E-Trottinetts: Praktisch, aber nicht ohne Regeln

Bild: Die Unfälle mit E-Trottinetts haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
In Kürze
E-Trottinetts sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel, doch mit ihrer Verbreitung steigen auch die Unfallzahlen. In der Schweiz ist das Fahren auf Trottoirs und in Fussgängerzonen verboten – stattdessen müssen Radwege oder die Strasse genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, und ein Helm wird dringend empfohlen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerausweis (Kategorie M oder G). Verstösse gegen die Regeln können Bussen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Der TCS appelliert an eine verantwortungsvolle Nutzung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Autor: TCS
E-Trottinetts haben sich in den letzten Jahren rasant verbreitet. Angesichts steigender Unfallzahlen gilt es jedoch, die bestehenden Regeln zu beachten.

E-Trottinetts sind praktisch, schnell und lassen sich einfach transportieren. Gerade für kurze Strecken sind sie für viele Menschen ein unverzichtbares Fortbewegungsmittel geworden. Doch mit der steigenden Anzahl nehmen auch die Unfälle zu. Während in der Schweiz 2019 noch 98 Unfälle registriert wurden, waren es 2023 bereits 716. Der TCS ruft daher dazu auf, verantwortungsvoll zu fahren und die geltenden Regeln einzuhalten.

Wo darf man mit dem E-Trottinett fahren?

Viele Fahrerinnen und Fahrer vergessen, dass ein E-Trottinett ein motorisiertes Fahrzeug ist – und damit bestimmten Vorschriften unterliegt. Das Fahren auf dem Trottoir oder in Fussgängerzonen ist strikt verboten. Das hat einen guten Grund: E-Trottinetts sind schwerer, als man denkt, und können bei einer Kollision mit Fussgängerinnen und Fussgängern schwere Verletzungen verursachen.

Stattdessen gilt:

✔ Radwege nutzen, wenn vorhanden.
✔ Falls keine Radwege existieren, auf der Strasse fahren.
✔ Immer rechts fahren und Richtungswechsel mit Handzeichen anzeigen.
✔ Licht einschalten – sowohl tagsüber als auch nachts.

Ein E-Trottinett darf in der Schweiz höchstens 20 km/h schnell sein und der Motor nicht mehr als 500 Watt leisten. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt der TCS dringend das Tragen eines Helms sowie von Schutzhandschuhen.

Wer darf ein E-Trottinett fahren?

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Trottinetts beträgt 14 Jahre. Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, benötigt zudem einen Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder) oder G (landwirtschaftliche Motorfahrzeuge). Das soll sicherstellen, dass auch jüngere Fahrerinnen und Fahrer den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug lernen.

Tipp: Vor dem Kauf sollte man testen, ob das gewünschte Modell für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Zudem lohnt es sich, die ersten Fahrversuche an einem sicheren Ort abseits des Verkehrs zu machen.

Was passiert bei Regelverstössen?

Wer sich nicht an die Vorschriften hält – sei es durch Fahren auf dem Trottoir, das Unterschreiten des Mindestalters oder die Nutzung eines nicht zugelassenen Modells – muss mit Bussen oder sogar der Beschlagnahmung des Fahrzeugs rechnen.

E-Trottinetts sind eine grossartige Möglichkeit, sich schnell und umweltfreundlich fortzubewegen. Doch nur, wenn sich alle an die Regeln halten, bleibt es auch sicher für alle Verkehrsteilnehmenden.

E-Trottinetts sind praktisch, schnell und lassen sich einfach transportieren. Gerade für kurze Strecken sind sie für viele Menschen ein unverzichtbares Fortbewegungsmittel geworden. Doch mit der steigenden Anzahl nehmen auch die Unfälle zu. Während in der Schweiz 2019 noch 98 Unfälle registriert wurden, waren es 2023 bereits 716. Der TCS ruft daher dazu auf, verantwortungsvoll zu fahren und die geltenden Regeln einzuhalten.

Wo darf man mit dem E-Trottinett fahren?

Viele Fahrerinnen und Fahrer vergessen, dass ein E-Trottinett ein motorisiertes Fahrzeug ist – und damit bestimmten Vorschriften unterliegt. Das Fahren auf dem Trottoir oder in Fussgängerzonen ist strikt verboten. Das hat einen guten Grund: E-Trottinetts sind schwerer, als man denkt, und können bei einer Kollision mit Fussgängerinnen und Fussgängern schwere Verletzungen verursachen.

Stattdessen gilt:

✔ Radwege nutzen, wenn vorhanden.
✔ Falls keine Radwege existieren, auf der Strasse fahren.
✔ Immer rechts fahren und Richtungswechsel mit Handzeichen anzeigen.
✔ Licht einschalten – sowohl tagsüber als auch nachts.

Ein E-Trottinett darf in der Schweiz höchstens 20 km/h schnell sein und der Motor nicht mehr als 500 Watt leisten. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt der TCS dringend das Tragen eines Helms sowie von Schutzhandschuhen.

Wer darf ein E-Trottinett fahren?

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Trottinetts beträgt 14 Jahre. Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, benötigt zudem einen Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder) oder G (landwirtschaftliche Motorfahrzeuge). Das soll sicherstellen, dass auch jüngere Fahrerinnen und Fahrer den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug lernen.

Tipp: Vor dem Kauf sollte man testen, ob das gewünschte Modell für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Zudem lohnt es sich, die ersten Fahrversuche an einem sicheren Ort abseits des Verkehrs zu machen.

Was passiert bei Regelverstössen?

Wer sich nicht an die Vorschriften hält – sei es durch Fahren auf dem Trottoir, das Unterschreiten des Mindestalters oder die Nutzung eines nicht zugelassenen Modells – muss mit Bussen oder sogar der Beschlagnahmung des Fahrzeugs rechnen.

E-Trottinetts sind eine grossartige Möglichkeit, sich schnell und umweltfreundlich fortzubewegen. Doch nur, wenn sich alle an die Regeln halten, bleibt es auch sicher für alle Verkehrsteilnehmenden.

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