Neues Betreibungsamt Region Rorschach

Bild: Die neuen Büros des Betreibungsamtes Region Rorschach sollen im Wohn- und Geschäftshaus an der St.Gallerstrasse 50 in Rorschach untergebracht werden.
In Kürze
Die Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach haben eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes abgeschlossen. Diese untersteht in allen vier Gemeinden noch bis 11. Oktober 2023 dem fakultativen Referendum. Voraussetzung für das neue Betreibungsamt Region Rorschach war, dass im Wohn- und Geschäftshaus an der St.Gallerstrasse 50 in Rorschach neue Büroräumlichkeiten gefunden werden konnten, die einerseits Platz bieten für das neue regionale Amt und andererseits die Anforderungen an die Sicherheit, die Diskretion und den Datenschutz erfüllen. Tübach beteiligt sich per 1. Januar 2024 am regionalen Betreibungsamt. Goldach stösst nach der Pensionierung des aktuellen Leiters dazu, spätestens am 1. Januar 2027.

Fakultatives Referendum für den Mietvertrag mit der Gautschi AG

Die Stadt Rorschach ist federführende Stelle für das Betreibungsamt Region Rorschach und in dieser Funktion auch Vertragspartnerin der Gautschi AG beim Mietvertrag für die neuen Räumlichkeiten an der St. Gallerstrasse 50. Der Nettomietzins für die umgebauten Büros beläuft sich auf rund CHF 210.00 pro m2. Bei 270 m2 Gesamtfläche ergibt sich ein Mietzins von netto CHF 56’731.70.

Der Abschluss des Mietvertrages steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass die neue Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes mit den Gemeinden Goldach, Rorschacherberg und Tübach rechtskräftig zustande kommt. Andererseits braucht es einen Kreditbeschluss, da die Stadt Rorschach gegenüber der Vermieterin haftet, auch wenn die Kosten schliesslich im Verhältnis der Fallzahlen auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden.

Gemäss Ziffer 4.3 des Anhangs zur Gemeindeordnung der Stadt Rorschach unterstehen nicht budgetierte, während mindestens zehn Jahren wiederkehrende Kosten bis CHF 100’000.00 je Fall dem fakultativen Referendum. Dieses läuft parallel zum Referendum für die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes und dauert folglich noch bis 11. Oktober 2023.

Autor: Stadtrat
Die Gemeinden Rorschach und Rorschacherberg führen seit 1. November 2004 ein gemeinsames Betreibungsamt. Dieses soll nun in zwei Schritten die Betreibungsämter von Tübach und Goldach aufnehmen an einem neuen Standort an der St.Gallerstrasse 50.

Im Betreibungsamt Rorschach-Rorschacherberg sind sieben voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende tätig. Sie sind aktuell in zwei Büros im Rathaus Rorschach untergebracht. Die Platzbehältnisse sind dort sehr beengt, was nicht nur für das Personal, sondern auch für die Kundinnen und Kunden unangenehm ist, lässt sich doch durch diese Nähe weder die Diskretion noch der Datenschutz befriedigend sicherstellen. Zudem fehlt ein behindertengerechter Zugang.

Neue Räumlichkeiten an guter Lage

Auf diese Problematik haben nach ihrem letzten Besuch auch die Geschäftsprüfungskommissionen der Stadt Rorschach und der Gemeinde Rorschacherberg hingewiesen. In ihrem Bericht führen sie denn auch an, dass baldmöglichst eine Lösung gefunden werden muss.

Es ist nun gelungen, neue Räumlichkeiten zu finden, welche einerseits genügend Platz bieten und andererseits die Anforderungen an die Sicherheit, die Diskretion und den Datenschutz erfüllen. Die Stadt Rorschach als federführende Stelle konnte mit der Gautschi AG, St. Margrethen, einen Mietvertrag für neue Büros im Wohn- und Geschäftshaus an der St.Gallerstrasse 50 aushandeln. Diese sind gross genug, damit sich weitere Gemeinden dem gemeinsamen Betreibungsamt anschliessen können. Zudem sind sie mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und verfügen über genügend Parkplätze.

Die Gemeinden Tübach und Goldach haben beschlossen, zusammen mit Rorschach und Rorschacherberg das neue Betreibungsamt Region Rorschach zu führen. Das Betreibungsamt Tübach wird auf 1. Januar 2024 integriert. Das Goldacher Amt stösst mit der Pensionierung des aktuellen Leiters, spätestens aber per 1. Januar 2027 dazu.

Fakultatives Referendum für neue Vereinbarung

Die Räte der Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach haben die neue Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes genehmigt. Sie untersteht in allen vier Gemeinden koordiniert dem fakultativen Referendum. Der Referendumsfrist dauert noch bis 11. Oktober 2023.

Parallel dazu läuft das Baubewilligungsverfahren für den notwendigen Umbau der neuen Büros an der St.Gallerstrasse 50. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist können die Bauarbeiten starten. Ziel ist es, das neue Betreibungsamt Region Rorschach per 1. Januar 2024 zu eröffnen.

Die freiwerdenden Büros im Rathaus übernimmt voraussichtlich das Zivilstandsamt der Region, welches aktuell ebenfalls unter akuter Platzknappheit leidet.

Im Betreibungsamt Rorschach-Rorschacherberg sind sieben voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende tätig. Sie sind aktuell in zwei Büros im Rathaus Rorschach untergebracht. Die Platzbehältnisse sind dort sehr beengt, was nicht nur für das Personal, sondern auch für die Kundinnen und Kunden unangenehm ist, lässt sich doch durch diese Nähe weder die Diskretion noch der Datenschutz befriedigend sicherstellen. Zudem fehlt ein behindertengerechter Zugang.

Neue Räumlichkeiten an guter Lage

Auf diese Problematik haben nach ihrem letzten Besuch auch die Geschäftsprüfungskommissionen der Stadt Rorschach und der Gemeinde Rorschacherberg hingewiesen. In ihrem Bericht führen sie denn auch an, dass baldmöglichst eine Lösung gefunden werden muss.

Es ist nun gelungen, neue Räumlichkeiten zu finden, welche einerseits genügend Platz bieten und andererseits die Anforderungen an die Sicherheit, die Diskretion und den Datenschutz erfüllen. Die Stadt Rorschach als federführende Stelle konnte mit der Gautschi AG, St. Margrethen, einen Mietvertrag für neue Büros im Wohn- und Geschäftshaus an der St.Gallerstrasse 50 aushandeln. Diese sind gross genug, damit sich weitere Gemeinden dem gemeinsamen Betreibungsamt anschliessen können. Zudem sind sie mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und verfügen über genügend Parkplätze.

Die Gemeinden Tübach und Goldach haben beschlossen, zusammen mit Rorschach und Rorschacherberg das neue Betreibungsamt Region Rorschach zu führen. Das Betreibungsamt Tübach wird auf 1. Januar 2024 integriert. Das Goldacher Amt stösst mit der Pensionierung des aktuellen Leiters, spätestens aber per 1. Januar 2027 dazu.

Fakultatives Referendum für neue Vereinbarung

Die Räte der Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach haben die neue Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes genehmigt. Sie untersteht in allen vier Gemeinden koordiniert dem fakultativen Referendum. Der Referendumsfrist dauert noch bis 11. Oktober 2023.

Parallel dazu läuft das Baubewilligungsverfahren für den notwendigen Umbau der neuen Büros an der St.Gallerstrasse 50. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist können die Bauarbeiten starten. Ziel ist es, das neue Betreibungsamt Region Rorschach per 1. Januar 2024 zu eröffnen.

Die freiwerdenden Büros im Rathaus übernimmt voraussichtlich das Zivilstandsamt der Region, welches aktuell ebenfalls unter akuter Platzknappheit leidet.

Fakultatives Referendum für den Mietvertrag mit der Gautschi AG

Die Stadt Rorschach ist federführende Stelle für das Betreibungsamt Region Rorschach und in dieser Funktion auch Vertragspartnerin der Gautschi AG beim Mietvertrag für die neuen Räumlichkeiten an der St. Gallerstrasse 50. Der Nettomietzins für die umgebauten Büros beläuft sich auf rund CHF 210.00 pro m2. Bei 270 m2 Gesamtfläche ergibt sich ein Mietzins von netto CHF 56’731.70.

Der Abschluss des Mietvertrages steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass die neue Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes mit den Gemeinden Goldach, Rorschacherberg und Tübach rechtskräftig zustande kommt. Andererseits braucht es einen Kreditbeschluss, da die Stadt Rorschach gegenüber der Vermieterin haftet, auch wenn die Kosten schliesslich im Verhältnis der Fallzahlen auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden.

Gemäss Ziffer 4.3 des Anhangs zur Gemeindeordnung der Stadt Rorschach unterstehen nicht budgetierte, während mindestens zehn Jahren wiederkehrende Kosten bis CHF 100’000.00 je Fall dem fakultativen Referendum. Dieses läuft parallel zum Referendum für die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes und dauert folglich noch bis 11. Oktober 2023.

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