Umweltschäden verhindern – Öltank überprüfen lassen
Bild: Regelmässige Kontrollen stellen sicher, dass von Öltanks keine Gefahr für die Umwelt ausgeht.
Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer und -besitzerinnen von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer bzw. bei der Eigentümerin. So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch eine Fachperson gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.
Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Die zuständige Behörde kann die Kontrollrapporte jederzeit einfordern. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert. Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Denn auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. In der Regel gilt ein Kontrollturnus von 10 Jahren als angemessen. Nur qualifizierte Fachunternehmen, die dem Verband CITEC Suisse (www.citec-suisse.ch) der Tankbranche angehören, dürfen die Kontrolle durchführen.
Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer und -besitzerinnen von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer bzw. bei der Eigentümerin. So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch eine Fachperson gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.
Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Die zuständige Behörde kann die Kontrollrapporte jederzeit einfordern. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert. Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Denn auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. In der Regel gilt ein Kontrollturnus von 10 Jahren als angemessen. Nur qualifizierte Fachunternehmen, die dem Verband CITEC Suisse (www.citec-suisse.ch) der Tankbranche angehören, dürfen die Kontrolle durchführen.
Um diese Web-App zum Home-Bildschirm hinzuzufügen.
Tippen Sie auf
und dann Zum Home-Bildschirm.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Chatbase. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen