Pflegefinanzierung

Bild: Wer im Alter Pflege braucht, hat Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten.
In Kürze
Pflegekosten übernehmen Krankenkasse und Staat anteilig. Anspruch auf Restfinanzierung haben Grundversicherte bei Eintritt in ein kantonal anerkanntes Heim, eine Tages-/Nachtstruktur oder ein Hospiz. Zuständig ist die SVA St. Gallen. Der Anspruch kann bis sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden.
Autor: SVA
Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen.

Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat. Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.

Sie haben Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten, wenn Sie

  • in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages-/Nacht­struktur oder ein Hospiz eintreten.
  • in der Schweiz grundversichert sind.


Wohnten Sie vor dem Heimeintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann können Sie Ihren Anspruch auf Pflegefinanzierung bei der SVA St.Gallen anmelden. Hatten Sie Ihren Wohnsitz vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.

Ihren Anspruch können Sie maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen. Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder melden Sie sich aufgrund des Heimaufenthalts für Ergänzungsleistungen an? Dann ist keine separate Anmeldung für die Pflegefinanzierung notwendig. Wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen, füllen Sie bitte das Anmelde­formular auf www.svasg.ch/pf-anmeldung aus.

Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat. Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.

Sie haben Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten, wenn Sie

  • in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages-/Nacht­struktur oder ein Hospiz eintreten.
  • in der Schweiz grundversichert sind.


Wohnten Sie vor dem Heimeintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann können Sie Ihren Anspruch auf Pflegefinanzierung bei der SVA St.Gallen anmelden. Hatten Sie Ihren Wohnsitz vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.

Ihren Anspruch können Sie maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen. Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder melden Sie sich aufgrund des Heimaufenthalts für Ergänzungsleistungen an? Dann ist keine separate Anmeldung für die Pflegefinanzierung notwendig. Wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen, füllen Sie bitte das Anmelde­formular auf www.svasg.ch/pf-anmeldung aus.

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