13. Altersrente

Bild: AHV-Rentnerinnen und -Rentner dürfen sich schon bald auf mehr Geld freuen.
Autor: SVA
Erstmals wird im Dezember 2026 eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt. Dies nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung im März 2024 der Einführung einer 13. Altersrente zustimmte.

Die 13. Altersrente überweisen wir als Zuschlag zur Altersrente jeweils im Dezember. Sie entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrente der leistungsberechtigten Person (ohne Kinder- und/oder Zusatzrente, ohne Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21). Vor der Auszahlung können keine verbindlichen Angaben zur effektiven Höhe der 13. Altersrente gemacht werden, da sich der Betrag der monatlichen Altersrente im Laufe des Kalenderjahres ändern kann.

Anspruch auf die 13. Altersrente haben alle Personen, die im Monat Dezember eine Altersrente erhalten. Die Auszahlung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung der Altersrente für den Monat Dezember. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung von allfälligen Ergänzungsleistungen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.svasg.ch/altersrente13

Die 13. Altersrente überweisen wir als Zuschlag zur Altersrente jeweils im Dezember. Sie entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrente der leistungsberechtigten Person (ohne Kinder- und/oder Zusatzrente, ohne Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21). Vor der Auszahlung können keine verbindlichen Angaben zur effektiven Höhe der 13. Altersrente gemacht werden, da sich der Betrag der monatlichen Altersrente im Laufe des Kalenderjahres ändern kann.

Anspruch auf die 13. Altersrente haben alle Personen, die im Monat Dezember eine Altersrente erhalten. Die Auszahlung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung der Altersrente für den Monat Dezember. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung von allfälligen Ergänzungsleistungen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.svasg.ch/altersrente13

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