Zu schön, nicht wahr?!

Bild: Auf Online-Marktplätzen ist Vorsicht geboten bei Vorschussleistungen.
In Kürze
Vorschussbetrug ist eine häufige Form von Cyberkriminalität, bei der bezahlte Waren oder Dienstleistungen nicht geliefert werden – oft auf Online-Marktplätzen. Warnsignale sind unrealistisch günstige Angebote, übermässig engagierte Handelspartner oder Käufer aus dem Ausland mit ungewöhnlichen Abhol- und Zahlungswünschen. Wichtig: Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl, prüfen Sie Angebote sorgfältig und leisten Sie keine Vorauszahlungen.

Kleine Serie zur Cyberkriminalität

Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.

Autor: Urs Bücheler
Hüten Sie sich vor Betrug auf Online-Marktplätzen.

Einer der häufigsten Cyberdelikte kennen wir unter dem Namen Vorschussbetrug. Ein Vorschussbetrug liegt dann vor, wenn der Anbieter die Gegenleistung für eine bezahlte Ware oder Dienstleistung nicht erbringt. Diese Betrugsart findet vielfach auf Online-Marktplätzen statt, auch wenn diese heute oft gute Informationen anbieten, wie Käufe ohne Risiken abgewickelt werden können. Opfer berichten häufig über ungute Gefühle, die sie beim Abschluss eines Geschäfts hatten. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl und Ihren Instinkt!

Viele Betrugsvarianten sind einfach zu erkennen.

„Zu Schön, um wahr zu sein“

Wer bei einer Kleinanzeige den Zuschlag für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung, der Artikel wird jedoch nie geliefert.

  • Tipp: Fragen Sie beim Verkäufer nach, weshalb das Angebot so billig ist.
  • Tipp: Lesen Sie Kundenbewertungen und vergleichen Sie das Angebot mit anderen.


„Zu billig, um wahr zu sein“

Luxusprodukte oder rare, meist vielgesuchte Waren zu unrealistisch tiefen Preisen gibt es nicht. Bei solchen Angeboten verdrängt meist die Lust am Kauf oder das Gefühl „ich habe ein Schnäppchen gemacht“ den gesunden Menschenverstand. Schlussendlich werden keine Waren oder eine Fälschung geliefert.

  • Tipp: Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Angeboten im Netz.
  • Tipp: Gehen Sie nicht auf einen Kauf ein, wenn das Angebot unrealistisch ist.


„Zu Unbekannt, um wahr zu sein“

Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf einem Schweizer Online-Martkplatz interessiert und sich bei Ihnen meldet, ist das an sich noch nicht verdächtig. Wenn der angebliche Käufer aber nicht selber vor Ort erscheinen kann oder will, um die Ware abzuholen, sondern einen Abholdienst beauftragt und Sie diesen auch noch im Voraus bezahlen müssten, sollten die Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von welchen Sie noch nie etwas gehört haben, gibt es diese vermutlich auch nicht.

  • Tipp: Seien Sie skeptisch bei Käuferanfragen aus dem Ausland.
  • Tipp: Bezahlen Sie keine Transportkosten oder Gebühren im Voraus.
  • Tipp: Bleiben Sie wenn immer möglich auf dem Kommunikationskanal, welche die Verkaufsplattform anbietet.


Nützliche Links:

Schweizerische Kriminalprävention
Cybercrimepolice.ch

Einer der häufigsten Cyberdelikte kennen wir unter dem Namen Vorschussbetrug. Ein Vorschussbetrug liegt dann vor, wenn der Anbieter die Gegenleistung für eine bezahlte Ware oder Dienstleistung nicht erbringt. Diese Betrugsart findet vielfach auf Online-Marktplätzen statt, auch wenn diese heute oft gute Informationen anbieten, wie Käufe ohne Risiken abgewickelt werden können. Opfer berichten häufig über ungute Gefühle, die sie beim Abschluss eines Geschäfts hatten. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl und Ihren Instinkt!

Viele Betrugsvarianten sind einfach zu erkennen.

„Zu Schön, um wahr zu sein“

Wer bei einer Kleinanzeige den Zuschlag für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung, der Artikel wird jedoch nie geliefert.

  • Tipp: Fragen Sie beim Verkäufer nach, weshalb das Angebot so billig ist.
  • Tipp: Lesen Sie Kundenbewertungen und vergleichen Sie das Angebot mit anderen.


„Zu billig, um wahr zu sein“

Luxusprodukte oder rare, meist vielgesuchte Waren zu unrealistisch tiefen Preisen gibt es nicht. Bei solchen Angeboten verdrängt meist die Lust am Kauf oder das Gefühl „ich habe ein Schnäppchen gemacht“ den gesunden Menschenverstand. Schlussendlich werden keine Waren oder eine Fälschung geliefert.

  • Tipp: Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Angeboten im Netz.
  • Tipp: Gehen Sie nicht auf einen Kauf ein, wenn das Angebot unrealistisch ist.


„Zu Unbekannt, um wahr zu sein“

Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf einem Schweizer Online-Martkplatz interessiert und sich bei Ihnen meldet, ist das an sich noch nicht verdächtig. Wenn der angebliche Käufer aber nicht selber vor Ort erscheinen kann oder will, um die Ware abzuholen, sondern einen Abholdienst beauftragt und Sie diesen auch noch im Voraus bezahlen müssten, sollten die Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von welchen Sie noch nie etwas gehört haben, gibt es diese vermutlich auch nicht.

  • Tipp: Seien Sie skeptisch bei Käuferanfragen aus dem Ausland.
  • Tipp: Bezahlen Sie keine Transportkosten oder Gebühren im Voraus.
  • Tipp: Bleiben Sie wenn immer möglich auf dem Kommunikationskanal, welche die Verkaufsplattform anbietet.


Nützliche Links:

Schweizerische Kriminalprävention
Cybercrimepolice.ch

Kleine Serie zur Cyberkriminalität

Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.

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