Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach GVD-RR: Der Teufel liegt im Detail

Bild: Noch sind nicht alle rechtlichen Fragen geklärt. Ziel bleibt es aber, den Bürgerversammlungen im März 2026 die Gründung der GVD-RR zu beantragen.
In Kürze
Goldach und Rorschach planen mit den Gemeinde- und Verwaltungsdiensten Region Rorschach (GVD-RR) ein neues gemeinsames Verwaltungsmodell, das als selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen organisiert ist und zunächst Steuer-, Personal-, Bau/Umwelt- und IT-Dienste bündelt. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat den Entwurf geprüft und unterstützt die Organisationsform. Noch offen ist die Beurteilung durch das kantonale Steueramt. Für die Räte ist entscheidend, dass die GVD-RR Trägerin der regionalen Stellen wird. Falls die Rechtslage noch nicht bereit ist, drohen Verzögerungen. Ziel bleibt, den Bürgerversammlungen 2026 die Gründung zu beantragen.
Autor: Stadtrat
Mit der Gründung der Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach verfolgen die Gemeinden Goldach und Rorschach einen neuen Ansatz in der regionalen Zusammenarbeit. Noch ist nicht abschliessend geklärt, ob die kantonale Gesetzgebung schon bereit dafür ist.

Ist die Zeit reif für ein neuartiges Modell in der regionalen Verwaltungszusammenarbeit? Oder verhindern die aktuellen Gesetze den pionierhaften Ansatz? Noch lassen sich diese Fragen nicht abschliessend beantworten.

Grünes Licht vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Seit den Sommerferien liegt der Entwurf der Vereinbarung über die Gründung der Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach GVD-RR als selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Stadt Rorschach und der Gemeinde Goldach vor. Die GVD-RR sollen dereinst Träger sämtlicher regionalen Dienststellen sein. In einem ersten Schritt wollen Goldach und Rorschach darin die Steuerdienste, die Personaldienste, die Bau- und Umweltdienste sowie die Informatikdienste zusammenführen.

Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat die Vereinbarung vorgeprüft. Es unterstützt die ins Auge gefasste Organisationsform. Aus den Rückmeldungen ergaben sich verschiedene Anpassungen, welche mittlerweile in das Vertragswerk eingeflossen sind. Aktuell klärt das kantonale Steueramt, ob das Steuergesetz die Auslagerung der Gemeindesteuerämter in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen zulässt. Eine abschliessende Antwort steht noch aus. Ähnliche Fragen können sich in Zukunft auch bei anderen Ämtern stellen. Sie müssen geklärt sein, bevor das Geschäft den Bürgerversammlungen unterbreitet wird.

Zwingende Rahmenbedingung

Für die Räte ist die Möglichkeit, die Gemeinde- und Verwaltungsdienste als Träger für die regionalen Dienststellen einzusetzen, von zentraler Bedeutung. Die gemeinsam geführten Ämter in die abschliessende Verantwortung einer einzelnen Gemeinde zu geben, wie das heute üblich ist, erscheint ihnen bei einer umfassenden Betrachtung der Zusammenarbeit nicht der zielführende Weg. Sollte sich wider Erwarten zeigen, dass die kantonale Gesetzgebung noch nicht soweit ist, könnte sich das Projekt also länger verzögern. Die Räte bleiben aber zuversichtlich, den Bürgerversammlungen 2026 die Gründung der GVD-RR beantragen zu können.

Ist die Zeit reif für ein neuartiges Modell in der regionalen Verwaltungszusammenarbeit? Oder verhindern die aktuellen Gesetze den pionierhaften Ansatz? Noch lassen sich diese Fragen nicht abschliessend beantworten.

Grünes Licht vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Seit den Sommerferien liegt der Entwurf der Vereinbarung über die Gründung der Gemeinde- und Verwaltungsdienste Region Rorschach GVD-RR als selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Stadt Rorschach und der Gemeinde Goldach vor. Die GVD-RR sollen dereinst Träger sämtlicher regionalen Dienststellen sein. In einem ersten Schritt wollen Goldach und Rorschach darin die Steuerdienste, die Personaldienste, die Bau- und Umweltdienste sowie die Informatikdienste zusammenführen.

Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat die Vereinbarung vorgeprüft. Es unterstützt die ins Auge gefasste Organisationsform. Aus den Rückmeldungen ergaben sich verschiedene Anpassungen, welche mittlerweile in das Vertragswerk eingeflossen sind. Aktuell klärt das kantonale Steueramt, ob das Steuergesetz die Auslagerung der Gemeindesteuerämter in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen zulässt. Eine abschliessende Antwort steht noch aus. Ähnliche Fragen können sich in Zukunft auch bei anderen Ämtern stellen. Sie müssen geklärt sein, bevor das Geschäft den Bürgerversammlungen unterbreitet wird.

Zwingende Rahmenbedingung

Für die Räte ist die Möglichkeit, die Gemeinde- und Verwaltungsdienste als Träger für die regionalen Dienststellen einzusetzen, von zentraler Bedeutung. Die gemeinsam geführten Ämter in die abschliessende Verantwortung einer einzelnen Gemeinde zu geben, wie das heute üblich ist, erscheint ihnen bei einer umfassenden Betrachtung der Zusammenarbeit nicht der zielführende Weg. Sollte sich wider Erwarten zeigen, dass die kantonale Gesetzgebung noch nicht soweit ist, könnte sich das Projekt also länger verzögern. Die Räte bleiben aber zuversichtlich, den Bürgerversammlungen 2026 die Gründung der GVD-RR beantragen zu können.

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