Zu schön, nicht wahr?!
Bild: Auf Online-Marktplätzen ist Vorsicht geboten bei Vorschussleistungen.
Kleine Serie zur Cyberkriminalität
Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.
Einer der häufigsten Cyberdelikte kennen wir unter dem Namen Vorschussbetrug. Ein Vorschussbetrug liegt dann vor, wenn der Anbieter die Gegenleistung für eine bezahlte Ware oder Dienstleistung nicht erbringt. Diese Betrugsart findet vielfach auf Online-Marktplätzen statt, auch wenn diese heute oft gute Informationen anbieten, wie Käufe ohne Risiken abgewickelt werden können. Opfer berichten häufig über ungute Gefühle, die sie beim Abschluss eines Geschäfts hatten. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl und Ihren Instinkt!
Viele Betrugsvarianten sind einfach zu erkennen.
„Zu Schön, um wahr zu sein“
Wer bei einer Kleinanzeige den Zuschlag für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung, der Artikel wird jedoch nie geliefert.
„Zu billig, um wahr zu sein“
Luxusprodukte oder rare, meist vielgesuchte Waren zu unrealistisch tiefen Preisen gibt es nicht. Bei solchen Angeboten verdrängt meist die Lust am Kauf oder das Gefühl „ich habe ein Schnäppchen gemacht“ den gesunden Menschenverstand. Schlussendlich werden keine Waren oder eine Fälschung geliefert.
„Zu Unbekannt, um wahr zu sein“
Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf einem Schweizer Online-Martkplatz interessiert und sich bei Ihnen meldet, ist das an sich noch nicht verdächtig. Wenn der angebliche Käufer aber nicht selber vor Ort erscheinen kann oder will, um die Ware abzuholen, sondern einen Abholdienst beauftragt und Sie diesen auch noch im Voraus bezahlen müssten, sollten die Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von welchen Sie noch nie etwas gehört haben, gibt es diese vermutlich auch nicht.
Nützliche Links:
Einer der häufigsten Cyberdelikte kennen wir unter dem Namen Vorschussbetrug. Ein Vorschussbetrug liegt dann vor, wenn der Anbieter die Gegenleistung für eine bezahlte Ware oder Dienstleistung nicht erbringt. Diese Betrugsart findet vielfach auf Online-Marktplätzen statt, auch wenn diese heute oft gute Informationen anbieten, wie Käufe ohne Risiken abgewickelt werden können. Opfer berichten häufig über ungute Gefühle, die sie beim Abschluss eines Geschäfts hatten. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl und Ihren Instinkt!
Viele Betrugsvarianten sind einfach zu erkennen.
„Zu Schön, um wahr zu sein“
Wer bei einer Kleinanzeige den Zuschlag für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung, der Artikel wird jedoch nie geliefert.
„Zu billig, um wahr zu sein“
Luxusprodukte oder rare, meist vielgesuchte Waren zu unrealistisch tiefen Preisen gibt es nicht. Bei solchen Angeboten verdrängt meist die Lust am Kauf oder das Gefühl „ich habe ein Schnäppchen gemacht“ den gesunden Menschenverstand. Schlussendlich werden keine Waren oder eine Fälschung geliefert.
„Zu Unbekannt, um wahr zu sein“
Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf einem Schweizer Online-Martkplatz interessiert und sich bei Ihnen meldet, ist das an sich noch nicht verdächtig. Wenn der angebliche Käufer aber nicht selber vor Ort erscheinen kann oder will, um die Ware abzuholen, sondern einen Abholdienst beauftragt und Sie diesen auch noch im Voraus bezahlen müssten, sollten die Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von welchen Sie noch nie etwas gehört haben, gibt es diese vermutlich auch nicht.
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Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.
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