Alkoholtestkäufe 2024: Besseres Ergebnis

Bild: Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren Alkohol kaufen.
In Kürze
Nachdem bei den Alkohol- und Zigarettentestkäufen durch Jugendliche im letzten Jahr 50 % der kontrollierten Betriebe gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen hatten, fielen die Resultate im laufenden Jahr besser aus. Acht von zwölf kontrollierten Verkaufsstellen verhielten sich vorbildlich. In die Kontrolle 2024 einbezogen waren auch sämtliche Betriebe, die im Vorjahr nicht erfüllten. Von diesen fiel einzig ein Restaurant erneut durch. Dem Patentinhaber droht nun der Entzug der Berechtigung zum Alkoholausschank. Auch im kommenden Jahr wird es wieder Testkäufe geben.
Autor: Stadtrat
Die Alkohol- und Zigarettentestkäufe durch Jugendliche unter 16 Jahren zeigen gegenüber dem letzten Jahr ein verbessertes Bild.

Nach 2023 veranlasste der Stadtrat auch für 2024 wieder Alkohol- und Zigarettentestkäufe. Die jugendlichen Testpersonen (je eine weibliche und eine männliche) waren 13-jährig bzw. 14-jährig. Ziel dieser Aktion ist es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren und das Verkaufspersonal zu sensibilisieren. Die Testkäufe sind ein Angebot des kantonalen Gesundheitsdepartements, welches dafür mit dem Blauen Kreuz St. Gallen-Appenzell zusammenarbeitet.

50 % Verstoss-Quote im 2023

Im letzten Jahr fielen die Resultate ernüchternd aus: 50 % der getesteten 14 Verkaufsstellen verstiessen gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen.

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren, für Spirituosen eine solche von 18 Jahren. Am 1. Oktober 2024 trat in der Schweiz das Tabakproduktegesetz in Vollzug. Seither gilt für Zigaretten schweizweit ein einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kanton St. Gallen lag die Altersgrenze bis dahin bei 16 Jahren.

Viele vorbildliche Betriebe im 2024

Die Testkäufe 2024 zeigen ein besseres Bild. Bei den zwölf Betrieben, bei denen eine Kontrolle möglich war, hielten sich acht vollständig an die Vorgaben und verkauften weder Alkohol noch Zigaretten an die die jugendlichen Testpersonen. Zwei Betriebe verweigerten zwar den Verkauf von Alkohol, nicht jedoch von Zigaretten. Bei einem Restaurant war es umgekehrt. Und eine Verkaufsstelle hatte keine Zigaretten im Angebot, gab aber widerrechtlich Alkohol ab.

In die Kontrolle einbezogen waren im 2024 auch all jene Verkaufsstellen, die im Vorjahr nicht erfüllten. Einzig ein Restaurant verhielt sich auch beim erneuten Test wieder nicht korrekt. Dem Patentinhaber droht nun der Entzug der Berechtigung zum Alkoholausschank.

Der Stadtrat wird die Testkäufe auch im Jahr 2025 wieder durchführen.

Nach 2023 veranlasste der Stadtrat auch für 2024 wieder Alkohol- und Zigarettentestkäufe. Die jugendlichen Testpersonen (je eine weibliche und eine männliche) waren 13-jährig bzw. 14-jährig. Ziel dieser Aktion ist es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren und das Verkaufspersonal zu sensibilisieren. Die Testkäufe sind ein Angebot des kantonalen Gesundheitsdepartements, welches dafür mit dem Blauen Kreuz St. Gallen-Appenzell zusammenarbeitet.

50 % Verstoss-Quote im 2023

Im letzten Jahr fielen die Resultate ernüchternd aus: 50 % der getesteten 14 Verkaufsstellen verstiessen gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen.

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren, für Spirituosen eine solche von 18 Jahren. Am 1. Oktober 2024 trat in der Schweiz das Tabakproduktegesetz in Vollzug. Seither gilt für Zigaretten schweizweit ein einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kanton St. Gallen lag die Altersgrenze bis dahin bei 16 Jahren.

Viele vorbildliche Betriebe im 2024

Die Testkäufe 2024 zeigen ein besseres Bild. Bei den zwölf Betrieben, bei denen eine Kontrolle möglich war, hielten sich acht vollständig an die Vorgaben und verkauften weder Alkohol noch Zigaretten an die die jugendlichen Testpersonen. Zwei Betriebe verweigerten zwar den Verkauf von Alkohol, nicht jedoch von Zigaretten. Bei einem Restaurant war es umgekehrt. Und eine Verkaufsstelle hatte keine Zigaretten im Angebot, gab aber widerrechtlich Alkohol ab.

In die Kontrolle einbezogen waren im 2024 auch all jene Verkaufsstellen, die im Vorjahr nicht erfüllten. Einzig ein Restaurant verhielt sich auch beim erneuten Test wieder nicht korrekt. Dem Patentinhaber droht nun der Entzug der Berechtigung zum Alkoholausschank.

Der Stadtrat wird die Testkäufe auch im Jahr 2025 wieder durchführen.

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