AREG genehmigt Pläne Feldmühle und Stadtbahnhof Süd

Autor: Stadtrat Rorschach
Mit Verfügung vom 24. April 2023 genehmigt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Gemeindeerlasse für das Feldmühle-Areal und den Stadtbahnhof Süd.

Die oberbehördlichen Genehmigungen umfassen für beide Entwicklungsgebiete je den Teilzonenplan, eine Änderung des Baureglements und den Sondernutzungsplan. Nach den öffentlichen Auflageverfahren, bei denen je zwei Einsprachen eingingen, unterstanden beide Teilzonenpläne mit Baureglementsanpassung dem fakultativen Referendum. Für das Feldmühleareal fand dieses Verfahren bereits im Jahr 2021 statt, für den Stadtbahnhof Süd im Jahr 2022. Innert Frist gingen keine Abstimmungsbegehren ein, womit die Stimmberechtigen den Plänen zugestimmt haben.

Die Einsprachen entschied der Stadtrat bereits vor dem Referendumsverfahren ablehnend. Mit der Genehmigung durch das AREG sind nun die Voraussetzungen erfüllt, um den Einsprechern die Gesamtverfügungen zu eröffnen. Sie haben nun 14 Tage Zeit, diese mit Rekurs beim kantonalen Baudepartement anzufechten.

Die geplanten Entwicklungen auf dem Feldmühle-Areal und beim Stadtbahnhof Süd sind wichtige Bestandteile der inneren Erneuerung der Stadt. Der Stadtrat verspricht sich dadurch qualitatives Wachstum, welches entscheidend ist, um die Steuerkraft zu erhöhen und dadurch den Steuerfuss mittelfristig weiter zu senken.

Die oberbehördlichen Genehmigungen umfassen für beide Entwicklungsgebiete je den Teilzonenplan, eine Änderung des Baureglements und den Sondernutzungsplan. Nach den öffentlichen Auflageverfahren, bei denen je zwei Einsprachen eingingen, unterstanden beide Teilzonenpläne mit Baureglementsanpassung dem fakultativen Referendum. Für das Feldmühleareal fand dieses Verfahren bereits im Jahr 2021 statt, für den Stadtbahnhof Süd im Jahr 2022. Innert Frist gingen keine Abstimmungsbegehren ein, womit die Stimmberechtigen den Plänen zugestimmt haben.

Die Einsprachen entschied der Stadtrat bereits vor dem Referendumsverfahren ablehnend. Mit der Genehmigung durch das AREG sind nun die Voraussetzungen erfüllt, um den Einsprechern die Gesamtverfügungen zu eröffnen. Sie haben nun 14 Tage Zeit, diese mit Rekurs beim kantonalen Baudepartement anzufechten.

Die geplanten Entwicklungen auf dem Feldmühle-Areal und beim Stadtbahnhof Süd sind wichtige Bestandteile der inneren Erneuerung der Stadt. Der Stadtrat verspricht sich dadurch qualitatives Wachstum, welches entscheidend ist, um die Steuerkraft zu erhöhen und dadurch den Steuerfuss mittelfristig weiter zu senken.

Beitrag teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert