Für eine saubere Stadt

Bild: Ein gewohntes Bild am Sonntagabend – trotz Hinweisschild.
In Kürze
Für die Abfallentsorgung gelten einige Regeln. Insbesondere dürfen Abfallsäcke erst am Vorabend bereitgestellt werden. Wer nicht warten kann, darf einen der vielen Unterflurbehälter nutzen, auch wenn er nicht in direkter Nachbarschaft zur Verfügung steht. Nicht für Hauskehricht gedacht sind die öffentlichen Abfalleimer. Und ein Zettel mit der Aufschrift „Gratis abzugeben“ macht Abfallentsorgung keineswegs legal.
Autor: Stadtrat
Das Zusammenleben in der Stadt erfordert in verschiedenen Bereichen gegenseitige Rücksichtnahme – auch bei der Abfallentsorgung.

Das Thema Abfall bewegt die Gemüter – und beschäftigt die Mitarbeitenden des Werkhofes. Dabei wären die Regeln gar nicht so kompliziert.

Bereitstellung am Vorabend

Die Abfallsammlungen finden wöchentlich immer gleich statt: Für das untere Stadtgebiet nördlich der SBB-Linie ist jeweils Dienstag der Abfuhrtag. Für das obere Stadtgebiet südlich der Bahnlinie ist es der Mittwoch. Die Bereitstellung darf frühestens am Vorabend erfolgen. Abfallsäcke, die tagelang am Strassenrand stehen, verunstalten das Stadtbild und beginnen gerade in der warmen Jahreszeit zu stinken. Auch ziehen sie Tiere an, welche die Säcke aufreissen, um an essbaren Inhalt zu gelangen.

Über das Stadtgebiet verteilt gibt es eine steigende Anzahl Unterflurbehälter. Wer also keine Möglichkeit hat, einen vollen Abfallsack bis zum Vorabend des Abfuhrtages zu Hause aufzubewahren, darf ganz legal einen Unterflurbehälter in der Nähe benutzen und kann den Sack so jederzeit „sauber“ entsorgen.

Keine schwarzen Abfallsäcke in den Unterflurbehälter

Unterflurbehälter stehen an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag zur Nutzung offen – allerdings nicht kostenlos. Auch in Unterflurbehältern dürfen einzig die offiziellen Gebührensäcke entsorgt werden. Wer andere Säcke benutzt, macht sich strafbar.

Die neuen Unterflurbehälter mit dem Einwurfrohr aus Chromstahl verfügen am Ende des Rohrs über eine Klappe, die verhindert, dass beim Öffnen des Deckels schlechte Gerüche entweichen. Diese Klappe öffnet sich durch das Gewicht des Abfallsackes und schliesst sich wieder, sobald dieser in den unterirdischen Behälter durchgerutscht ist. Bei ganz leichten Säcken kann es Vorkommen, dass deren Eigengewicht nicht ausreicht, um die Klappe durchzudrücken. Wenn also beim Öffnen des Deckels im Einwurfrohr ein Sack sichtbar ist, muss der Behälter nicht zwingend voll sein. Es lohnt sich dann, etwas Druck auf den Sack auszuüben, damit der Inhalt des Rohres in den darunterliegenden Behälter fällt.

Kein Haushaltkehricht in öffentliche Abfalleimer

Die öffentlichen Abfalleimer entlang der Strassen, auf öffentlichen Plätzen oder an der Seepromenade dienen dem Abfall, der an Ort und Stelle anfällt. Wer seinen Kehricht von zu Hause mitnimmt und in diesen Behältnissen entsorgt, handelt widerrechtlich und kann gebüsst werden.

„Gratis abzugeben“ macht Abfallentsorgung nicht legal

Und schliesslich greift je länger je mehr ein weiteres Phänomen um sich: Zu entsorgende Gegenstände werden einfach mit einem Zettel „Gratis abzugeben“ versehen und an den Strassenrand gestellt, seien es Möbel, Stühle, Matratzen oder Katzenbäume. Viele dieser „Geschenke“ sind in einem Zustand, die nicht gerade zum Mitnehmen einladen, vor allem wenn sie schon mehrfach verregnet wurden. Für den Spender oder die Spenderin ist die Angelegenheit mit der Beschriftung aber in der Regel erledigt. Für alles, was liegen bleibt (und das ist nicht wenig), muss der betroffene Grundeigentümer oder die Allgemeinheit aufkommen.

Für weiterverwendbare Gegenstände gibt es Plattformen wie Ricardo oder tutti, Brockenhäuser oder Flohmärkte. Ein Zettel ist kein Freibrief, um Abfall ohne Gebührenmarke an den Strassenrand stellen zu dürfen. Auch hier droht eine Busse.

Wer Abfall vermeiden und Kosten sparen will, hat mit dem umfassenden Recycling-Angebot der Stadt und vieler Detailhändler beste Möglichkeiten dazu. Und das neue Repair-Café bietet die Chance, Gegenstände zu reparieren, anstatt sie fortzuwerfen.

Das Thema Abfall bewegt die Gemüter – und beschäftigt die Mitarbeitenden des Werkhofes. Dabei wären die Regeln gar nicht so kompliziert.

Bereitstellung am Vorabend

Die Abfallsammlungen finden wöchentlich immer gleich statt: Für das untere Stadtgebiet nördlich der SBB-Linie ist jeweils Dienstag der Abfuhrtag. Für das obere Stadtgebiet südlich der Bahnlinie ist es der Mittwoch. Die Bereitstellung darf frühestens am Vorabend erfolgen. Abfallsäcke, die tagelang am Strassenrand stehen, verunstalten das Stadtbild und beginnen gerade in der warmen Jahreszeit zu stinken. Auch ziehen sie Tiere an, welche die Säcke aufreissen, um an essbaren Inhalt zu gelangen.

Über das Stadtgebiet verteilt gibt es eine steigende Anzahl Unterflurbehälter. Wer also keine Möglichkeit hat, einen vollen Abfallsack bis zum Vorabend des Abfuhrtages zu Hause aufzubewahren, darf ganz legal einen Unterflurbehälter in der Nähe benutzen und kann den Sack so jederzeit „sauber“ entsorgen.

Keine schwarzen Abfallsäcke in den Unterflurbehälter

Unterflurbehälter stehen an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag zur Nutzung offen – allerdings nicht kostenlos. Auch in Unterflurbehältern dürfen einzig die offiziellen Gebührensäcke entsorgt werden. Wer andere Säcke benutzt, macht sich strafbar.

Die neuen Unterflurbehälter mit dem Einwurfrohr aus Chromstahl verfügen am Ende des Rohrs über eine Klappe, die verhindert, dass beim Öffnen des Deckels schlechte Gerüche entweichen. Diese Klappe öffnet sich durch das Gewicht des Abfallsackes und schliesst sich wieder, sobald dieser in den unterirdischen Behälter durchgerutscht ist. Bei ganz leichten Säcken kann es Vorkommen, dass deren Eigengewicht nicht ausreicht, um die Klappe durchzudrücken. Wenn also beim Öffnen des Deckels im Einwurfrohr ein Sack sichtbar ist, muss der Behälter nicht zwingend voll sein. Es lohnt sich dann, etwas Druck auf den Sack auszuüben, damit der Inhalt des Rohres in den darunterliegenden Behälter fällt.

Kein Haushaltkehricht in öffentliche Abfalleimer

Die öffentlichen Abfalleimer entlang der Strassen, auf öffentlichen Plätzen oder an der Seepromenade dienen dem Abfall, der an Ort und Stelle anfällt. Wer seinen Kehricht von zu Hause mitnimmt und in diesen Behältnissen entsorgt, handelt widerrechtlich und kann gebüsst werden.

„Gratis abzugeben“ macht Abfallentsorgung nicht legal

Und schliesslich greift je länger je mehr ein weiteres Phänomen um sich: Zu entsorgende Gegenstände werden einfach mit einem Zettel „Gratis abzugeben“ versehen und an den Strassenrand gestellt, seien es Möbel, Stühle, Matratzen oder Katzenbäume. Viele dieser „Geschenke“ sind in einem Zustand, die nicht gerade zum Mitnehmen einladen, vor allem wenn sie schon mehrfach verregnet wurden. Für den Spender oder die Spenderin ist die Angelegenheit mit der Beschriftung aber in der Regel erledigt. Für alles, was liegen bleibt (und das ist nicht wenig), muss der betroffene Grundeigentümer oder die Allgemeinheit aufkommen.

Für weiterverwendbare Gegenstände gibt es Plattformen wie Ricardo oder tutti, Brockenhäuser oder Flohmärkte. Ein Zettel ist kein Freibrief, um Abfall ohne Gebührenmarke an den Strassenrand stellen zu dürfen. Auch hier droht eine Busse.

Wer Abfall vermeiden und Kosten sparen will, hat mit dem umfassenden Recycling-Angebot der Stadt und vieler Detailhändler beste Möglichkeiten dazu. Und das neue Repair-Café bietet die Chance, Gegenstände zu reparieren, anstatt sie fortzuwerfen.

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Ein Kommentar

  1. Die Stadt unternimmt zu wenig gegen diesen Unfug und gegen das Littering im Allgemeinen. Zum Beispiel müssen die Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern in die Pflicht genommen werden. Diese müssen ihre Mieter aufklären und dafür sorgen, dass die Regeln beachtet werden. Zusätzlicher Aufwand muss den Verwaltungen belastet werden.

    Zusätzlich sollten die fraglichen Mieter Flugblätter erhalten. Und nicht zuletzt sind Bussen auszusprechen.

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