Umweltschäden verhindern – Öltank überprüfen lassen

Bild: Regelmässige Kontrollen stellen sicher, dass von Öltanks keine Gefahr für die Umwelt ausgeht.
In Kürze
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen ihre Heizöltanks regelmässig von Fachleuten prüfen lassen – seit der Gesetzesänderung im Jahr 2007 liegt die Verantwortung ganz bei ihnen. In besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen sind Tankanlagen bewilligungspflichtig und alle zehn Jahre zwingend zu kontrollieren, Leckanzeigegeräte sogar alle zwei Jahre. Auch meldepflichtige Anlagen sollten in der Regel im 10-Jahres-Rhythmus durch Fachpersonen begutachtet werden. Wer darauf verzichtet, handelt grobfahrlässig und riskiert gekürzte oder verweigerte Versicherungsleistungen.
Autor: Amt für Umwelt
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen. Sie haften, wenn die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden nimmt. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Das zahlt sich für das Portemonnaie und die Umwelt aus.

Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer und -besitzerinnen von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer bzw. bei der Eigentümerin. So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch eine Fachperson gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.

Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Die zuständige Behörde kann die Kontrollrapporte jederzeit einfordern. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert. Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Denn auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. In der Regel gilt ein Kontrollturnus von 10 Jahren als angemessen. Nur qualifizierte Fachunternehmen, die dem Verband CITEC Suisse (www.citec-suisse.ch) der Tankbranche angehören, dürfen die Kontrolle durchführen.

Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer und -besitzerinnen von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer bzw. bei der Eigentümerin. So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch eine Fachperson gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.

Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Die zuständige Behörde kann die Kontrollrapporte jederzeit einfordern. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert. Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Denn auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. In der Regel gilt ein Kontrollturnus von 10 Jahren als angemessen. Nur qualifizierte Fachunternehmen, die dem Verband CITEC Suisse (www.citec-suisse.ch) der Tankbranche angehören, dürfen die Kontrolle durchführen.

Beitrag teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Um diese Web-App zum Home-Bildschirm hinzuzufügen.
Tippen Sie auf und dann Zum Home-Bildschirm.