Alkoholtestkäufe – nur die Hälfte erfüllt

Bild: Für nicht gebrannte Wasser wie Bier gilt beim Kauf eine Altersgrenze von 16 Jahren.
In Kürze
Mit Alkoholtestkäufen wollte der Stadtrat prüfen, ob der Rorschacher Detailhandel und die Restaurants den Jugendschutzbestimmungen die notwendige Beachtung schenken. Alkohol und Zigaretten dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Das Resultat fällt doch etwas ernüchternd aus. Nur 50 % der 14 kontrollierten Betriebe verhielten sich korrekt. Während kein Geschäft Zigaretten an Jugendliche verkaufte (soweit ein solches Angebot überhaupt bestand), wurde der Umgang mit Alkohol lockerer gehandhabt. Sieben Betriebe gaben unter 16-jährigen alkoholische Getränke ab. Noch blieb es für die Fehlbaren bei einer Ermahnung. Der Stadtrat sieht aber weitere Testkäufe vor. Im Wiederholungsfall müssten die Verantwortlichen mit einer Busse rechnen.
Autor: Stadtrat
In der Stadtinfo Nr. 7 kündigte der Stadtrat Testkäufe für Alkohol und Tabak an, um herauszufinden, ob die Rorschacher Verkaufsgeschäfte dem Jugendschutz die notwendige Beachtung schenken. Es gibt noch Luft nach oben, wie die Auswertungen zeigen.

Das Gesundheitsdepartement bietet den Gemeinden und Städten in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz St. Gallen-Appenzell kostenlose Testkäufe für Alkohol und Tabak an. Diese sind ein gutes Instrument, um auf die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen aufmerksam zu machen und das Verkaufspersonal dafür zu sensibilisieren. Der Stadtrat beschloss deshalb, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Er kündigte die Testkäufe in der Stadtinfo vom April an.

Hohe Verstossquote

Nun liegen die Ergebnisse vor. Geprüft wurden 14 Geschäfte aus Detailhandel und Gastronomie. Die jugendlichen Testpersonen (je eine männliche und eine weibliche) waren beide 15-jährig. Für den Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren, für Spirituosen eine solche von 18 Jahren.

Sieben Geprüfte, darunter Detailhandel und Restaurants, verhielten sich korrekt. Sie verlangten einen Ausweis und verweigerten in der Folge sowohl den Verkauf von Alkohol als auch von Tabakprodukten (soweit überhaupt im Angebot). In den übrigen Geschäften konnten die Versuchspersonen Alkohol erwerben. In sechs Fällen verzichtete das Personal darauf, einen Ausweis einzusehen. In einem Fall wurde der Ausweis zwar verlangt, das Alter in der Folge aber wohl falsch berechnet, sodass es trotzdem zu einem Fehlverhalten kam.

Zweite Chance

Die in Rorschach festgestellte Verstossquote von 50 % liegt wohl über dem Durchschnitt. Der Stadtrat hat davon an seiner August-Sitzung Kenntnis genommen. Er hat alle getesteten Betriebe angeschrieben, einerseits um zu danken, wo die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten wurden, andererseits um zu ermahnen, auf die fehlende Sensibilität aufmerksam zu machen und Schulungen für das Verkaufspersonal vorzuschlagen. Noch hatten die Verstösse keine rechtlichen Konsequenzen. Der Stadtrat wird aber weitere Testkäufe durchführen und die fehlbaren Betriebe wiederum einbeziehen. Beim zweiten Mal müssten diese dann mit einer Busse rechnen.

Das Gesundheitsdepartement bietet den Gemeinden und Städten in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz St. Gallen-Appenzell kostenlose Testkäufe für Alkohol und Tabak an. Diese sind ein gutes Instrument, um auf die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen aufmerksam zu machen und das Verkaufspersonal dafür zu sensibilisieren. Der Stadtrat beschloss deshalb, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Er kündigte die Testkäufe in der Stadtinfo vom April an.

Hohe Verstossquote

Nun liegen die Ergebnisse vor. Geprüft wurden 14 Geschäfte aus Detailhandel und Gastronomie. Die jugendlichen Testpersonen (je eine männliche und eine weibliche) waren beide 15-jährig. Für den Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakprodukten gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren, für Spirituosen eine solche von 18 Jahren.

Sieben Geprüfte, darunter Detailhandel und Restaurants, verhielten sich korrekt. Sie verlangten einen Ausweis und verweigerten in der Folge sowohl den Verkauf von Alkohol als auch von Tabakprodukten (soweit überhaupt im Angebot). In den übrigen Geschäften konnten die Versuchspersonen Alkohol erwerben. In sechs Fällen verzichtete das Personal darauf, einen Ausweis einzusehen. In einem Fall wurde der Ausweis zwar verlangt, das Alter in der Folge aber wohl falsch berechnet, sodass es trotzdem zu einem Fehlverhalten kam.

Zweite Chance

Die in Rorschach festgestellte Verstossquote von 50 % liegt wohl über dem Durchschnitt. Der Stadtrat hat davon an seiner August-Sitzung Kenntnis genommen. Er hat alle getesteten Betriebe angeschrieben, einerseits um zu danken, wo die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten wurden, andererseits um zu ermahnen, auf die fehlende Sensibilität aufmerksam zu machen und Schulungen für das Verkaufspersonal vorzuschlagen. Noch hatten die Verstösse keine rechtlichen Konsequenzen. Der Stadtrat wird aber weitere Testkäufe durchführen und die fehlbaren Betriebe wiederum einbeziehen. Beim zweiten Mal müssten diese dann mit einer Busse rechnen.

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