Sextorsion

Bild: Erpressungen mit peinlichen Videos können für Betroffene sehr belastend sein.
In Kürze
Sextortion ist Erpressung mit intimen Fotos oder Videos: Täterinnen und Täter locken meist über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen in einen Videochat, filmen heimlich mit, fordern danach Geld und drohen mit der Veröffentlichung bei Familie, Freunden oder dem Arbeitgeber. Es gibt auch Massenmails ohne echten Bezug, die nur Angst machen und zum Zahlen verleiten sollen. Betroffen sind vor allem Männer – Jugendliche wie Erwachsene. Die Täter sitzen meist im Ausland. Obwohl die Erfolgschancen begrenzt sind, ermittelt die Polizei, denn Erpressung ist ein Offizialdelikt. Schützen Sie sich, indem Sie nur Kontakte annehmen, die Sie kennen, und im Videochat nie Dinge tun, die Sie später bereuen könnten.

Kleine Serie zur Cyberkriminalität

Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.

Autor: Urs Bücheler
Sextortion bezeichnet eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen und/oder nackt zeigt, unter Druck gesetzt wird. Der Begriff Sextortion setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (engl. Erpressung) zusammen.

Die klassische Variante

Ausgesuchte Personen (z. B. Junge Männer mit Status Single) erhalten Freundschaftsanfragen auf Facebook oder Datingplattformen von sehr attraktiven Frauen. Nach der Annahme dieser Anfrage nimmt die Frau sehr schnell Kontakt auf und schlägt vor, auf eine Videoplattform zu wechseln (z.B. Skype, Facetime etc.). Unaufgefordert zieht sich die junge, attraktive Frau aus und fordert das Gegenüber auf, selbst mitzumachen. Das Gegenüber fühlt sich durch die sexuelle «Anmache» erregt und bemerkt nicht, dass seine Handlungen aufgezeichnet werden.

Das Opfer wird später von Erpressern kontaktiert und zu einer Geldzahlung aufgefordert. Man droht ihm, die Aufnahmen unter seinem Namen auf YouTube zu veröffentlichen, sie per E-Mail an Familienangehörige, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken oder den Link auf Facebook zu veröffentlichen.

Die Spam-Variante

Es kommt auch vor, dass Erpressungsversuche als Spam an zahlreiche Personen als «leere Drohung» versendet werden. Die kriminellen Absender haben die Hoffnung, dass sich unter den zufälligen Empfängern Personen befinden, welche sich in letzter Zeit Pornos angeschaut haben, durch die Androhung eingeschüchtert werden und deshalb zahlen. In diesen Fällen ist der Computer der Betroffenen weder infiziert noch ist die Täterschaft tatsächlich im Besitz von kompromittierendem Material.

Fake-Sextortion E-Mails können Sie ans Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/

Opfer und häufige Begleitumstände

Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Sextortion ist männlich. Betroffen sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene. Häufig finden die Chats in gebrochenem Deutsch, Französisch oder in Englisch statt. Die Täterinnen und Täter befinden sich im Ausland und auch die Geldzahlungen gehen auf ausländische Konten.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Opfer die geforderte Geldzahlung leisten, aber das Bild- oder Videomaterial dennoch veröffentlicht wird oder erneute Forderungen eingehen.

Was tut die Polizei?

Erpressung ist gemäss StGB ein Offizialdelikt. Wenn die Polizei also Kenntnis von einem solchen Fall erhält, nimmt sie Ermittlungen auf. Bitte beachten Sie, dass die Chance, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und bereits bezahlte Geldbeträge zurückzuerhalten, gering ist. Sie sollten dieses Internetdelikt aber dennoch zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden. Überwinden Sie Ihre Scham und machen Sie sich bewusst: Die Polizei ahndet Verbrechen, keine menschlichen Schwächen.

Was kann ich tun?

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen in sozialen Netzwerken an, wenn Sie die Person nicht zweifelsfrei identifizieren können oder im realen Leben bereits getroffen haben.
  • Machen Sie sich stets bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten und verzichten Sie deshalb auf Handlungen, für welche Sie sich im Nachhinein schämen.
  • Deaktivieren und überkleben Sie Ihre Webcam immer, wenn Sie nicht gerade via Videochat mit jemandem sprechen.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Erpressungsmethode.

Die klassische Variante

Ausgesuchte Personen (z. B. Junge Männer mit Status Single) erhalten Freundschaftsanfragen auf Facebook oder Datingplattformen von sehr attraktiven Frauen. Nach der Annahme dieser Anfrage nimmt die Frau sehr schnell Kontakt auf und schlägt vor, auf eine Videoplattform zu wechseln (z.B. Skype, Facetime etc.). Unaufgefordert zieht sich die junge, attraktive Frau aus und fordert das Gegenüber auf, selbst mitzumachen. Das Gegenüber fühlt sich durch die sexuelle «Anmache» erregt und bemerkt nicht, dass seine Handlungen aufgezeichnet werden.

Das Opfer wird später von Erpressern kontaktiert und zu einer Geldzahlung aufgefordert. Man droht ihm, die Aufnahmen unter seinem Namen auf YouTube zu veröffentlichen, sie per E-Mail an Familienangehörige, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken oder den Link auf Facebook zu veröffentlichen.

Die Spam-Variante

Es kommt auch vor, dass Erpressungsversuche als Spam an zahlreiche Personen als «leere Drohung» versendet werden. Die kriminellen Absender haben die Hoffnung, dass sich unter den zufälligen Empfängern Personen befinden, welche sich in letzter Zeit Pornos angeschaut haben, durch die Androhung eingeschüchtert werden und deshalb zahlen. In diesen Fällen ist der Computer der Betroffenen weder infiziert noch ist die Täterschaft tatsächlich im Besitz von kompromittierendem Material.

Fake-Sextortion E-Mails können Sie ans Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/

Opfer und häufige Begleitumstände

Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Sextortion ist männlich. Betroffen sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene. Häufig finden die Chats in gebrochenem Deutsch, Französisch oder in Englisch statt. Die Täterinnen und Täter befinden sich im Ausland und auch die Geldzahlungen gehen auf ausländische Konten.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Opfer die geforderte Geldzahlung leisten, aber das Bild- oder Videomaterial dennoch veröffentlicht wird oder erneute Forderungen eingehen.

Was tut die Polizei?

Erpressung ist gemäss StGB ein Offizialdelikt. Wenn die Polizei also Kenntnis von einem solchen Fall erhält, nimmt sie Ermittlungen auf. Bitte beachten Sie, dass die Chance, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und bereits bezahlte Geldbeträge zurückzuerhalten, gering ist. Sie sollten dieses Internetdelikt aber dennoch zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden. Überwinden Sie Ihre Scham und machen Sie sich bewusst: Die Polizei ahndet Verbrechen, keine menschlichen Schwächen.

Was kann ich tun?

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen in sozialen Netzwerken an, wenn Sie die Person nicht zweifelsfrei identifizieren können oder im realen Leben bereits getroffen haben.
  • Machen Sie sich stets bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten und verzichten Sie deshalb auf Handlungen, für welche Sie sich im Nachhinein schämen.
  • Deaktivieren und überkleben Sie Ihre Webcam immer, wenn Sie nicht gerade via Videochat mit jemandem sprechen.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Erpressungsmethode.

Kleine Serie zur Cyberkriminalität

Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.

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