Flexible Altersrente

Bild: Die Pensionierung will gut geplant sein – die AHV hilft mit einem flexiblen Rentenbezug.
In Kürze
Die Altersrente kann flexibel zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Neu ist auch ein teilweiser Vorbezug oder Aufschub möglich. Frauen der Übergangsgeneration können die Rente bereits ab 62 Jahren vorbeziehen und profitieren ab 2025 von vorteilhafteren Kürzungssätzen. Die Anmeldung sollte möglichst elektronisch erfolgen.
Autor: SVA
Rente vorbeziehen oder aufschieben?

Frauen und Männer können die Altersrente flexibel zwischen 63 und 70 Jah­ren beziehen. Sowohl der Vorbezug als auch der Aufschub (nach Mindestaufschubsdauer von einem Jahr) der Rente ist monatlich möglich. Neu ist auch, dass lediglich ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben werden kann. Der Anteil kann dabei in Franken oder ganzen Prozenten geltend gemacht werden und muss zwischen 20 und maximal 80 Prozent der Altersrente liegen. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich. Der Rentenvorbezug muss im Voraus geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Geltendmachung des Vorbezuges ist ausgeschlossen.

Vorbezugsmöglichkeiten für Frauen der Übergangsgeneration

Frauen der Übergangsgeneration (1961–1969) können die Altersrente frühestens ab 62 Jahren vorbeziehen. Für sie gelten ab Januar 2025 vorteil­haftere Kürzungssätze.

Wir empfehlen, die Anträge elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass Sie interaktiv durch den Antrag ge­leitet werden und nur ausfüllen müssen, was wirklich benötigt wird. Falls Sie dennoch ein ausgedrucktes Anmeldeformular ausfüllen möchten, melden Sie sich bitte bei uns.

Detaillierte Informationen zur Flexibilisierung finden Sie unter www.svasg.ch/altersrente.

Frauen und Männer können die Altersrente flexibel zwischen 63 und 70 Jah­ren beziehen. Sowohl der Vorbezug als auch der Aufschub (nach Mindestaufschubsdauer von einem Jahr) der Rente ist monatlich möglich. Neu ist auch, dass lediglich ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben werden kann. Der Anteil kann dabei in Franken oder ganzen Prozenten geltend gemacht werden und muss zwischen 20 und maximal 80 Prozent der Altersrente liegen. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich. Der Rentenvorbezug muss im Voraus geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Geltendmachung des Vorbezuges ist ausgeschlossen.

Vorbezugsmöglichkeiten für Frauen der Übergangsgeneration

Frauen der Übergangsgeneration (1961–1969) können die Altersrente frühestens ab 62 Jahren vorbeziehen. Für sie gelten ab Januar 2025 vorteil­haftere Kürzungssätze.

Wir empfehlen, die Anträge elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass Sie interaktiv durch den Antrag ge­leitet werden und nur ausfüllen müssen, was wirklich benötigt wird. Falls Sie dennoch ein ausgedrucktes Anmeldeformular ausfüllen möchten, melden Sie sich bitte bei uns.

Detaillierte Informationen zur Flexibilisierung finden Sie unter www.svasg.ch/altersrente.

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