Ablauf der Amtsdauer 2021 – 2024
Bild: Die Formulare zum Einreichen von Wahlvorschlägen können online bezogen werden.
Behördenmitglieder sind für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. In diesem Turnus sind sie neu zu bestellen oder im Amt zu bestätigen.
In Rorschach sind folgende Behördenmitglieder vom Volk gewählt:
Wahlvorschläge
Für die Erneuerungswahlen, welche am 22. September 2024 stattfinden, können bis am 1. Juli 2024, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Wahlvorschläge eingereicht werden. Unter rorschach.ch/publikationen/483676 stehen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie
Alle Kandidierenden müssen ihrer Kandidatur unterschriftlich zustimmen.
Die Stadt erstellt in der Folge die Wahlzettel, auf denen pro Behörde alle gültig eingereichten Wahlvorschläge aufgeführt sind.
Absolutes und relatives Mehr
Im ersten Wahlgang am 22. September 2024 gilt das absolute Mehr. Gewählt ist folglich nur, wer mehr als die Hälfte der gültig eingegangenen Stimmen auf sich vereinen kann. Ansonsten findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem das relative Mehr zur Anwendung gelangt. Es geht dann also einzig noch darum, mehr Stimmen als die Konkurrenz zu erhalten. Gehen im zweiten Wahlgang nicht mehr Wahlvorschläge ein, als Mandate zu vergeben sind, erfolgt eine stille Wahl. Stille Wahl bedeutet, dass die nominierten Personen direkt als gewählt gelten, ohne dass ein zweiter Urnengang nötig wird.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt, damit rechtzeitig auf die neue Amtsdauer sämtliche Behördenmitglieder bestellt sind. Die kommende Amtsdauer dauert vom 1. Januar 2025 bis am 31. Dezember 2028.
Behördenmitglieder sind für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. In diesem Turnus sind sie neu zu bestellen oder im Amt zu bestätigen.
In Rorschach sind folgende Behördenmitglieder vom Volk gewählt:
Wahlvorschläge
Für die Erneuerungswahlen, welche am 22. September 2024 stattfinden, können bis am 1. Juli 2024, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Wahlvorschläge eingereicht werden. Unter rorschach.ch/publikationen/483676 stehen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie
Alle Kandidierenden müssen ihrer Kandidatur unterschriftlich zustimmen.
Die Stadt erstellt in der Folge die Wahlzettel, auf denen pro Behörde alle gültig eingereichten Wahlvorschläge aufgeführt sind.
Absolutes und relatives Mehr
Im ersten Wahlgang am 22. September 2024 gilt das absolute Mehr. Gewählt ist folglich nur, wer mehr als die Hälfte der gültig eingegangenen Stimmen auf sich vereinen kann. Ansonsten findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem das relative Mehr zur Anwendung gelangt. Es geht dann also einzig noch darum, mehr Stimmen als die Konkurrenz zu erhalten. Gehen im zweiten Wahlgang nicht mehr Wahlvorschläge ein, als Mandate zu vergeben sind, erfolgt eine stille Wahl. Stille Wahl bedeutet, dass die nominierten Personen direkt als gewählt gelten, ohne dass ein zweiter Urnengang nötig wird.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt, damit rechtzeitig auf die neue Amtsdauer sämtliche Behördenmitglieder bestellt sind. Die kommende Amtsdauer dauert vom 1. Januar 2025 bis am 31. Dezember 2028.
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