Strompreise sinken 2027 erneut
Bild: Die Kundinnen und Kunden der TBR profitieren von den tieferen Beschaffungskosten für den Strom.
Der Stadtrat hat die Stromtarife der Technischen Betriebe Rorschach für das Jahr 2027 festgelegt. Sie treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Während die Energiekosten deutlich sinken, steigen die Kosten für das Messwesen. Unter dem Strich ergibt sich dennoch eine Entlastung.
Energie wird deutlich günstiger
Die Energietarife in der Grundversorgung sinken gegenüber 2026 durchschnittlich um 8,3 Prozent. Grund dafür sind insbesondere tiefere Beschaffungskosten. Die reinen Netznutzungstarife bleiben unverändert. Zusammen mit den Systemdienstleistungen und den Bundesabgaben sinkt die Netzkomponente durchschnittlich um 1,6 Prozent. Der Netzzuschlag des Bundes und die Abgaben an die Stadt Rorschach erfahren keine Anpassung.
Höhere Kosten für das Messwesen
Die Kosten für das Messwesen werden seit 2026 separat ausgewiesen. Dazu gehören der Einbau, Betrieb und Unterhalt der Stromzähler sowie die Verarbeitung der Messdaten.
Diese Kosten steigen 2027. Hauptgründe sind der weitere Ausbau der intelligenten Stromzähler sowie höhere System- und Kommunikationskosten. Die Messtarife werden deshalb angepasst.
Einheitliches Stromprodukt aus erneuerbarer Energie
Das bisherige Produkt «Ökostrom» wird aufgehoben. Ab 2027 erhalten alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung dasselbe Stromprodukt. Es besteht zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie, vorwiegend aus der Schweiz. Die Herkunft wird mit entsprechenden Nachweisen belegt.
Was bedeutet die Senkung für einen Haushalt?
Wie stark die Stromrechnung sinkt, hängt vom individuellen Verbrauch ab. Bei einer 5-Zimmerwohnung mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden reduzieren sich die jährlichen Kosten beispielsweise um rund 27 Franken.
Bei einem 5-Zimmer-Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und einem Jahresverbrauch von 13’000 Kilowattstunden beträgt die Entlastung rund 106 Franken.
Neue Vergütung für eingespeisten Strom
Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik- und anderen dezentralen Produktionsanlagen ändert sich ab 2027 die Vergütung. Der ins Netz der TBR eingespeiste Strom wird künftig auf Basis des Referenzmarktpreises entschädigt. Dieser wird quartalsweise aus den durchschnittlichen Strombörsenpreisen ermittelt und vom Bundesamt für Energie veröffentlicht. Es gelten, je nach Leistung der Anlagen, unterschiedliche Minimalvergütungen.
Neue Tarife gelten ab Januar 2027
Insgesamt sinken die durchschnittlichen Stromkosten über die Bereiche Netz, Messwesen, Energie und Abgaben um 0,39 Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise 1,7 Prozent. Die neuen Tarife gelten ab 1. Januar 2027.
Der Stadtrat hat die Stromtarife der Technischen Betriebe Rorschach für das Jahr 2027 festgelegt. Sie treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Während die Energiekosten deutlich sinken, steigen die Kosten für das Messwesen. Unter dem Strich ergibt sich dennoch eine Entlastung.
Energie wird deutlich günstiger
Die Energietarife in der Grundversorgung sinken gegenüber 2026 durchschnittlich um 8,3 Prozent. Grund dafür sind insbesondere tiefere Beschaffungskosten. Die reinen Netznutzungstarife bleiben unverändert. Zusammen mit den Systemdienstleistungen und den Bundesabgaben sinkt die Netzkomponente durchschnittlich um 1,6 Prozent. Der Netzzuschlag des Bundes und die Abgaben an die Stadt Rorschach erfahren keine Anpassung.
Höhere Kosten für das Messwesen
Die Kosten für das Messwesen werden seit 2026 separat ausgewiesen. Dazu gehören der Einbau, Betrieb und Unterhalt der Stromzähler sowie die Verarbeitung der Messdaten.
Diese Kosten steigen 2027. Hauptgründe sind der weitere Ausbau der intelligenten Stromzähler sowie höhere System- und Kommunikationskosten. Die Messtarife werden deshalb angepasst.
Einheitliches Stromprodukt aus erneuerbarer Energie
Das bisherige Produkt «Ökostrom» wird aufgehoben. Ab 2027 erhalten alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung dasselbe Stromprodukt. Es besteht zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie, vorwiegend aus der Schweiz. Die Herkunft wird mit entsprechenden Nachweisen belegt.
Was bedeutet die Senkung für einen Haushalt?
Wie stark die Stromrechnung sinkt, hängt vom individuellen Verbrauch ab. Bei einer 5-Zimmerwohnung mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden reduzieren sich die jährlichen Kosten beispielsweise um rund 27 Franken.
Bei einem 5-Zimmer-Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und einem Jahresverbrauch von 13’000 Kilowattstunden beträgt die Entlastung rund 106 Franken.
Neue Vergütung für eingespeisten Strom
Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik- und anderen dezentralen Produktionsanlagen ändert sich ab 2027 die Vergütung. Der ins Netz der TBR eingespeiste Strom wird künftig auf Basis des Referenzmarktpreises entschädigt. Dieser wird quartalsweise aus den durchschnittlichen Strombörsenpreisen ermittelt und vom Bundesamt für Energie veröffentlicht. Es gelten, je nach Leistung der Anlagen, unterschiedliche Minimalvergütungen.
Neue Tarife gelten ab Januar 2027
Insgesamt sinken die durchschnittlichen Stromkosten über die Bereiche Netz, Messwesen, Energie und Abgaben um 0,39 Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise 1,7 Prozent. Die neuen Tarife gelten ab 1. Januar 2027.
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