Wie laufen Umzonungsbegehren?

Was mich bewegt

Wer entscheidet eigentlich in der Stadt, was und wie umgezont wird? Haben Anwohner oder Bürger der Stadt ein Mitsprache-Recht?

Antwort

Ja, die Einwohnenden der Stadt können auf verschiedene Weise bei einer Einzonung mitreden. Zum einen unterstehen Zonenpläne der öffentlichen Mitwirkung. Dabei können alle Interessierten ihre Meinung und Wünsche zu vorgesehenen oder nicht vorgesehenen Ein- und Umzonungen kundtun. Der Zonenplan wird in der Folge öffentlich aufgelegt mit einer 30-tägigen Einsprachefrist. Und schliesslich unterstehen Zonenpläne auch dem fakultativen Referendum. Ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten kann in diesem Verfahren eine Urnenabstimmung über den Zonenplan verlangen. Im Übrigen steht es jedem Grundeigentümer frei, dem Stadtrat ein Gesuch um Ein- oder Umzonung seiner Liegenschaft zu stellen.
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