Stipendien – Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung

Bild: Eine Ausbildung soll nicht an den Vermögensverhältnissen scheitern. Wo die notwendigen Mittel fehlen, leistet der Staat Stipendien.
In Kürze
Stipendien sind staatliche Geldleistungen für die erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen und den Zugang zu Bildung erleichtern. Sie werden für bestimmte anerkannte Ausbildungen wie Berufslehren, Mittelschulen, Hochschulstudien und längere Fachausbildungen gewährt. Die Höhe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern und der Person in Ausbildung. Anträge können online unter eportal.sg.ch gestellt werden, mit Fristen bis 15. November für das Herbst- und 15. Mai für das Frühjahrssemester. Kontakt: Stipendien und Studiendarlehen, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen, Telefon +41 58 229 48 82.
Autor: Ralph Scherrer
Eine Ausbildung soll nicht an den Vermögensverhältnissen scheitern. Wo die notwendigen Mittel fehlen, leistet der Staat Stipendien.

Stipendien sind staatliche Geldleistungen, die während einer ersten Ausbildung gewährt werden und nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese Unterstützung soll finanziellen Belastungen entgegenwirken und den Zugang zu Bildung für alle ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Stipendien?

Stipendien werden für sogenannte stipendienrechtlich anerkannte erste Ausbildungen vergeben. Dazu gehören:

  • Berufslehren
  • Mittelschulen, einschließlich Fachmittelschulen (FMS), Wirtschaftsmittelschulen (WMS), Informatikmittelschulen (IMS) und die Berufsmatura 2 (BM2)
  • Ausbildungen an höheren Fachschulen, sofern diese mindestens zwei Jahre dauern
  • Erstes Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule


Auch Vorbildungen können stipendienberechtigt sein, wenn sie ein obligatorischer Bestandteil einer anschliessenden anerkannten Ausbildung sind. Hingegen werden berufsbegleitende Ausbildungen in der Regel nicht gefördert.

Wie wird die Höhe der Stipendien berechnet?

Die zumutbare Eigenleistung wird anhand der finanziellen Verhältnisse der Eltern sowie der Person in Ausbildung ermittelt. Ziel ist es, die individuelle Bedürftigkeit fair zu bewerten und eine angemessene Unterstützung zu bieten.

Wie können Stipendien und Studiendarlehen beantragt werden?

Die Beantragung ist online möglich. Interessierte können sich kostenlos unter eportal.sg.ch registrieren und den Antrag einreichen.

Fristen für die Einreichung von Gesuchen:

  • Herbstsemester: ab Beginn des Ausbildungsjahres bis spätestens 15. November
  • Frühjahrssemester: ab Beginn des Ausbildungsjahres bis spätestens 15. Mai


Das Gesuch muss in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden (Poststempel ist massgebend). Sollten Unterlagen fehlen, ist das Formular dennoch termingerecht einzureichen. Die Beweislast für die fristgerechte Abgabe liegt bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller. Verspätet eingereichte Gesuche werden für das folgende Semester oder Ausbildungsjahr berücksichtigt.

Kontakt

Anlaufstelle für weitergehende Auskünfte:

Stipendien und Studiendarlehen
Davidstrasse 31
9001 St. Gallen
Telefon: +41 58 229 48 82
Internet: https://www.sg.ch/bildung-sport/stipendien-und-studiendarlehen.html

Stipendien sind staatliche Geldleistungen, die während einer ersten Ausbildung gewährt werden und nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese Unterstützung soll finanziellen Belastungen entgegenwirken und den Zugang zu Bildung für alle ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Stipendien?

Stipendien werden für sogenannte stipendienrechtlich anerkannte erste Ausbildungen vergeben. Dazu gehören:

  • Berufslehren
  • Mittelschulen, einschließlich Fachmittelschulen (FMS), Wirtschaftsmittelschulen (WMS), Informatikmittelschulen (IMS) und die Berufsmatura 2 (BM2)
  • Ausbildungen an höheren Fachschulen, sofern diese mindestens zwei Jahre dauern
  • Erstes Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule


Auch Vorbildungen können stipendienberechtigt sein, wenn sie ein obligatorischer Bestandteil einer anschliessenden anerkannten Ausbildung sind. Hingegen werden berufsbegleitende Ausbildungen in der Regel nicht gefördert.

Wie wird die Höhe der Stipendien berechnet?

Die zumutbare Eigenleistung wird anhand der finanziellen Verhältnisse der Eltern sowie der Person in Ausbildung ermittelt. Ziel ist es, die individuelle Bedürftigkeit fair zu bewerten und eine angemessene Unterstützung zu bieten.

Wie können Stipendien und Studiendarlehen beantragt werden?

Die Beantragung ist online möglich. Interessierte können sich kostenlos unter eportal.sg.ch registrieren und den Antrag einreichen.

Fristen für die Einreichung von Gesuchen:

  • Herbstsemester: ab Beginn des Ausbildungsjahres bis spätestens 15. November
  • Frühjahrssemester: ab Beginn des Ausbildungsjahres bis spätestens 15. Mai


Das Gesuch muss in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden (Poststempel ist massgebend). Sollten Unterlagen fehlen, ist das Formular dennoch termingerecht einzureichen. Die Beweislast für die fristgerechte Abgabe liegt bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller. Verspätet eingereichte Gesuche werden für das folgende Semester oder Ausbildungsjahr berücksichtigt.

Kontakt

Anlaufstelle für weitergehende Auskünfte:

Stipendien und Studiendarlehen
Davidstrasse 31
9001 St. Gallen
Telefon: +41 58 229 48 82
Internet: https://www.sg.ch/bildung-sport/stipendien-und-studiendarlehen.html

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