der sanierten Hauptstrasse Messungen erst sinnvoll, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Das Konzept soll dem kantonalen Tiefbauamt und dem Stadtrat aufzeigen, wo welche Massnahmen nötig sind, um die Lärmbelastung der Rorschacherinnen und Rorschacher zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Einzelmassnahmen können nicht umgesetzt werden, da ohne den gesamtheitlichen Ansatz einzig Verkehrsverlagerungen resultieren. Zudem sind ein Gesamtkonzept und eine entsprechende Interessenabwägung Pflicht, damit Massnahmen auch an verkehrsorientierten Strassen von der Kantonspolizei verfügt und umgesetzt werden können. Es ist nachzuweisen, dass die Einschränkung des Gemeingebrauchs durch reduzierte Geschwindigkeiten verhältnismässig ist.

Emotionales Thema

Der Stadtrat ist sich durchaus bewusst, dass Tempo 30 ein überaus emotionales Thema ist, obwohl – rein sachlich betrachtet – die Einschränkungen für Autofahrende gerade zu den Hauptverkehrszeiten nicht sehr gross sind, ist doch die freie Durchfahrt durch Rorschach mit Tempo 50 tagsüber kaum je möglich. Zudem fällt der Zeitverlust gerade in der flächenmässig kleinen Stadt Rorschach nicht wirklich ins Gewicht. Trotzdem kann die Wirkung gross sein. Bei verstopften Strassen, wie sie sich oft an Wochenenden präsentieren, hilft Tempo 30 zwar wenig. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Hauptstrasse aber wieder flüssiger befahrbar sein. Gerade Autoposer, die ihr „Hobby“ erst bei Tempi über 30 km/h so richtig ausleben können, riskieren dann schneller eine hohe Busse oder gar einen Ausweisentzug.

Der Stadtrat strebt an, im Jahr 2025 einen Versuch mit Tempo 30 in der Innenstadt durchführen zu können. Das Jahr 2024 ist für die notwendigen Verkehrs- und Lärmmessungen vorgesehen.

Auf den 1. Januar 2023 setzte der Bundesrat die angepasste Verordnung des UVEK über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen in Kraft. Danach können Behörden Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen (z. B. Quartierstrassen) neu ohne Gutachten, also mit tieferen Hürden, einrichten. In Bezug auf die verkehrsorientierten Strassen, in der Regel die Hauptverkehrsachsen, ergeben sich aus den Änderungen keine Erleichterungen. Tiefere Geschwindigkeiten sollen zu reduzierten Lärmemissionen und zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen.

Lärmgrenzwerte

Das Mass an Lärm, das Anwohnende akzeptieren müssen, richtet sich nach der eidg. Lärmschutzverordnung und ist im Übrigen abhängig von der jeweiligen Bauzone, welche einer Empfindlichkeitsstufe zugeteilt ist. Die Belastungsgrenzwerte unterscheiden sich nach Empfindlichkeitsstufe und Uhrzeit (Tag/Nacht). Werden die jeweils geltenden Grenzwerte überschritten, ergibt sich eine Sanierungspflicht, die primär an der Lärmquelle ansetzen muss, zum Beispiel mit dem Einbau eines lärmarmen Belags. Anwohnende können aber auch durch Schallschutzfenster vor zu hohen Lärmimmissionen geschützt werden.

Reichen diese Massnahmen nicht aus, kommen auch auf verkehrsorientierten Strassen Geschwindigkeitsreduktionen in Frage.

Situation in Rorschach

In Rorschach leiden viele Einwohnerinnen und Einwohner unter hoher Verkehrslärmbelastung. Selbstredend sind Anwohnerinnen und Anwohner an den Hauptverkehrsachsen stärker betroffen.

Ein spezielles Problem stellen die Autoposer dar. Obwohl sie gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen deutlich in der Minderheit sind, machen sie einen Grossteil der störenden Immissionen aus. Die zeitweise unzumutbare Belastung der Anwohnenden lässt sich aber mit Lärmmessungen alleine nicht adäquat belegen, weil die kurzfristigen Lärmspitzen, welche die Poser verursachen, in den Durchschnittswerten über einen längeren Zeitraum geglättet werden. Hier sind auch neue Ansätze auf Bundes- oder zumindest Kantonsebene gefragt.

Verkehrssicherheit

Nebst dem Lärm ist auch die Verkehrssicherheit ein wichtiger Grund, um tiefere Geschwindigkeiten einzufordern. Betroffen sind dabei auch Anwohnende an siedlungsorientierten Strassen. Der Stadtrat ertüchtigt solche Strassen seit mittlerweile mehr als 15 Jahren gestützt auf Betriebs- und Gestaltungskonzepte BGK. Ziel ist es, durch bauliche Massnahmen tiefere Geschwindigkeiten zu erreichen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Gesamtheitliche Betrachtung

Über das Budget 2023 unterbreitete der Stadtrat der Bürgerschaft einen Kredit, um ein gesamtheitliches Konzept für Niedrigtempogebiete in der Innenstadt zu erarbeiten. Teil davon sind verschiedene Verkehrs- und Lärmmessungen, die insbesondere an verkehrsorientierten Strassen teilweise schon in diesem Jahr durchgeführt oder später noch stattfinden werden. Beispielsweise sind an der sanierten Hauptstrasse Messungen erst sinnvoll, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Das Konzept soll dem kantonalen Tiefbauamt und dem Stadtrat aufzeigen, wo welche Massnahmen nötig sind, um die Lärmbelastung der Rorschacherinnen und Rorschacher zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Einzelmassnahmen können nicht umgesetzt werden, da ohne den gesamtheitlichen Ansatz einzig Verkehrsverlagerungen resultieren. Zudem sind ein Gesamtkonzept und eine entsprechende Interessenabwägung Pflicht, damit Massnahmen auch an verkehrsorientierten Strassen von der Kantonspolizei verfügt und umgesetzt werden können. Es ist nachzuweisen, dass die Einschränkung des Gemeingebrauchs durch reduzierte Geschwindigkeiten verhältnismässig ist.

Emotionales Thema

Der Stadtrat ist sich durchaus bewusst, dass Tempo 30 ein überaus emotionales Thema ist, obwohl – rein sachlich betrachtet – die Einschränkungen für Autofahrende gerade zu den Hauptverkehrszeiten nicht sehr gross sind, ist doch die freie Durchfahrt durch Rorschach mit Tempo 50 tagsüber kaum je möglich. Zudem fällt der Zeitverlust gerade in der flächenmässig kleinen Stadt Rorschach nicht wirklich ins Gewicht. Trotzdem kann die Wirkung gross sein. Bei verstopften Strassen, wie sie sich oft an Wochenenden präsentieren, hilft Tempo 30 zwar wenig. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Hauptstrasse aber wieder flüssiger befahrbar sein. Gerade Autoposer, die ihr „Hobby“ erst bei Tempi über 30 km/h so richtig ausleben können, riskieren dann schneller eine hohe Busse oder gar einen Ausweisentzug.

Der Stadtrat strebt an, im Jahr 2025 einen Versuch mit Tempo 30 in der Innenstadt durchführen zu können. Das Jahr 2024 ist für die notwendigen Verkehrs- und Lärmmessungen vorgesehen.

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