Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen als Trägerin der regionalen Kompetenzzentren

Bild: Wenn die Zahnräder ineinandergreifen, kann das öffentlich-rechtliche Unternehmen dereinst Trägerin für verschiedene Kompetenzzentren sein, wie Steuern, Bau und Umwelt, Personal, Zivilstandsamt, Betreibungsamt oder Grundbuchamt.
In Kürze
Rorschach und Goldach wollen Verwaltungsabteilungen zusammenlegen und regionale Kompetenzzentren schaffen, um Fachwissen zu bündeln, Stellvertretungen zu sichern und attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Anders als bisher sollen diese Ämter nicht mehr einer einzelnen Trägergemeinde, sondern einem gemeinsam geführten öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterstehen, in dessen Verwaltungsrat beide Gemeinden vertreten sind. Die politischen Rechte bleiben gewahrt, da sämtliche nicht gebundenen Ausgaben weiterhin der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Gründung des Unternehmens benötigt die Zustimmung der Stimmberechtigten. Die Abstimmungen sind an den Bürgerversammlungen 2026 geplant.
Autor: Stadtrat
Goldach und Rorschach wollen die regionale Zusammenarbeit nicht nur intensivieren, sondern auch demokratischer regeln. Gemeinsam geführte Ämter sollen nicht mehr in der alleinigen Verantwortung einer einzelnen Gemeinde liegen.

Die Stadt Rorschach und die Gemeinde Goldach möchten ihre Zusammenarbeit verstärken und mehrere Verwaltungsabteilungen zusammenlegen. Auf diese Weise lassen sich Stellvertretungen besser organisieren. Gleichzeitig bündeln beide Gemeinden ihr Fachwissen und schaffen attraktive Arbeitsplätze – ein wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Geplant sind regionale Kompetenzzentren, die Kundinnen und Kunden auch künftig kompetent beraten und ihre Dienstleistungen schnell und unkompliziert anbieten.

Gemeinsame Verantwortung und Mitsprache

Bereits heute gibt es regionale Ämter, zum Beispiel das Zivilstandsamt (zuständig für elf Gemeinden) oder das Betreibungsamt (derzeit für fünf, ab 2027 für sechs Gemeinden). Bisher ist jedes regionale Amt einer einzelnen Trägergemeinde zugeordnet. Diese ist allein verantwortlich für Betrieb und Personal. Die angeschlossenen Gemeinden haben nur ein eingeschränktes Mitspracherecht.

Goldach und Rorschach wollen in Zukunft einen anderen Weg gehen. Gemeinsam geführte Ämter sollen auch in der gemeinsamen Verantwortung stehen mit einer gleichberechtigten Mitsprache. Trägerin soll also nicht mehr eine einzelne Gemeinde sein, sondern ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nach Gemeindegesetz. Öffentlich-rechtliche Unternehmen werden von einem Verwaltungsrat geführt, in den beide Gemeinden Vertreterinnen und Vertreter entsenden können.

Gemeinden, welche die Dienstleistung eines Kompetenzzentrums beziehen möchten, schliessen den Vertrag also nicht mehr mit der Trägergemeinde, sondern mit dem öffentlich-rechtlichen Unternehmen ab. Dieses stellt das notwendige Personal an bzw. übernimmt es von den beteiligten Gemeinden und rechnet die erbrachten Dienstleistungen mit den Vertragsgemeinden ab.

Politische Rechte nicht einschränken

Das Unternehmen führt eine eigene Rechnung, in der hauptsächlich die Personalkosten enthalten sind. Für andere Ausgaben gilt weiterhin das normale Verfahren in den Gemeinden:

Beispiel:
Die Stadt Rorschach plant eine Strassensanierung für 300’000 Franken. Dieser Kredit wird ordentlich ins Budget der Stadt aufgenommen und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt. Die Umsetzung erfolgt anschliessend durch das regionale Kompetenzzentrum Tiefbau.

Neue, nicht gebundene Ausgaben des Unternehmens müssen im ersten Jahr ebenfalls von den Stimmberechtigten beider Gemeinden genehmigt werden. So bleiben die politischen Rechte vollständig gewahrt.

Mit diesem Projekt leisten Rorschach und Goldach Pionierarbeit. Schon jetzt zeigen andere Gemeinden und auch kantonale Ämter Interesse. Die Gründung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens erfordert die Zustimmung der Stimmberechtigten. Die Abstimmungen sollen an den Bürgerversammlungen 2026 stattfinden. Bei einem Ja starten die Kompetenzzentren am 1. Januar 2027.

Die Stadt Rorschach und die Gemeinde Goldach möchten ihre Zusammenarbeit verstärken und mehrere Verwaltungsabteilungen zusammenlegen. Auf diese Weise lassen sich Stellvertretungen besser organisieren. Gleichzeitig bündeln beide Gemeinden ihr Fachwissen und schaffen attraktive Arbeitsplätze – ein wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Geplant sind regionale Kompetenzzentren, die Kundinnen und Kunden auch künftig kompetent beraten und ihre Dienstleistungen schnell und unkompliziert anbieten.

Gemeinsame Verantwortung und Mitsprache

Bereits heute gibt es regionale Ämter, zum Beispiel das Zivilstandsamt (zuständig für elf Gemeinden) oder das Betreibungsamt (derzeit für fünf, ab 2027 für sechs Gemeinden). Bisher ist jedes regionale Amt einer einzelnen Trägergemeinde zugeordnet. Diese ist allein verantwortlich für Betrieb und Personal. Die angeschlossenen Gemeinden haben nur ein eingeschränktes Mitspracherecht.

Goldach und Rorschach wollen in Zukunft einen anderen Weg gehen. Gemeinsam geführte Ämter sollen auch in der gemeinsamen Verantwortung stehen mit einer gleichberechtigten Mitsprache. Trägerin soll also nicht mehr eine einzelne Gemeinde sein, sondern ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nach Gemeindegesetz. Öffentlich-rechtliche Unternehmen werden von einem Verwaltungsrat geführt, in den beide Gemeinden Vertreterinnen und Vertreter entsenden können.

Gemeinden, welche die Dienstleistung eines Kompetenzzentrums beziehen möchten, schliessen den Vertrag also nicht mehr mit der Trägergemeinde, sondern mit dem öffentlich-rechtlichen Unternehmen ab. Dieses stellt das notwendige Personal an bzw. übernimmt es von den beteiligten Gemeinden und rechnet die erbrachten Dienstleistungen mit den Vertragsgemeinden ab.

Politische Rechte nicht einschränken

Das Unternehmen führt eine eigene Rechnung, in der hauptsächlich die Personalkosten enthalten sind. Für andere Ausgaben gilt weiterhin das normale Verfahren in den Gemeinden:

Beispiel:
Die Stadt Rorschach plant eine Strassensanierung für 300’000 Franken. Dieser Kredit wird ordentlich ins Budget der Stadt aufgenommen und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt. Die Umsetzung erfolgt anschliessend durch das regionale Kompetenzzentrum Tiefbau.

Neue, nicht gebundene Ausgaben des Unternehmens müssen im ersten Jahr ebenfalls von den Stimmberechtigten beider Gemeinden genehmigt werden. So bleiben die politischen Rechte vollständig gewahrt.

Mit diesem Projekt leisten Rorschach und Goldach Pionierarbeit. Schon jetzt zeigen andere Gemeinden und auch kantonale Ämter Interesse. Die Gründung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens erfordert die Zustimmung der Stimmberechtigten. Die Abstimmungen sollen an den Bürgerversammlungen 2026 stattfinden. Bei einem Ja starten die Kompetenzzentren am 1. Januar 2027.

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