E-Voting neu auch für Rorschacher Stimmberechtigte
Bild: Abstimmen mit dem Handy: Ab dem 14. April können das auch die Rorschacher Stimmberechtigten.
Im Kanton St. Gallen konnten zwischen 2017 und 2019 nebst den Auslandschweizern die fünf Pilotgemeinden Vilters-Wangs, Rappeswil-Jona, Goldach, Widnau und Kirchberg erstmals den elektronischen Stimmkanal nutzen. Es gelangte damals das E-Voting-System des Kantons Genf zum Einsatz, welches in der Folge aber nicht mehr weiterentwickelt wurde. Beim geplanten Wechsel auf das System der Schweizerischen Post ergaben sich dann aber Verzögerungen wegen Sicherheitsbedenken. Diese sind in der Zwischenzeit behoben, sodass in den fünf Pilotgemeinden an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 die elektronische Stimmabgabe erstmals wieder zur Verfügung stand. Nun ist eine schrittweise Ausdehnung geplant.
Vorerst Rorschach und Jonschwil
Nach den Gesamterneuerungswahlen von Kantons- und Regierungsrat am 3. März 2024 sind vorerst zwei weitere Gemeinden für E-Voting zugelassen. Nebst Jonschwil ist das auch die Stadt Rorschach. Sollte sich für den Regierungsrat ein zweiter Wahlgang ergeben, können die Rorschacher Stimmberechtigten folglich am 14. April 2024 erstmals elektronisch wählen.
Für die Nutzung des neuen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Anschliessend erhalten die Stimmberechtigten künftig bei jedem Urnengang einen speziellen Stimmausweis zugestellt, der nebst der brieflichen und der persönlichen Stimmabgabe auch das digitale Wählen und Abstimmen ermöglicht. Anmeldungen sind ab sofort möglich, und zwar unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch. Für Neuanmeldungen gilt vor jedem Urnengang eine Frist von acht Wochen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang des Regierungsrates ist die Frist allerdings verkürzt. Wer bereits am 14. April 2024 elektronisch wählen möchte, muss sich bis spätestens 10. März 2024 anmelden. Dieser Stadtinfo liegt ein Flyer bei, der den Anmeldeprozess kurz und einfach erläutert. Aktuell ist der elektronische Stimmkanal beschränkt auf maximal 30 % der Stimmberechtigten. Ist diese Quote erreicht, sind vorerst keine weiteren Anmeldungen mehr möglich.
Anonym und sicher
Sicherheit geniesst bei E-Voting oberste Priorität. Einerseits geht es darum, Daten sicher zu übertragen, andererseits aber auch darum, das Stimmgeheimnis zu wahren. Wer sich detailliert darüber informieren möchte, findet unter evoting-info.ch viel Wissenswertes rund um die elektronische Stimmabgabe.
Die Stimmbeteiligung liegt in der Stadt Rorschach in der Regel unter dem kantonalen und dem schweizerischen Durchschnitt. Vielleicht motiviert die Möglichkeit von E-Voting insbesondere auch junge Stimmberechtigte, ihre politischen Rechte vermehrt wahrzunehmen.
Im Kanton St. Gallen konnten zwischen 2017 und 2019 nebst den Auslandschweizern die fünf Pilotgemeinden Vilters-Wangs, Rappeswil-Jona, Goldach, Widnau und Kirchberg erstmals den elektronischen Stimmkanal nutzen. Es gelangte damals das E-Voting-System des Kantons Genf zum Einsatz, welches in der Folge aber nicht mehr weiterentwickelt wurde. Beim geplanten Wechsel auf das System der Schweizerischen Post ergaben sich dann aber Verzögerungen wegen Sicherheitsbedenken. Diese sind in der Zwischenzeit behoben, sodass in den fünf Pilotgemeinden an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 die elektronische Stimmabgabe erstmals wieder zur Verfügung stand. Nun ist eine schrittweise Ausdehnung geplant.
Vorerst Rorschach und Jonschwil
Nach den Gesamterneuerungswahlen von Kantons- und Regierungsrat am 3. März 2024 sind vorerst zwei weitere Gemeinden für E-Voting zugelassen. Nebst Jonschwil ist das auch die Stadt Rorschach. Sollte sich für den Regierungsrat ein zweiter Wahlgang ergeben, können die Rorschacher Stimmberechtigten folglich am 14. April 2024 erstmals elektronisch wählen.
Für die Nutzung des neuen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Anschliessend erhalten die Stimmberechtigten künftig bei jedem Urnengang einen speziellen Stimmausweis zugestellt, der nebst der brieflichen und der persönlichen Stimmabgabe auch das digitale Wählen und Abstimmen ermöglicht. Anmeldungen sind ab sofort möglich, und zwar unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch. Für Neuanmeldungen gilt vor jedem Urnengang eine Frist von acht Wochen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang des Regierungsrates ist die Frist allerdings verkürzt. Wer bereits am 14. April 2024 elektronisch wählen möchte, muss sich bis spätestens 10. März 2024 anmelden. Dieser Stadtinfo liegt ein Flyer bei, der den Anmeldeprozess kurz und einfach erläutert. Aktuell ist der elektronische Stimmkanal beschränkt auf maximal 30 % der Stimmberechtigten. Ist diese Quote erreicht, sind vorerst keine weiteren Anmeldungen mehr möglich.
Anonym und sicher
Sicherheit geniesst bei E-Voting oberste Priorität. Einerseits geht es darum, Daten sicher zu übertragen, andererseits aber auch darum, das Stimmgeheimnis zu wahren. Wer sich detailliert darüber informieren möchte, findet unter evoting-info.ch viel Wissenswertes rund um die elektronische Stimmabgabe.
Die Stimmbeteiligung liegt in der Stadt Rorschach in der Regel unter dem kantonalen und dem schweizerischen Durchschnitt. Vielleicht motiviert die Möglichkeit von E-Voting insbesondere auch junge Stimmberechtigte, ihre politischen Rechte vermehrt wahrzunehmen.
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