Durchgehende Gebührenpflicht für den Parkplatz beim Seerestaurant

Bild: Die Parkfelder auf dem Kurplatz sind seit 1. September 2023 nachts nicht mehr von der Gebühr befreit.
In Kürze
Der Parkplatz beim Seerestaurant (Kurplatz) dient zunehmend nächtlichen Besuchenden der umliegenden Restaurants. Sie bezahlten bisher nach 22.00 Uhr keine Gebühr. Der Stadtrat verzichtete im Jahr 2015 nämlich auf die Einführung des Nachttarifes, weil der Parkplatz primär den Seeuferanlagen dienen sollte. Aufgrund der geänderten Ausgangslage beschloss er nun, für den Parkplatz Kurplatz per 1. September 2023 durchgehend eine Gebühr von CHF 1.00 pro Stunde zu erheben.
Autor: Stadtrat
Seit 1. September 2023 gilt für die Parkfelder auf dem Kurplatz eine durchgehende Gebührenpflicht von CHF 1.00 pro Stunde.

Per 1. Mai 2015 beschloss der Stadtrat die Ausdehnung der Gebührenpflicht für die Parkplätze Strandbad, Kurplatz, Kabisplatz und Thurgauerstrasse (Arion), und zwar von Montag bis Sonntag von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Gebühr legte er auf CHF 1.00 pro Stunde bzw. maximal CHF 5.00 pro Tag fest. Da diese Parkplätze primär Besuchenden der Seeuferanlagen dienen sollen, verzichtete der Stadtrat auf die Erhebung des Nachttarifs, wie dieser damals schon für die Parkplätze in der Innenstadt und für die Parkhäuser galt.

Mit der Eröffnung des Parkhauses Hafen im November 2018 hob der Stadtrat den Parkplatz auf dem Kabisplatz auf. Die Tarifstruktur der übrigen Parkplätze im Seeuferbereich behielt er bei.

Die Parkfelder auf dem Kurplatz dienen – wohl auch im Zusammenhang mit dem Angebot der umliegenden Restaurationsbetriebe – zunehmend Besuchenden, die nach 22.00 Uhr auf den Platz fahren und diesen wieder vor 07.00 Uhr verlassen. Die Kosten für Betrieb und Unterhalt fallen in dieser Zeit ebenfalls an, sind jedoch nicht nutzergerecht verteilt.

Bei dieser Ausgangslage hielt es der Stadtrat für angezeigt, die Gebührenpflicht auch auf die Nacht auszudehnen. Weiterhin davon ausgenommen bleiben die Parkplätze Strandbad und Thurgauerstrasse (Arion). Seit dem 1. September 2023 ist für die Parkfelder auf dem Kurplatz auch von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr eine Gebühr von CHF 1.00 pro Stunde zu entrichten. Es gilt unverändert eine Maximalgebühr von CHF 5.00 pro Tag. Die Einnahmen fliessen in die Spezialfinanzierung Parkierung.

Per 1. Mai 2015 beschloss der Stadtrat die Ausdehnung der Gebührenpflicht für die Parkplätze Strandbad, Kurplatz, Kabisplatz und Thurgauerstrasse (Arion), und zwar von Montag bis Sonntag von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Gebühr legte er auf CHF 1.00 pro Stunde bzw. maximal CHF 5.00 pro Tag fest. Da diese Parkplätze primär Besuchenden der Seeuferanlagen dienen sollen, verzichtete der Stadtrat auf die Erhebung des Nachttarifs, wie dieser damals schon für die Parkplätze in der Innenstadt und für die Parkhäuser galt.

Mit der Eröffnung des Parkhauses Hafen im November 2018 hob der Stadtrat den Parkplatz auf dem Kabisplatz auf. Die Tarifstruktur der übrigen Parkplätze im Seeuferbereich behielt er bei.

Die Parkfelder auf dem Kurplatz dienen – wohl auch im Zusammenhang mit dem Angebot der umliegenden Restaurationsbetriebe – zunehmend Besuchenden, die nach 22.00 Uhr auf den Platz fahren und diesen wieder vor 07.00 Uhr verlassen. Die Kosten für Betrieb und Unterhalt fallen in dieser Zeit ebenfalls an, sind jedoch nicht nutzergerecht verteilt.

Bei dieser Ausgangslage hielt es der Stadtrat für angezeigt, die Gebührenpflicht auch auf die Nacht auszudehnen. Weiterhin davon ausgenommen bleiben die Parkplätze Strandbad und Thurgauerstrasse (Arion). Seit dem 1. September 2023 ist für die Parkfelder auf dem Kurplatz auch von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr eine Gebühr von CHF 1.00 pro Stunde zu entrichten. Es gilt unverändert eine Maximalgebühr von CHF 5.00 pro Tag. Die Einnahmen fliessen in die Spezialfinanzierung Parkierung.

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