Seit Mai 2007 (lang ist es her) existiert die „Badeordnung für die städtische Seebadanstalt (Badhütte)“ und es scheint, dass diese nie überarbeitet und dem heutigen Betrieb angepasst wurde. In Art. 11 der Badeordnung ist das Rauchen auf der Anlage geregelt. Gleichzeitig steht auch dort, dass der Genuss von alkoholischen Getränken auf der ganzen Anlage untersagt ist.
Wäre es nicht an der Zeit, die Badeordnung komplett zu überarbeiten und die Sonnendecks als rauch- und alkoholfreie Zonen zu definieren? Auch auf den Telefonbeantworter könnte wahrscheinlich verzichtet werden (Art. 2).
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