Gibt es Vorschriften zum Abbrennen von Knallkörpern?

Was mich bewegt

Ich meine, es hätte vor vielen Jahren, auf Anregung eines Ohrenarztes, eine Verordnung oder Gesetz gegeben zum Thema „Abbrennen von Knallkörpern auf Städtischem Gebiet“, das in ein städtisches Reglement oder Gemeindeordnung aufgenommen wurde. Oder wurde das nur angeregt?

Antwort

Das Abbrennen und Werfen von Knallkörpern ist gemäss Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit der Stadt Rorschach verboten. Ausnahmen bestehen an Silvester, während der Fasnacht und am Abend des 31. Juli und des 1. August.
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