Sextorsion
Bild: Erpressungen mit peinlichen Videos können für Betroffene sehr belastend sein.
Kleine Serie zur Cyberkriminalität
Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.
Die klassische Variante
Ausgesuchte Personen (z. B. Junge Männer mit Status Single) erhalten Freundschaftsanfragen auf Facebook oder Datingplattformen von sehr attraktiven Frauen. Nach der Annahme dieser Anfrage nimmt die Frau sehr schnell Kontakt auf und schlägt vor, auf eine Videoplattform zu wechseln (z.B. Skype, Facetime etc.). Unaufgefordert zieht sich die junge, attraktive Frau aus und fordert das Gegenüber auf, selbst mitzumachen. Das Gegenüber fühlt sich durch die sexuelle «Anmache» erregt und bemerkt nicht, dass seine Handlungen aufgezeichnet werden.
Das Opfer wird später von Erpressern kontaktiert und zu einer Geldzahlung aufgefordert. Man droht ihm, die Aufnahmen unter seinem Namen auf YouTube zu veröffentlichen, sie per E-Mail an Familienangehörige, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken oder den Link auf Facebook zu veröffentlichen.
Die Spam-Variante
Es kommt auch vor, dass Erpressungsversuche als Spam an zahlreiche Personen als «leere Drohung» versendet werden. Die kriminellen Absender haben die Hoffnung, dass sich unter den zufälligen Empfängern Personen befinden, welche sich in letzter Zeit Pornos angeschaut haben, durch die Androhung eingeschüchtert werden und deshalb zahlen. In diesen Fällen ist der Computer der Betroffenen weder infiziert noch ist die Täterschaft tatsächlich im Besitz von kompromittierendem Material.
Fake-Sextortion E-Mails können Sie ans Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/
Opfer und häufige Begleitumstände
Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Sextortion ist männlich. Betroffen sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene. Häufig finden die Chats in gebrochenem Deutsch, Französisch oder in Englisch statt. Die Täterinnen und Täter befinden sich im Ausland und auch die Geldzahlungen gehen auf ausländische Konten.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Opfer die geforderte Geldzahlung leisten, aber das Bild- oder Videomaterial dennoch veröffentlicht wird oder erneute Forderungen eingehen.
Was tut die Polizei?
Erpressung ist gemäss StGB ein Offizialdelikt. Wenn die Polizei also Kenntnis von einem solchen Fall erhält, nimmt sie Ermittlungen auf. Bitte beachten Sie, dass die Chance, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und bereits bezahlte Geldbeträge zurückzuerhalten, gering ist. Sie sollten dieses Internetdelikt aber dennoch zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden. Überwinden Sie Ihre Scham und machen Sie sich bewusst: Die Polizei ahndet Verbrechen, keine menschlichen Schwächen.
Was kann ich tun?
Die klassische Variante
Ausgesuchte Personen (z. B. Junge Männer mit Status Single) erhalten Freundschaftsanfragen auf Facebook oder Datingplattformen von sehr attraktiven Frauen. Nach der Annahme dieser Anfrage nimmt die Frau sehr schnell Kontakt auf und schlägt vor, auf eine Videoplattform zu wechseln (z.B. Skype, Facetime etc.). Unaufgefordert zieht sich die junge, attraktive Frau aus und fordert das Gegenüber auf, selbst mitzumachen. Das Gegenüber fühlt sich durch die sexuelle «Anmache» erregt und bemerkt nicht, dass seine Handlungen aufgezeichnet werden.
Das Opfer wird später von Erpressern kontaktiert und zu einer Geldzahlung aufgefordert. Man droht ihm, die Aufnahmen unter seinem Namen auf YouTube zu veröffentlichen, sie per E-Mail an Familienangehörige, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken oder den Link auf Facebook zu veröffentlichen.
Die Spam-Variante
Es kommt auch vor, dass Erpressungsversuche als Spam an zahlreiche Personen als «leere Drohung» versendet werden. Die kriminellen Absender haben die Hoffnung, dass sich unter den zufälligen Empfängern Personen befinden, welche sich in letzter Zeit Pornos angeschaut haben, durch die Androhung eingeschüchtert werden und deshalb zahlen. In diesen Fällen ist der Computer der Betroffenen weder infiziert noch ist die Täterschaft tatsächlich im Besitz von kompromittierendem Material.
Fake-Sextortion E-Mails können Sie ans Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/
Opfer und häufige Begleitumstände
Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Sextortion ist männlich. Betroffen sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene. Häufig finden die Chats in gebrochenem Deutsch, Französisch oder in Englisch statt. Die Täterinnen und Täter befinden sich im Ausland und auch die Geldzahlungen gehen auf ausländische Konten.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Opfer die geforderte Geldzahlung leisten, aber das Bild- oder Videomaterial dennoch veröffentlicht wird oder erneute Forderungen eingehen.
Was tut die Polizei?
Erpressung ist gemäss StGB ein Offizialdelikt. Wenn die Polizei also Kenntnis von einem solchen Fall erhält, nimmt sie Ermittlungen auf. Bitte beachten Sie, dass die Chance, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und bereits bezahlte Geldbeträge zurückzuerhalten, gering ist. Sie sollten dieses Internetdelikt aber dennoch zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden. Überwinden Sie Ihre Scham und machen Sie sich bewusst: Die Polizei ahndet Verbrechen, keine menschlichen Schwächen.
Was kann ich tun?
Kleine Serie zur Cyberkriminalität
Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.
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