Phishing

Bild: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie per E-Mail aufgefordert werden, persönliche Daten preiszugeben.
In Kürze
Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle mit gefälschten E-Mails, SMS, Anrufen oder Webseiten versuchen, an persönliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Bankinformationen zu gelangen. Oft wirken diese Nachrichten täuschend echt und geben sich als Bank, Post, Online-Plattform oder sogar als Behörde aus – manchmal mit Vorwänden wie „Sicherheitsupdate“ oder angeblichen Rückerstattungen. Wichtig zu wissen: Seriöse Stellen verlangen niemals per E-Mail oder Telefon Passwörter oder Kreditkartendaten. Wer eine solche Aufforderung erhält, sollte misstrauisch bleiben, nicht auf Links klicken, nicht antworten und die Nachricht konsequent löschen.

Kleine Serie zur Cyberkriminalität

Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.

Autor: Urs Bücheler
Um das Internet mit seinen Möglichkeiten nutzen zu können, ist es unumgänglich, dass Internet-Nutzerinnen und -Nutzer immer wieder gewisse persönliche Daten angeben. Diese Notwendigkeit nutzen Kriminelle aus, indem sie unsere persönlichen Daten stehlen oder uns mit allerlei Tricks dazu bringen wollen, ihnen unsere persönlichen Daten zu verraten.

Das Wort Phishing heisst auf Deutsch nichts anderes als Ernten oder Fischen. Wie der Name bereits andeutet, ist Phishing eine Technik, um an vertrauliche Daten von ahnungslosen Internet-Nutzerinnen und -Nutzern zu gelangen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Zugangsdaten von E-Mail-, Post-, E-Banking- oder Online-Auktionsanbieter-Konten handeln. Phishing-Angriffe können von organisierten Banden aber auch von Einzelpersonen ausgehen und finden über E-Mail, Webseiten, Internet-Telefonie (VoIP) oder SMS statt.

Merkmale eines Phishing-Angriffs

Phishing-Angriffe können ganz unterschiedlich ablaufen, nichtsdestotrotz gibt es typische Merkmale und Gemeinsamkeiten:

  • Am Anfang eines jeden Phishing-Angriffs wird eine Person aufgefordert, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Sei es zur Erneuerung zu Sicherheitszwecken, zur Aktualisierung des jeweiligen Benutzerkontos oder aus einem anderen Vorwand (beispielsweise die Rückerstattung von Elektrizitätskosten durch Technische Betriebe).
  • Die Person erhält solche Aufforderungen meist per E-Mail mit einem Link zu einer gefälschten Webseite.
  • Auf der gefälschten Webseite wird die Person aufgefordert, in einem Formular ihre persönlichen Daten anzugeben. Nebst vertraulichen Bankdaten werden meist auch andere persönliche Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwörter für diverse Konten etc.) erfragt.
  • Die Absenderadresse und Inhalte der Phishing-Mails sowie die Gestaltung der Webseite, auf die im Phishing-Mail verwiesen wird, täuschen der Empfängerin oder dem Empfänger vor, dass es sich beim Absender um bekannte Finanzinstitute, die Post, Online-Auktionsanbieter (z. B. Ricardo oder eBay), E-Mail-Provider oder Behörden handelt.
  • Es kann auch vorkommen, dass Webseiten von seriösen Unternehmen gehackt werden, um eine Phishing-Seite einzufügen. Diese Problematik ist vor allem im Bereich E-Banking bekannt.


Rechtslage

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch StGB gibt es keinen eigenen Straftatbestand zu Phishing. Folgende Artikel können jedoch oft zur Ahndung angewendet werden:

  • Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB)
  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
  • Sachbeschädigung (Art. 144 StGB)
  • Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB)
  • Urkundenfälschung (Art. 251 StGB)
  • Geldwäscherei (Art. 305bis StGB)


Was kann ich tun?

  • Grundsätzlich gilt: Seriöse Dienstleister wie Banken, die Post, Online-Auktionsanbieter, Behörden oder ähnliche Institutionen werden Sie nie über E-Mail oder Telefon zur Angabe von Passwörtern oder Kreditkartendaten auffordern.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie E-Mails bekommen, die persönliche Daten verlangen und mit Konsequenzen wie Geldverlust, Strafanzeige oder Kartensperrung drohen.
  • Löschen Sie solche E-Mails konsequent, ohne auf Links zu klicken oder zu antworten.


Das Wort Phishing heisst auf Deutsch nichts anderes als Ernten oder Fischen. Wie der Name bereits andeutet, ist Phishing eine Technik, um an vertrauliche Daten von ahnungslosen Internet-Nutzerinnen und -Nutzern zu gelangen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Zugangsdaten von E-Mail-, Post-, E-Banking- oder Online-Auktionsanbieter-Konten handeln. Phishing-Angriffe können von organisierten Banden aber auch von Einzelpersonen ausgehen und finden über E-Mail, Webseiten, Internet-Telefonie (VoIP) oder SMS statt.

Merkmale eines Phishing-Angriffs

Phishing-Angriffe können ganz unterschiedlich ablaufen, nichtsdestotrotz gibt es typische Merkmale und Gemeinsamkeiten:

  • Am Anfang eines jeden Phishing-Angriffs wird eine Person aufgefordert, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Sei es zur Erneuerung zu Sicherheitszwecken, zur Aktualisierung des jeweiligen Benutzerkontos oder aus einem anderen Vorwand (beispielsweise die Rückerstattung von Elektrizitätskosten durch Technische Betriebe).
  • Die Person erhält solche Aufforderungen meist per E-Mail mit einem Link zu einer gefälschten Webseite.
  • Auf der gefälschten Webseite wird die Person aufgefordert, in einem Formular ihre persönlichen Daten anzugeben. Nebst vertraulichen Bankdaten werden meist auch andere persönliche Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwörter für diverse Konten etc.) erfragt.
  • Die Absenderadresse und Inhalte der Phishing-Mails sowie die Gestaltung der Webseite, auf die im Phishing-Mail verwiesen wird, täuschen der Empfängerin oder dem Empfänger vor, dass es sich beim Absender um bekannte Finanzinstitute, die Post, Online-Auktionsanbieter (z. B. Ricardo oder eBay), E-Mail-Provider oder Behörden handelt.
  • Es kann auch vorkommen, dass Webseiten von seriösen Unternehmen gehackt werden, um eine Phishing-Seite einzufügen. Diese Problematik ist vor allem im Bereich E-Banking bekannt.


Rechtslage

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch StGB gibt es keinen eigenen Straftatbestand zu Phishing. Folgende Artikel können jedoch oft zur Ahndung angewendet werden:

  • Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB)
  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
  • Sachbeschädigung (Art. 144 StGB)
  • Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB)
  • Urkundenfälschung (Art. 251 StGB)
  • Geldwäscherei (Art. 305bis StGB)


Was kann ich tun?

  • Grundsätzlich gilt: Seriöse Dienstleister wie Banken, die Post, Online-Auktionsanbieter, Behörden oder ähnliche Institutionen werden Sie nie über E-Mail oder Telefon zur Angabe von Passwörtern oder Kreditkartendaten auffordern.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie E-Mails bekommen, die persönliche Daten verlangen und mit Konsequenzen wie Geldverlust, Strafanzeige oder Kartensperrung drohen.
  • Löschen Sie solche E-Mails konsequent, ohne auf Links zu klicken oder zu antworten.


Kleine Serie zur Cyberkriminalität

Cyberkriminalität nimmt zu. Die Rorschacher Stadtinfo publiziert deshalb in einer kleinen Serie verschiedene Cyberphänomene. Verfasser der Artikel ist Urs Bücheler von der Kantonspolizei St. Gallen. Er leitet dort den Fachdienst Sicherheitsberatung.

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